Rechtsprechung
| BSG, 14.12.1961 - 11 RV 860/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit
Für die Anwendung von § 41 Nr. 4 ZPO kommt es nämlich nicht allein auf das tatsächliche Auftreten als Prozessbevollmächtigter an, sondern es reicht auch aus, wenn der Richter als Prozessbevollmächtigter aufzutreten berechtigt gewesen ist (vgl. BSG 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 - 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl. 1964, 83; 14. Dezember 1961 - 11 RV 860/60 - SozR Nr. 5 zu § 41 ZPO). - BSG, 11.12.2025 - B 9 V 15/24 B Das gilt nicht nur für Berufsrichter, sondern auch für ehrenamtliche Richter (BSG Urteil vom 14.12.1961 - 11 RV 860/60 - SozR Nr. 5 zu § 41 ZPO; BSG Beschluss vom 12.2.2003 - B 9 SB 60/02 B - juris RdNr 4 mwN; BAG Urteil vom 10.6.1981 - 4 AZR 1143/78 - juris).
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