Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausnahmefall von der Regelausweisung; Androhung und Durchführung der Abschiebung eines Asylberechtigten in den Verfolgerstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 13.04.1994 - 1 K 1373/93
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 522
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94
Der Senat geht hierbei entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 Abs. 2 AuslG (vgl. Urteil vom 29.7.1993 - 1 C 25.93 -) davon aus, daß es der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, ob die Voraussetzungen der Regelausweisung im Einzelfall erfüllt sind.Für einen Ermessensspielraum der Ausländerbehörde spricht vor allem, daß damit die gebotene Flexibilität der Ausländerbehörde erreicht wird, in eigener Verantwortung besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen (so BVerwG, Urteil vom 29.7.1993 aaO. zu den insoweit vergleichbaren Regelversagungsgründen des § 7 Abs. 2 AuslG).
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92
Ausweisung eines nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 besonderen Ausweisungsschutz …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94
Es müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, daß in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. Beschluß des Senats vom 24.2.1993 - 11 S 2103/92 - InfAuslR 1994, 13).Die hiernach gebotene und gesteigerten Anforderungen Rechnung tragende Wahrscheinlichkeitsprognose ist auch dann nicht von vornherein oder in der Regel entbehrlich, wenn der Ausländer einen zwingenden Ausweisungsgrund erfüllt (vgl. Beschluß des Senats vom 24.2.1993 aaO. zur Erfüllung eines Regelausweisungstatbestandes nach § 47 Abs. 2 AuslG).
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 11 S 2132/93
Zum Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94
Die von der Ausländerbehörde bei der Entscheidung darüber, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall vorliegt, vorzunehmende Wertung stellt keine Ermessensentscheidung dar und ist daher gerichtlich voll überprüfbar (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 22.12.1993 - 11 S 2132/93 -).Dies bedeutet, daß bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 47 Abs. 2 AuslG vorliegt, der ein Abweichen von der Regelausweisung ermöglicht, alle Umstände einzubeziehen sind, die auch Gegenstand einer Ermessensentscheidung über eine Ausweisung sind, und insoweit zu klären ist, ob sich aus diesen Umständen ergibt, daß trotz des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen kein Regelfall einer Ausweisung vorliegt (vgl. Beschluß des Senats vom 22.12.1993 - 11 S 2132/93 - sowie Hessischer VGH, Beschluß vom 11.3.1992, EZAR 032 Nr. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94
Selbst wenn man jedoch von der Verfassungsmäßigkeit von § 51 Abs. 3 AuslG ausgeht, darf nicht außer Acht gelassen werden, daß die Abschiebung eines politisch Verfolgten in den Machtbereich des Verfolgerstaats und die dem vorhergehende Abschiebungsandrohung als Hinnahme der Verfolgung wirken, weshalb sie nur als ultima ratio in Betracht kommen können (vgl. hierzu BVerwGE 49, 202 sowie Beschluß des Senats vom 4.3.1993 - 11 S 1228/92 -). - VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 11 S 2277/92
Regelausweisung eines Ausländers, der erhöhten Ausweisungsschutz genießt - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94
Generalpräventive Gründe sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur in Ausnahmefällen schwerwiegend (vgl. Urteil des Senats vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 - VBlBW 1994, 325). - VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 11 S 1228/92
Beschränkung des Asylantrags auf die Feststellung der Voraussetzungen des AuslG …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94
Selbst wenn man jedoch von der Verfassungsmäßigkeit von § 51 Abs. 3 AuslG ausgeht, darf nicht außer Acht gelassen werden, daß die Abschiebung eines politisch Verfolgten in den Machtbereich des Verfolgerstaats und die dem vorhergehende Abschiebungsandrohung als Hinnahme der Verfolgung wirken, weshalb sie nur als ultima ratio in Betracht kommen können (vgl. hierzu BVerwGE 49, 202 sowie Beschluß des Senats vom 4.3.1993 - 11 S 1228/92 -).
