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Rechtsprechung
   BSG, 19.06.1962 - 11 RV 32/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2254
BSG, 19.06.1962 - 11 RV 32/62 (https://dejure.org/1962,2254)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1962 - 11 RV 32/62 (https://dejure.org/1962,2254)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1962 - 11 RV 32/62 (https://dejure.org/1962,2254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 120
  • NJW 1962, 1694
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.04.1960 - 8 RV 1341/58
    Auszug aus BSG, 19.06.1962 - 11 RV 32/62
    Diese Wiederverheiratung sei gleiehbedeutend mit dem Begriff "neue Ehe" im Sinne des % 44 Abs. 2 BVG; als solche sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgeriehts (BSG) nur die erste Ehe nach dem Tode des Besehädigten anzusehen (Urteil vom 28. April 1960 - 8 RV 1341/58 -).

    Der Hinweis auf das Urteil des BSG vom 28° April 1960 - 8 RV 1341/58 - gehe fehl, dieses Urteil befasse sich nur mit dem Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Ersten Neuordnungsgeset2es und berücksichtige nicht, daß der RentenansPruch nunmehr unter bestinmten Voraussetzungen auch nach Auflösung der zweiten Ehe wieder auflebe° '.

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Witwenrente

    Rn. 9 2. Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einer Witwe die Abfindung nur bei ihrer ersten Wiederheirat zustehe und die Witwenrente nach Auflösung einer dritten oder weiteren Ehe nicht wieder auflebe (vgl. BSGE 17, 120; 23, 124; 26, 77 m.w.N.;… BSG, SozR Nr. 2 zu § 83 RKG;… SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO;… SozR Nr. 19 und 20 zu § 44 BVG).
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 39/03 R

    Geschiedenenwitwenrente - frühere Ehefrau - geschiedener Ehegatte - Wiederheirat …

    Für den Rentenanspruch der Witwe aber galt: "Witwe" war im Rentenrecht (ebenso wie im Versorgungsrecht - vgl BSG Urteile vom 19. Juni 1962 - 11 RV 32/62 - BSGE 17, 120 = SozR Nr. 6 zu § 44 BVG …und vom 23. April 1964 - 9 RV 678/60 - BSGE 21, 35 = SozR Nr. 23 zu § 41 VerwVG …sowie Beschluss des Großen Senats (GS) vom 21. Juli 1977 - GS 1/76, GS 2/76 - BSGE 44, 151, 157 = SozR 1500 § 43 Nr. 2) die den Versicherten überlebende Ehefrau nur bis zu ihrer Wiederheirat; nach Scheidung der zweiten Ehe ging sie eine dritte Ehe nicht als Witwe ihres ersten Ehemannes, sondern als die geschiedene Frau ihres zweiten Ehemannes ein, bei dessen Tod war sie Witwe nur des zweiten Ehemannes und nicht zugleich weiterhin Witwe des ersten Ehemannes (…BSG Urteile vom 23. Juni 1965 - 11/1 RA 70/62 - BSGE 23, 124, 125 f = SozR Nr. 5 zu § 1302 RVO …und vom 21. Januar 1971 - 4 RJ 227/70 - SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO).
  • BSG, 21.07.1977 - GS 1/76

