Rechtsprechung
| BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fotomodell - Arbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Fotomodell, Arbeitnehmereigenschaft, Scheinselbständigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 25.10.1988 - S 16 Ar 984/87
- LSG Baden-Württemberg, 14.03.1990 - L 5 Ar 2480/88
- BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Papierfundstellen
- NZA 1991, 907
- BB 1991, 1417
Wird zitiert von ... (64) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65
Führungskräfte der Wirtschaft
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Dieses der BA zustehende Monopol der Arbeitsvermittlung, das grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfGE 21, 245 ff; BSGE 43, 100, 102 f), kann - wie hier geschehen - mit einer Untersagungsverfügung durchgesetzt werden, wenn eine Privatperson Arbeitsvermittlung betreibt, ohne hierzu ausnahmsweise von der BA beauftragt zu sein.Gerade dieser Gefahr sollte aber mit der Einführung des Arbeitsvermittlungsmonopols der Beklagten begegnet werden (BVerfGE 21, 245, 255).
- BSG, 16.12.1976 - 7 RAr 89/75
Arbeitsförderung - Vermittlungsmonopol - Private Arbeitsvermittlung - …
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Dieses der BA zustehende Monopol der Arbeitsvermittlung, das grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfGE 21, 245 ff; BSGE 43, 100, 102 f), kann - wie hier geschehen - mit einer Untersagungsverfügung durchgesetzt werden, wenn eine Privatperson Arbeitsvermittlung betreibt, ohne hierzu ausnahmsweise von der BA beauftragt zu sein.Das ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 4 AFG, ist aber nach ständiger Rechtsprechung des BSG (…SozR 4100 § 4 Nr. 2; BSGE 43, 100, 101) als sinnvolle und notwendige Ergänzung des § 228 Abs. 1 Nr. 2 AFG (Verfolgung der unbefugten Arbeitsvermittlung als Ordnungswidrigkeit) zulässig.
- BFH, 14.12.1978 - I R 121/76
Arbeitnehmereigenschaft - Rundfunkmitarbeiter
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Auch der BFH hat nämlich darauf hingewiesen, daß unter steuerrechtlichen Aspekten im Einzelfall eine andere Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft als im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in Betracht kommt (BFH, BStBl 1979 II S 188, 189).
- BFH, 08.06.1967 - IV 62/65
Gewerbliche Tätigkeit von Fotomodellen bei gelegentlichen Werbeaufnahmen - …
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung (BFHE 74, 487, 489; 89, 219, 221) ihre Eingliederung in den Betriebszweck des Fotostudios unter Hinweis auf die regelmäßig nur ganz kurzzeitige Beschäftigung für wechselnde Auftraggeber verneint; zusätzlich soll gegen ihre Arbeitnehmereigenschaft sprechen, daß sie dem Fotografen ihr Recht am eigenen Bild überlassen. - BSG, 16.12.1976 - 3 RK 4/75
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Das Risiko des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft kann für eine selbständige Tätigkeit allenfalls in besonderen Ausnahmefällen sprechen, nämlich dann, wenn der Betreffende seine Arbeitszeit investiert und offen bleibt, ob er hierfür ein Entgelt erhält (vgl. BSG Urteil vom 16. September 1976 - 12/3 RK 4/75 - USK 76196 zu einem Tennislehrer, der in einer Sportanlage auf Kunden wartet und nur die tatsächlich geleisteten Trainingsstunden vergütet erhält). - BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74
Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Das ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 4 AFG, ist aber nach ständiger Rechtsprechung des BSG (SozR 4100 § 4 Nr. 2; BSGE 43, 100, 101) als sinnvolle und notwendige Ergänzung des § 228 Abs. 1 Nr. 2 AFG (Verfolgung der unbefugten Arbeitsvermittlung als Ordnungswidrigkeit) zulässig. - BSG, 13.02.1962 - 3 RK 2/58
Selbständigkeit von Gaststätten-Musikern
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Unständig Beschäftigte sind deshalb aber nicht bereits aus diesem Grunde als Selbständige anzusehen (vgl. dazu BAG AP Nrn 12 und 14 zu § 611 BGB - Abhängigkeit; vgl. auch BSGE 16, 158, 160; Gagel, AFG § 13 Anm. 6). - BFH, 24.11.1961 - VI 163/59 U
Einordnung von vorrübergehend engagierten Berufsfotomodellen als Arbeitnehmer
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung (BFHE 74, 487, 489; 89, 219, 221) ihre Eingliederung in den Betriebszweck des Fotostudios unter Hinweis auf die regelmäßig nur ganz kurzzeitige Beschäftigung für wechselnde Auftraggeber verneint; zusätzlich soll gegen ihre Arbeitnehmereigenschaft sprechen, daß sie dem Fotografen ihr Recht am eigenen Bild überlassen. - BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 6/72
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Das BSG hat in einem vergleichbaren Fall diese Maßstäbe bereits verdeutlicht (Urteil vom 7. August 1974 - 7 RAr 6/72 - USK 74138). - LSG Bayern, 15.03.1990 - L 9 Al 207/88
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Vermittlungsmonopol; Erteilung eines …
