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Rechtsprechung
   BSG, 25.05.1994 - 11 RAr 77/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16608
BSG, 25.05.1994 - 11 RAr 77/93 (https://dejure.org/1994,16608)
BSG, Entscheidung vom 25.05.1994 - 11 RAr 77/93 (https://dejure.org/1994,16608)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 11 RAr 77/93 (https://dejure.org/1994,16608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Erstattung außergerichtlicher Gerichtskosten - Anforderungen an eine sachgerechte Ermessensausübung - Rechtmäßigkeit einer Verteilung der Kosten nach Billigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus BSG, 25.05.1994 - 11 RAr 77/93
    Denn die bewilligende behördliche Entscheidung, Uhg als rückzahlbares Darlehen nach § 44 Abs. 2a AFG in der hier maßgeblichen Fassung des 7. Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2484) zu gewähren, enthält - wie bereits der 9. Senat des BSG ausgeführt hat - zugleich den versagenden Verfügungssatz der Ablehnung von Uhg als Zuschuß zum Verbleib gemäß § 44 Abs. 2 AFG (BSGE 68, 180, 181 [BSG 06.03.1991 - 9b RAr 7/90] = SozR 3-1300 § 44 Nr. 1).
  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus BSG, 25.05.1994 - 11 RAr 77/93
    Für die nach sachgemäßem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung ist in erster Linie der Verfahrensausgang maßgebend (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2; BSGE 17, 124, 128).
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 25.05.1994 - 11 RAr 77/93
    Für die nach sachgemäßem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung ist in erster Linie der Verfahrensausgang maßgebend (…BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2; BSGE 17, 124, 128).
  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 98/93

    Fehlen - Beruflicher Abschluss - Berufliche Qualifizierung - Unterhaltsgeld - …

    Die Beklagte jedenfalls scheint § 44 SGB X im Hinblick auf die Neuregelung des § 152 AFG (vgl die Begründung des Gesetzes in BT-Drucks 12/5502 S 37 zu Art. 1 Nr. 43: Aufhebung "künftig" nach § 44 Abs. 1 SGB X) ohne Ermessensausübung anzuwenden (vgl Beschluß des 11. Senats vom 25. Mai 1994 - 11 RAr 77/93 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
    Der erkennende Senat tritt den Ausführungen des 11. Senats des BSG (Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 77/93 - SozR 3-4100 § 134 Nr. 11;… SGb 1994, 246 ff, [BSG 30.09.1993 - 4 RA 1/93] mit Anmerkung von Marschner, aaO S 249 ff) bei, soweit sie die Feststellung von sog generellen Tatsachen über die tatsächlichen und DDR-rechtlichen Gegebenheiten der früheren wissenschaftlichen Aspirantur enthalten.
  • BSG, 25.05.1994 - 11 RAr 19/93
    Parallelentscheidung zu dem BSG-Beschluß vom 25.4.1994 - 11 RAr 77/93, der vollständig dokumentiert ist.
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