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei …

    Diese Beschlüsse hat der 12. Senat gleichlautend wie folgt begründet: Während zur Unfallversicherung (UV, § 615 RVO) noch keine Entscheidung vorliege, habe das BSG für die Gebiete der Arbeiterrentenversicherung (ArV), Angestelltenversicherung (AnV), knappschaftlichen Rentenversicherung (KnRV) und der Kriegsopferversorgung (KOV) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einer Witwe die Abfindung des Rentenanspruchs 3 1302 Abs. 1 RVO, § 81 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz -AVG- , § 83 Abs. 2 Reichsknappschaftsgesetz -RKG-., § 44 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz -BVG-) nur bei ihrer ersteh Wiederheirat zustehe, Bezieherinnen einer "wiederaufgelebten Witwenrente (§ 1291, Abs. 2 RVO, § 68 Abs. 2 AVG, § 83 Abs. 3 RKG, § 44 Abs. 2 BVG) also bei Eingehung einer dritten Ehe keinen Anspruch auf Abfindung hätten, und daß nach Auflösung der dritten Ehe die Witwenrente auch nicht wieder auflebe (…zur ArV: 4. Senat in SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO; zur AnV: 11. Senat in BSGE 23, 124 [BSG 23.06.1965 - 11/1 RA 70/62];… zur KnRV: 5. Senat in SozR Nr. 2 zu § 83 RKG; zur KOV: 11. Senat in BSGE 17, 120; 8. Senat in BSGE 26, 77;… 9. Senat in BSGE 21, 35 und SozR Nr. 19 zu § 44 BVG;… 10. Senat in SozR Nr. 20 zu § 44 BVG und Nr. 3 zu § 89 BVG).

    - Als der sozialpolitische BT-Ausschuß im Januar 1963 seine Erklärung abgab, lagen nicht nur die Gesetzesmaterialien zum ArVNG und zum 1. NOG-KOV vor, sondern es war durch das Urteil vom 19. Juni 1962 (BSGE 17, 120 = SozR Nr. 6 zu § 44 BVG, erschienen in der 81. Lieferung August 1962, auch bekannt, wie die schon gefestigte Rechtsprechung die Parallelvorschrift des § 44 Abs. 1 BVG auslegte. Unter diesen Umständen ist in der Ausschußverlautbarung keine authentische Gesetzesinterpretation zu erblicken (vgl. SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO); sie mag - wofür auch die Formulierung ("sollte") spricht - eine Anregung darstellen, künftig - etwa, bei einer Reform der Hinterbliebenenansprüche in allen Zweigen des Sozialrechts - eine erneute Witwenrentenabfindung bei der zweiten Wiederheirat (hierzu beachtliche Argumente bei Eichhorn BG 1974, 36 ff.) vorzusehen.

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 179/78

    Witwenrente

    Rn. 9 2. Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einer Witwe die Abfindung nur bei ihrer ersten Wiederheirat zustehe und die Witwenrente nach Auflösung einer dritten oder weiteren Ehe nicht wieder auflebe (vgl. BSGE 17, 120; 23, 124; 26, 77 m.w.N.;… BSG, SozR Nr. 2 zu § 83 RKG;… SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO;… SozR Nr. 19 und 20 zu § 44 BVG).
  • BSG, 06.07.1971 - 9 RV 776/70

    Hinterbliebenenrente - Frühere Ehefrau - Geschiedene Frau - Wiederheirat - …

    in der vorhergehenden Fassung; BSG 15, 246 zu 5 44 Abs, 4 BVG idF vom 6" 6° 1956 und @ 44 Abs° 2 BVG in der seit dem l° NOG geltenden Fassung; BSG 17, 120 zu 5 44 Abs, 1 BVG nF)° Die "Versorgungskette" (BSG 12, 127, 154) nach dem ersten Ehemann, der an Schädigungsfolgen verstorben ist, wird nicht über die nächste Eheschließung hinaus fortgesetzt; sie reicht nicht einmal so weit, wenn nicht vor dieser ersten Hiederverheiratung bereits ein Anspruch auf Witwenrente auf Grund der vorausgegangenen Ehe entstanden war" Die Ehefrau, die, wie im vorliegenden Fall, nicht bereits vor der Wiederverheiratung einen Hinterbliebenenversorgungsanspruch nach dem BVG gehabt hat, kann einen solchen nach 5 42 Abs° 1 Satz 1 BVG überhaupt nicht erwerben, wenn im Verhältnis zu ihrem verstorben früheren Ehemann infolge neuen Eheder schließung, ungeachtet einer etwa nach der Scheidung getroffenen Unterhaltsvereinbarung, eine eherechtliche Versorgung schlechthin ausgeschlossen ist° Eine andere Rechtslage besteht im Fall der Klägerin nicht etwa deshalb, weil sie nach der Scheidung der zweiten Ehe in einem ghgähnlighen Verhältnis mit ihrem ersten Ehemann gelebt hat" Die gesamte Hinterbliebenenversorgung nach dem BVG knüpft an gesetzlich geschlossene und geschiedene Ehen an, nicht aber an tatsächliche Lebensgemeinschaften, die eheähnlichen Charakter haben°.
  • BSG, 17.03.1970 - 9 RV 682/68