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Für die Annahme einer abhängigen Tätigkeit von Fotomodellen sei die Integration in eine übergeordnete Arbeitsorganisation ausreichend, wobei maßgeblich vor allem sei, in welchem Maße sie Weisungen der Kunden oder ihrer Repräsentanten hinsichtlich der Arbeitsausführung in zeitlicher und fachlicher Hinsicht unterlägen und ob diese Weisungen typisch für ein Arbeitsverhältnis seien (…SozR 4100 § 13 Nr. 6; s ferner SG Stuttgart, DBl BA R AFG § 13 Nr. 2185a; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1985 - L 12 Ar 117/82 - Bayerisches LSG, Urteil vom 15. März 1990 - L 9 Al 207/88 -). - LG Osnabrück, 16.01.1989 - 11 T 91/88
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1985 - L 12 Ar 117/82
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Programmierer/IT-Berater - …
Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris). - BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen - …
Unter Arbeitsvermittlung ist nach § 13 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) eine Tätigkeit zu verstehen, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen (BSGE 31, 235, 242; BSG SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).Im Einklang mit der arbeitsrechtlichen Praxis und Lehre ist Arbeitsverhältnis ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber vertraglich begründet wird und den Arbeitnehmer verpflichtet, im Dienst des Arbeitgebers abhängige Arbeit zu leisten (BSG SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).
Das Verständnis des § 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als gesetzliche Grundlage für Untersagungsverfügungen hat es als sinnvolles und notwendiges Mittel zum Gesetzesvollzug angesehen (BSGE 43, 100, 101;… SozR 4100 § 4 Nr. 2; SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).
Das BSG hat bislang - offensichtlich auf der Grundlage der Entscheidung BVerfGE 21, 245 ff - das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA in ständiger Rechtspr als "verfassungsrechtlich unbedenklich" bezeichnet (BSGE 37, 1, 7; 43, 100, 102 f; SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich "BC PoS …
Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSGE 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
- LSG Hamburg, 05.05.2026 - L 3 BA 6/22 Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (…vgl. BSG, Urt. v. 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R, juris) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (…BSG, Urt. v. 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R, juris; BSG, Urt. v. 12.12.1990 - 11 RAr 73/90, SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).
- LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09
Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften
Die Zuweisung von Risiken an den Arbeitenden spricht nur dann für Selbstständigkeit, wenn damit auch tatsächlich größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten verbunden sind, die nicht bereits in der Sache angelegt sind (vgl. BSG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 73/90, Breithaupt 1992, 71 und juris, mwN). - LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit einer Diplomphysikerin als …
Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSGE 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris). - LSG Sachsen, 26.10.2016 - L 1 KR 46/13
Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-Beraters; Abgrenzung selbständiger …
Das Unternehmerrisiko ist zum einen durch den Einsatz finanzieller Mittel geprägt, um einen zum Zeitpunkt des Einsatzes dieser Mittel ungewissen Gewinn zu erzielen, zum anderen auch durch das Risiko des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft, wenn offenbleibt, ob der Arbeitende für seine Tätigkeit überhaupt Entgelt erhält (BSG, Urteil vom 12.12.1990, Az. 11 RAr 73/90, juris, Rdnr. 24). - SG Heilbronn, 01.02.2017 - S 10 R 3237/15
Im Krankenhaus als "freie Mitarbeiterin" tätige Krankenschwester ist abhängig …
Zum echten Unternehmerrisiko wird es regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzliche Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (BSG, Urteil vom 12.12.1990 - 11 Rar 73/90 - juris Rn. 24 m.w.N.; LSG BadenWürttemberg…, Urteil vom 19.10.2012 - L 4 R 761/11 -, juris Rn. 53). - LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 4543/16
Sozialversicherungspflicht - Consultant/Berater für Lotus Notes …
Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RAr 73/90, juris; BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris). - LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter
In der Terminologie des Bundessozialgerichtes: Es ist zu berücksichtigen, dass die Zuweisung von Risiken an dien Arbeitenden nur dann für Selbständigkeit spricht, wenn damit größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten verbunden sind, die nicht bereits in der Sache angelegt sind, weil allein die Zuweisung zusätzlicher Risiken einen abhängig Beschäftigten noch nicht zum Selbständigen macht (BSG, Urteil vom 12.12.1990 - 11 RAR 73/90 -, NZA 1991, 907 ). - LSG Hamburg, 10.06.2025 - L 3 BA 2/24
Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und Versicherungspflicht …
- LSG Hessen, 25.01.2007 - L 8 KR 148/05
Sozialversicherungspflicht - ärztlicher Bereitschaftsdienst im Rahmen des …
