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Rechtsprechung
   BSG, 22.06.1978 - 11 RLw 8/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,12751
BSG, 22.06.1978 - 11 RLw 8/77 (https://dejure.org/1978,12751)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1978 - 11 RLw 8/77 (https://dejure.org/1978,12751)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1978 - 11 RLw 8/77 (https://dejure.org/1978,12751)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 11.02.1982 - 11 RLw 3/81

    Landwirtschaftliches Unternehmen; Wesentliche Lebensgrundlage; Nebenberuf; …

    Eine nebenberufliche Beschäftigung oder Tätigkeit in diesem Sinne ist in der Regel zu verneinen, wenn gleichartig Beschäftigte oder Tätige davon üblicherweise ihren Lebensunterhalt allein bestreiten, dh wenn der Beruf in der Regel oder doch häufig auch allein und nicht nur neben einer anderen Berufstätigkeit ausgeübt zu werden pflegt (so Urteil vom 22. Juni 1978 11 RLw 8/77 zu einer selbständigen Tätigkeit).

    Dies spricht hinlänglich dafür, daß ihr zumindest eine ungefähr gleichwertige berufliche Bedeutung zugekommen ist wie der Landwirtschaft (so der erkennende Senat schon im Urteil vom 22. Juni 1978 - 11 RLw 8/77-)" für die eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht erfolgte.

  • BSG, 09.09.1982 - 11 RLw 6/81

    Landwirtschaftliches Unternehmen; Gemeindebürgermeister; Aufwendungsersatz; …

    Diese Gesichtspunkte schließen die Annahme aus, der Beruf des auf bestimmte Zeit gewählten Ehrenbeamten, wie der Kläger ihn verrichtet hat, werde regelmäßig oder doch häufig allein ausgeübt und pflege nicht nur neben einer anderen Berufstätigkeit ausgeübt zu werden (s hierzu Urteil vom 22. Juni 1978 - 11 RLw 8/77 -); zum "Nebenerwerbslandwirt" ist der Kläger wegen der Ausübung des Amtes als Bürgermeister in keinem Falle geworden.
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RLw 4/82

    Lebensunterhalt - Landwirtschaftliches Unternehmen - …

    Mit einer anderen Tätigkeit werde der Lebensunterhalt üblicherweise allein bestritten, wenn diese in der Regel oder häufig allein ausgeübt zu werden pflege und wenn sie die Grenze rentenversicherungsrechtlicher Geringfügigkeit iS des 5 8 SGB IV überschreite (Hinweis auf Urteil vom 22. Juni 1978 - 11 RLw 8/77 - SdL 78, 298).
  • BSG, 09.09.1982 - 11 RLw 5/81
    anderen Berufstätigkeit ausgeübt zu werden (s hierzu Urteil vom 22. Juni 1978 - 11 RLw 8/77); zum "Nebenerwerbslandwirt" ist der Kläger wegen seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Gemeindekassierer in keinem Falle geworden.
  • SG Osnabrück, 20.02.1980 - S 5 Lw 18/77
    Ein landwirtschaftlicher Unternehmer, der zugleich eine andere selbständige Tätigkeit ausübt, von der gleichartig Tätige üblicherweise ihren Lebensunterhalt allein bestreiten, ist nicht überwiegend hauptberuflich landwirtschaftlicher Unternehmer iS von GAL § 41 Abs. 1 Buchst d (vgl BSG vom 1974-12-05 10 RLw 16/73 = BSGE 38, 232 und vom 1974-16-05 11 RLw 4/74 = BSGE 38, 236 und nicht veröffentlichtes Urteil vom 1978-06-22 11 RLw 8/77).
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