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Rechtsprechung
   BSG, 10.06.1980 - 11 RK 11/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,20024
BSG, 10.06.1980 - 11 RK 11/79 (https://dejure.org/1980,20024)
BSG, Entscheidung vom 10.06.1980 - 11 RK 11/79 (https://dejure.org/1980,20024)
BSG, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - 11 RK 11/79 (https://dejure.org/1980,20024)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RK 11/79
    Im Gegensatz zu der Sachlage, die Gegenstand des Beschlusses des Großen Senats des Bundessozialgeriohts (BSG) vom 9. Juni 1961 (BSGE 14, 246) war,-hat die Fristvorsohrift des 5 4 Abs. 2 Satz 1 KVLG nicht den Sinn, die Krankenkasse vor den Schwierigkeiten zu schützen, die einer nachträglichen Aufklärung des SaChverhalts entgegenstehen; durch sie soll vielmehr erreicht werden, daß die Beteiligten baldmöglichst Klarheit darüber gewinnen, wer Kassenmitglied ist (…vgl SozR 5486 Art. 4 @ 2 Nr. 2).
  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist - …

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RK 11/79
    Dafür, daß die Beklagte die Fristwahrung vorsätzlich vereitelt hat (vg1 BSGE 22, 257, 260;… SozR 5486 Art. 4 @ 2 Nr. 2), fehlt es an jedem Anhalt° Fraglioh kann allenfalls noch sein, ob die Berufung auf die Versäumung der Ausschlußfrist dann möglicherweise reohtsmißbräuchlich ist, wenn die Ausschlußfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und"ganz erhebliche, langfristige Interessen des Bürgers auf dem Spiele stehen.
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von …

    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RK 11/79
    Das Begehren des Klägers ist aber auch nicht unter dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Schadensersatzanspruchs begründete In der Rechtsprechung dasBSG ist anerkannt, daß eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten durch den Versicherungsträger einen Anspruch des Geschädigten auszulösen vermag, der auf Herstellung des ohne die schädigende Handlung oder Unterlassung bestehenden Zustandes durch Vornahme einer Amtshandlung gerichtet ist (BSGE 26, 129, 13A;… SozR 2200 @ 1ZA1 Nr. 8), Ein derartiger An3pruch kann sich insbesondere aus einer Verletzung von Pflichten zur Be" ratung und Belehrung des Versicherten ergeben.
  • BSG, 08.03.1979 - 12 RK 27/77
    Auszug aus BSG, 10.06.1980 - 11 RK 11/79
    Der 12. Senat des BSG hat diese Frage offengelassen (SozR 4100 5 72 Nr. 23 5486 Art. 4 5 23 vgl aber auch Urteil vom. 8. März 1979 w 12 RK 27/77 =); auch der erkennende Senat sieht keinen Anlaß, sich dazu abschließend zu äußern.
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 21/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - rückwirkende Feststellung der …

    Stattdessen habe es bereits zu der Vorgängerregelung des § 4 Abs. 2 Satz 1 KVLG 1989 ausdrücklich entschieden, dass die Frist für den Befreiungsantrag eine absolut wirkende, von Amts wegen zu beachtende Ausschlussfrist sei (BSG Urteil vom 10.6.1980 - 11 RK 11/79 - USK 80157).

    Rn. 17 aa) Die Versicherungspflicht auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung tritt grundsätzlich bereits mit dem Vorliegen ihrer Voraussetzungen kraft Gesetzes ein, ohne dass es hierzu eines feststellenden Verwaltungsakts oder der Kenntniserlangung des Versicherten hiervon bedarf (…BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33 <Leitsatz und S 65 ff>; BSG Urteil vom 10.6.1980 - 11 RK 11/79 - USK 80157; vgl allgemein zur Krankenversicherungspflicht zB Peters in KassKomm, Stand April 2008, § 5 SGB V RdNr 206; Baier in Krauskopf/Wagner/Knittel, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand Dezember 1997, Vor § 5 SGB V RdNr 3).

    Gleichzeitig fehlt ein ausdrücklicher Ausschluss der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, welcher auch bei unverschuldeter verspäteter Antragstellung eine Befreiung grundsätzlich ausschließt (vgl aber das noch zur Rechtslage vor In-Kraft-Treten des SGB X am 1.1.1981 ergangene BSG Urteil vom 10.6.1980 - 11 RK 11/79 - jedoch andererseits BSGE 64, 153 = SozR 1300 § 27 Nr. 4 zum Beitrittsrecht für Schwerbehinderte nach § 176c RVO).

    Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 4 Abs. 2 Satz 1 KVLG 1989 nach § 27 SGB X allgemein (vgl einerseits BSG Urteil vom 10.6.1980 - 11 RK 11/79 - andererseits BSGE 64, 153 = SozR 1300 § 27 Nr. 4) oder zumindest dann ausgeschlossen ist, wenn sie allein auf der Unkenntnis des Versicherten und/oder Beitragspflichtigen vom Bestehen der Versicherung beruht (…vgl BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33;… BSG SozR 4-2600 § 6 Nr. 5 RdNr 19 mwN).

  • SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 501/17

    Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung während der …

    Der Rechtssatz des im Widerspruchsbescheid zitierten Urteils des BSG vom 23.02.1977 (BSG…, Urteil vom 23. Februar 1977 12 RK 2/76 , Rn. 13, juris), dass gegen die Versäumung einer materiell-rechtlich wirkenden Ausschlussfrist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich sei (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juni 1980 11 RK 11/79 , Rn. 14, juris), ist in dieser Generalität (seit Inkrafttreten des SGB X mit seinem § 27) überholt (seit BSG…, Urteil vom 25. Oktober 1988 12 RK 22/87 , BSGE 64, 153-159, SozR 1300 § 27 Nr. 4, Rn. 19; Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 11. Dezember 2008 L 1 KR 63/07 , Rn. 29, juris;… Hampel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 8 SGB V, Rn. 114 mit zahlr. weiteren Nachw.;… Just, in: Becker/ Kingreen, SGB V, 5. Aufl. 2017, § 8, Rn. 17;… Peters, Kasseler Kommentar, 96. Ergänzungslieferung, September 2017, § 8 SGB V, Rn. 52; a. A. Dalichau, in: ders, SGB V, Band 1, Stand 2/2015, § 6, II, 1.)).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 11 KR 572/11

    Krankenversicherung der Rentner - Befreiung von der Versicherungspflicht - …

    Unabhängig von der Frage, ob eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB V überhaupt möglich ist (…vgl § 27 Abs. 5 SGB X, dazu: BSG 09.02.1993, 12 RK 28/92, SozR 3-1300 § 27 Nr. 3; BSG 25.10.1988, 12 RK 22/87, BSGE 64, 153; BSG 10.06.1980, 11 RK 11/79, juris), scheidet die Wiedereinsetzung bereits deshalb aus, weil die Klägerin die versäumte Handlung nicht innerhalb eines Jahres nach Fristablauf nachgeholt hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2023 - L 1 KR 435/19

    Krankenversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht bzw -freiheit - …

    Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sei nicht möglich (Bezugnahme auf Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 10. Juni 1980 - 11 RK 11/79).
  • LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98
    Ein Anlass zur Beratung auf für den Versicherten bestehende Gestaltungsmöglichkeiten ohne konkrete Anfrage besteht, wenn diese Gestaltungsmöglichkeiten klar zu Tage liegen und deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen wird (BSG, Urteil vom 10. Juni 1980, Aktenzeichen 11 RK 11/79, USK 25/1980 zum Antrag auf Befreiung nach § 4 KVLG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2003 - L 4 KR 208/01

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenkasse …

    Rn. 21 Das SG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es für den Lauf der Frist nicht von Belang ist, ob die Klägerin von ihr Kenntnis gehabt hat oder ob sie zu Unrecht von einem anderen Fristbeginn ausgegangen ist, weil es sich dabei um eine Ausschlussfrist handelt, wegen deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juni 1980, Aktenzeichen 11 RK 11/79, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 26.08.2009 - B 12/10 KR 4/08 B
    So hat das BSG beispielsweise in seinem Urteil vom 10.6.1980 (11 RK 11/79, in juris veröffentlicht, mwN) zum Charakter der Befreiungsnorm als besonderer Ausnahmenorm Stellung genommen und interpretiert, wie der Gesetzgeber das Spannungsverhältnis beurteilt zwischen dem Interesse des Versicherungsträgers einerseits, baldmöglichst Klarheit darüber zu gewinnen, wer Kassenmitglied ist, und auf verspätet gestellte Befreiungsanträge nicht mehr eingehen zu müssen, und dem Interesse des Versicherten andererseits, seiner nicht unerheblichen Beitragsbelastung auch später noch entgehen zu können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2003 - L 4 KR 73/01

    Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenkasse; Begriff des …

    Rn. 25 Das SG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es für den Lauf der Frist nicht von Belang ist, ob der Kläger von ihr Kenntnis gehabt hat oder ob er zu Unrecht von einem anderen Fristbeginn ausgegangen ist, weil es sich dabei um eine Ausschlussfrist handelt, wegen deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juni 1980, Aktenzeichen 11 RK 11/79, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 4 KR 1282/11
    Unabhängig von der Frage, ob eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB V überhaupt möglich ist (vgl. § 27 Abs. 5 SGB X, dazu: BSG, Urteile vom 9. Februar 1993 - 12 RK 28/92 - 25. Oktober 1988 - 12 RK 22/87 - und 10. Juni 1980 - 11 RK 11/79 - alle in juris), scheidet die Wiedereinsetzung bereits deshalb aus, weil die Klägerin am 4. Dezember 2008 wegen Ablaufs der Jahresfrist des § 27 Abs. 3 SGB X Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist nicht mehr beantragen und auch die versäumte Handlung nicht mehr nachholen konnte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1995 - L 16 KR 164/94
    Rn. 19 Da es sich bei der Antragsfrist des § 4 Abs. 2 Satz 1 KVLG 1989 um eine materielle Ausschlußfrist handelt (…vgl. BSG SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; BSG Urteil vom 10.06.1980 - 11 Rk 11/79 -), kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 27.SGB X nicht in Betracht.
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