Rechtsprechung
| BSG, 25.04.1961 - 11 RV 1008/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt - …
Gegen eine Anwendung der zivil- und jugendstrafrechtlichen Maßstäbe spricht, daß der im Sozialrecht anzuwendenden Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung grundsätzlich Elemente des Verschuldens im straf- aber auch zivilrechtlichen Sinn fremd sind (vgl vor allem BSGE 16, 216, 220;… BSG SozR Nr. 29 zu § 5 BVG sowie BSG, Urteil vom 25. April 1961 - 11 RV 1008/60 -, VdK Mitt 1961, 274).Für die Abwägung, inwieweit das Verhalten eines Jugendlichen als eine von mehreren Ursachen zum Erfolg - also zur Selbstschädigung - beigetragen hat, geht es nicht darum, ob und inwieweit der Betreffende ein Unrechtsbewußtsein hatte und ihm sein Verhalten - wie im Strafrecht - vorzuwerfen ist, auch nicht darum, ob er objektiv fahrlässig wie im Zivilrecht (§ 276 BGB) einem anderen oder sich selbst Schaden zugefügt hat, sondern nur darum, inwieweit der kriegseigentümliche Gefahrenbereich im Einzelfall zum Zeitpunkt des Unfallereignisses (noch) bestand und die Gefahr subjektiv von dem Beschädigten erkannt worden ist oder nach Lage der Umstände hätte erkannt werden müssen - subjektive Erkennbarkeit -, so daß er dementsprechend sein Verhalten hätte einrichten und die Gefahr vermeiden können (vgl BSGE 16, 216, 220; BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/9 RV 1328/56 in SozEntsch BSG 9/3 § 1 Nr. 8; sowie BSG Urteile vom 25. April 1961 - 11 RV 1008/60 aaO und 26. August 1971 - 9 RV 386/70 - unveröffentlicht).
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