    Anspruch auf Brautversorgung nach § 89 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei …

    Der Gesetzgeber habe in § 44 Abs. 2 BVG rechtspolitisch dem Umstand Rechnung getragen, daß für die Witwe eines Versorgungsberechtigten, die sich wiederverheiratet habe, aus der neuen Ehe auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage Ansprüche erwachsen könnten, die ihre weitere Versorgung als Witwe ganz oder zum Teil entbehrlich machten (BSG 17, 120, 123).
  • BSG, 18.02.1970 - 10 RV 75/68

    Witwenrente - Zweite Wiederheirat - Härteausgleich

    Nach den von der Revision nicht angegfiffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG (% 165 SGG) hat die Klägerin, nachdem ihre zweite Ehe aus dem Alleinverschulden ihres Ehemannes rechtskräftig geschieden war, diesen erneut geheiratet, und auch diese, also die dritte Ehe der Klägerin, ist aus Alleinv rschulden des Ehemannes geschieden werden° Das BSG hat hierzu in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten (…vgla BSG in SozR BVG @ 44 Nr° 4 = BSG 12" 127; Nr° 5 : BSG 15, 246; Nr° 6 : BSG 17, 120; Nr" 10 : BSG 26, 77; Urteil des erkennenden Senats vom Dezember 1964 - 10 RV 495/62), daß eine Vitvenbeihilfe ll°.
  • BSG, 21.12.1977 - 8 RU 30/74
    1 des Angestelltenversicherungsgesetzes - AVG in der knappschaftlichen Rentenversicherung (5 85 Reichsknappschaftsgesetz -RKG-) und in der Kriegsopferversorgung (@ 44 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz -BVG-)geregelto Hierzu hat das BSG, mit Ausnahme für das Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung, in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einer Witwe die Abfindung des Rentenanspruches nur bei ihrer ersten Wiederheirat zu gewähren ist (BSGE 17, 120; 25, 124; 26, 77;… SozR Nr. 2 zu 5 83 EKG;… SozR Nr. 19 zu 5 44 BVG).
  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 279/74
    zum Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz und zum Ersten Neuordnungsgesetz vor, sondern durch das Urteil 52/62 (BSGE 17, 120.
  • BSG, 27.07.1978 - 10 RV 45/77
    Das SG hat den Beklagten verurteilt, der Klägerin Heiratsabfindung zu gewähren (Urteil vom 160 Juni 1976)" Das SG hat die Auffassung vertreten, die vom Bundessozialgericht (BSG) zu EUR 44 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) in der Vergangenheit vertretene Auffassung (BSGE 12, 127; 17, 120; 26, 77;… BSG SozR Nr. 4 und 5 zu 9 44 BVG;… SozR Nr. 3 zu 5 89 BVG) überzeuge nicht, und hat unter Hinweis auf die Vorlagebeschlüsse des BSG 12 RJ 68/73 und 12 RJ 62/74 den Anspruch auf Heiratsabfindung auch bei der zweiten Wiederheirat angenommen" Am Schluß seiner Entscheidungsgründe hat das SG ausgeführt: "Auf die Vorschriften zur Sprungrevision wird hingewiesen".
  • LSG Hessen, 27.03.1974 - L 5 V 211/73
  • BSG, 23.06.1965 - 1 RA 29/62
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