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Rechtsprechung
   BSG, 11.11.1959 - 11 RV 660/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,3018
BSG, 11.11.1959 - 11 RV 660/58 (https://dejure.org/1959,3018)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1959 - 11 RV 660/58 (https://dejure.org/1959,3018)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1959 - 11 RV 660/58 (https://dejure.org/1959,3018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 57
  • NJW 1960, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86

    Anerkennung - Rücknahme - Gesundheitsstörung - Inkrafttreten

    Nach ständiger Rechtspreohung des BSG sei jedoch durch eine unrichtige Leidensbezeichnung im Anerkennungsbescheid der in Wirklichkeit bestehende Leidenszustand anerkannt (…Bezugnahme auf BSG SozR Nr. 66 zu 5 1 BVG; BSGE 11, 57-58; 25, 185-187 ? : 3028 Nr. 15 zu 5 38 BVG).
  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    sich die den Verwaltungsakt erteilende Stelle bei Erlaß ihrer Entscheidung offensichtlich gestützt hat, kann zur Auslegung des Verwaltungsakts zurückgegriffen werden (vgl° BSG 11, 57, 58; 3, 45, 48 ff;… BSG SozR see @ 77 Nr" 36; BVerwG NJW 1965, 1978)° 1Ber 5° Senat des Bundessozialgeriehts (BSG) hat allerdings in seinem Urteil vom 21° November 1958 (…SozR EVO @ 1585 Nrc 5) entschieden, daß bei der Auslegung eines Bescheidcs ebensowenig wie bei der Auslegung eines Urteils Unterlagen außerhalb des Bescheides herangezogen werden dürfen, Ob dieser Entscheidung zu folgen ist, kann jedoch dahinstehen; denn der 5. Senat hat es für seine Reehtsansieht als entscheidend angesehen, daß es sich um einen "Bescheid alter Art" - d"h° um einen vor Inkrafttreten des SGG erlassenen Bescheid - handelte und auf diesen die gleichen Grundsätze wie bei der Auslegung von Urteilen anzuwenden seien.
  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 932/62
    'Die Sach- und Rechtslage im vorliegenden Fall ist zwar nicht die gleiche wie in den vom LSG erwähnten Fällen9 über die das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteile vom 19" April 1956 (BSG 3, 45 ff")" vom 11""November 1959 (BSG 11, 57 ff") und vom 14° Dezember 1960 (…SozR Nro 15 zu @ 38 BVG) entschieden hat° Der Beklagte hat mit dem Bescheid vom 130 September 1951 nicht wie dies in demUrteil BSG3, 45 ff° nach denUmständen des Falles werden ist angenommeneinen in dem "An- - nur.

    dies in dem Urteil BSG 11, 57 ffo der Fall gewesen ist - sader Beklagte habe die Schädigungsfolgen in dem Bescheid gen9.

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 16/86

    Arzt - Gutachten - Funktionseinschränkung - Rechtserhebliche Auswirkung

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 11, 57, 59; vgl auch 5 5 des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 BGBl I 3317).
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 12/86
    Verwaltung (BSGE 11, 57, 59; vgl auch % 5 des Gesetzes zur lung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 3317-).
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 15/86
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 11, 57, 59).
  • BSG, 04.05.1977 - 9 RV 44/76
    Die Unrichtigkeit der Leidensbezeichnung genügte allerdings nicht für eine Rücknahme (BSGE 16, 255, 256); denn anerkannt war nicht die Diagnose, sondern ein krankhafter Zustand (…BSG SozR Nr. 66 zu 5 1 BVG; BSGE 11, 57, 58;… 24, 185, 187 f = SozR Nr. 15 zu 5 58 BVG), in diesem Fall eine Leberzellschädigung bestimmter Art, wie sie nach dem unterstellten Sachverhalt (BSG SozR.
  • BSG, 14.03.1968 - 12 RJ 346/67
    Zweifel an der rechtlichen Bedeutung einer Mitteilung des Versicherungsträger gehen zu Lasten des Versicherungsträgers; er muß dann die Deutung gegen sich gelten lassen, die sich der Versicherte bei verständiger Würdigung der Erklärung zu eigen machen durfte (so auch BSG vom 1959-11-11 11 RV 660/58 = BSGE 11, 57 und BSG vom 1959-12-04 3 RJ 201/56 = BSGE 11, 126) bei unklarem Inhalt einer Regelung).
  • BSG, 05.07.1966 - 9 RV 128/64
    Eine Mitteilung über das Ergebnis einer Nachuntersuchung und die daraus gezogenen Folgerungen erlaubt jedenfalls dann die Auslegung einer bindenden FeststellUng, wenn die Mitteilung sieh nicht auf die Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses beschränkt, sondern die Schädigungsfolgen im einzdnen erneut angegeben werden und sich aus den Umständen ergibt, daß damit keine bloße Bezugnahme auf frühere Feststellungen gemeint ist, sondern bindend eine der gegenwärtim gen Rechtslage entsprechende Feststellung getroffen werden soll° Wenn sich aus dem Wortlaut der Mitteilung allein keine vollständige Klarheit über ihren Zweck gewinnen läßt, kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, wie dies in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für die Auslegung unklar bezeichneter Schädigungsfolgen anerkannt ist (BSG 11, 57, 58)° Ohne Rechtsirrtum hat das LSG im vorliegenden Falle in der Mitteilung vom 4" März 1958 eine neue Feststellung erblickt, durch die der Versorgungsanspruch des Klägers auf Grund des - zu widersprechenden Ergebnissen führenden vom 10../14° 1958.
  • BSG, 27.08.1963 - 9 RV 590/60
    In diesen Zusammenhang gehören allerdings nicht die Fälle, in denen in dem Umanerkennungsbescheid eine Schädigungsfolge übergangen wurde und darum dieser Bescheid das Versorgungsverhältnis nicht erschöpfend geregelt hat (…vgl. BSG in SozR § 85 Ca 12 Nr. 19) oder in denen bereits die Auslegung des "bindend" gewordenen Bescheides eine Unklarheit oder Mehrdeutigkeit ergibt, die, zu Lasten der Versorgungsverwaltung geht (vgl. BSG 11, 57 und Urt. des erkennenden Senats v. 9. Juli 1963 - 9 RV 1358/60 -).
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 637/58
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 8/86
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 17/86
  • BSG, 10.12.1963 - 9 RV 886/60

    Zum Erfordernis der unzweideutigen Rücknahme des als unrichtig erkannten …

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