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
Sozialversicherungspflicht - Vorstandsmitglieds einer eingetragenen …
- LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 R 3323/12
Versicherungspflicht bei Erotik-Hotline
- ArbG Kempten, 05.11.1997 - 3 Ca 1317/97
Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Tennistrainer; Zuständigkeit …
- LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - L 17 U 64/05
Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Presseunternehmens zur Entrichtung …
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 R 2901/14
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Erbringung von Projektleistungen auf …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2020 - L 1 BA 55/18
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem …
- ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
Feststellung des Arbeitnehmerstatus einer Person; Abgrenzung zwischen dem Status …
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 2807/22
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Diplom-Ingenieur der Architektur - …
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 R 3559/14
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Schaufenstergestalter - abhängige …
- LSG Hamburg, 19.02.2014 - L 2 R 158/11
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als "Promoter" im Rahmen eienr …
- SG Dresden, 16.01.2013 - S 25 KR 225/10
Versicherungspflicht eines für ein Unternehmen tätigen IT-Beraters in der …
- LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 120/10
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 487/13
Sozialversicherungspflicht - leitender Mitarbeiter in einem Club bzw einer Bar - …
- LSG Hamburg, 17.05.2022 - L 3 BA 30/19
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 11 KR 1396/12
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit einer Tätigkeit als Fachplaner und …
- LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 118/10
- LSG Hessen, 06.04.2005 - L 8/14 KR 30/04
Abgrenzung zwischen versicherungpflichtiger und selbständiger Tätigkeit beim …
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.1999 - L 4 KR 2023/98
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 9 BA 1059/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Radiomoderatorin - programmgestaltende …
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 R 2662/12
Sozialversicherungspflicht - Betreiber einer Postagentur - Partnervertrag mit …
- LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
- LSG Hamburg, 23.03.2023 - L 1 BA 11/22
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
- LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 117/10
- LSG Hamburg, 21.10.2025 - L 3 BA 19/23
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem …
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 R 3100/13
- LSG Hamburg, 19.02.2014 - L 2 R 160/11
- LSG Hamburg, 19.02.2014 - L 2 R 159/11
- BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
Vermittlung von Künstlern
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 R 4548/12
- BVerfG - 1 BvR 968/91 (anhängig)
- LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 BA 6/21
- SG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - S 1 U 3343/01
Gesetzliche Unfallversicherung - Witwerrente - Leistungshöhe - Anrechenbarkeit - …
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 7 BA 1096/21
- LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 BA 6/20
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit eines …
- LG Düsseldorf, 21.01.2009 - 8 O 126/08
- LSG Hamburg, 09.10.2023 - L 3 BA 22/19
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem …
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 4497/12
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 R 2170/11
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 4928/12
- LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 R 139/10
- LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 BA 7/20
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
- LSG Hamburg, 05.04.2019 - L 3 BA 22/19
Klage eines bei einer Filmproduktionsgesellschaft beschäftigten Editors gegen die …
- BSG, 17.03.2016 - B 12 R 29/15 B
- LSG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - L 11 R 4625/12
- LSG Bayern, 25.10.2002 - L 8 AL 190/02
Anspruch auf Konkursausfallgeld; Tätigkeit eines Gesellschafters für die …
- LSG Bayern, 12.04.2002 - L 8 AL 24/01
Anspruch auf Konkursausfallgeld; Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft
- SG Detmold, 06.10.2016 - S 19 R 164/09
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei Feststellung der …
- SG Duisburg, 21.01.2011 - S 10 (29) R 261/05
Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von einer Tätigkeit als …
- OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22
- LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 R 3322/12
- SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Feststellung eines die Sozialversicherungspflicht dem Grunde nach begründenden …
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