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04
Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener …
Ein Ausnahmefall ist aber erst anzunehmen, wenn den gegen die Annahme eines Regelfalls sprechenden Umständen größeres Gewicht zukommt als den für die Annahme eines Regelfalls sprechenden Gesichtspunkten (Beschluss vom 5.10.1994 - 11 S 1202/94 - Beschluss vom 20.2.2001, a.a.O.; ebenso 13. Senat, Beschluss vom 31.7.1996 - 13 S 466/96 - und 10. Senat, Beschluss vom 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175ff).Er kann deshalb bei der Ausnahmeprüfung nicht mehr gesondert in Ansatz gebracht werden (ebenso zur Ausnahmeprüfung bei § 47 Abs. 2 AuslG VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.10.1994 - 11 S 1202/94 -, Urteil vom 31.3.2003 - 13 S 516/02 -, VBlBW 2004, 66f).
(3) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 5.10.1994 - 11 S 1202/94 -, Beschluss vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, InfAuslR 2001, 209) ist auch der Umstand einer längerfristigen Duldung des Ausländers im Bundesgebiet, der in § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG genannt ist, bei der Prüfung, ob eine Ausnahme von der Regel des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG vorliegt, zu berücksichtigen.
Dieser Duldungsgrund führt aber nicht dazu, dass die Regelausweisung des Klägers (weiter) zur Ermessensausweisung herabgestuft wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5.10.1994 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04
Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und …
Erst dann, wenn den gegen die Annahme eines Regelfalls sprechenden Umständen größeres Gewicht zukommt als den für die Annahme eines Regelfalls sprechenden Gesichtspunkten, liegt ein atypischer Sachverhalt vor (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.10.1994 - 11 S 1202/94 - Beschluss vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, a.a.O.; ebenso 13. Senat, Beschluss vom 31.7.1996 - 13 S 466/96- und 10. Senat, Beschluss vom 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175ff). - VGH Bayern, 16.07.2019 - 10 ZB 19.1208
Ausweisung nach dreißigjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet
Hinzu kommt, dass die vom Kläger zuletzt begangene versuchte gefährliche Körperverletzung schon aufgrund ihres Strafrahmens regelmäßig als schwere Gewalttat zu qualifizieren ist (…vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Jan. 2019, § 53 Rn. 165 m.w.N.) und damit als Ausweisungsanlass in Betracht kommt (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2006 - 24 CS 06.16 - juris Rn. 22 f.; VGH BW, B.v. 5.10.1994 - 11 S 1202/94 - juris Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - 13 S 466/96
Rauschgiftdelikt - zur generalpräventiven Ausweisung; zum Ausnahmefall; zum …
Erst dann, wenn den gegen die Annahme eines Regelfalles sprechenden Umständen größeres Gewicht zukommt als den für einen Regelfall sprechenden Gesichtspunkten, liegt ein atypischer Sachverhalt vor, der zu einem Ausnahmefall führt und die Regelausweisung zu einer Ausweisung nach Ermessen herabstuft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.10.1994 -11 S 1202/94 -). - VG Stuttgart, 09.11.2007 - 9 K 3199/07
Ausweisung eines mehrfach vorbestraften Ausländers trotz familiärer Bindungen
Rn. 34 Diese Auffassung verkennt jedoch, dass das Vorliegen eines Ausnahmefalles nach ganz überwiegender Auffassung gerade nicht zu einem Ausweisungsverbot führt, sondern nur zur Eröffnung eines sonst nicht gegebenen Ermessens (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 13.11.1995, InfAuslR 1996, 103 zu § 47 Abs. 2 AuslG; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.10.1994 - 11 S 1202/94 - zu § 47 Abs. 2 AuslG;… Discher in GK-AufenthG, § 54 Rn. 117;… Albrecht in: Storr/Wenger u.a., Komm. z. ZuwG, § 54 Rn. 3.). - VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
Ausweisung - besonderer Ausweisungsschutz
Indes ist auch in diesen Fällen die Ausweisung obligatorisch, verbunden mit der Möglichkeit der Ausnahme bei atypischen Sachverhalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.10.1994 - 11 S 1202/94 -). - OVG Hamburg, 22.09.1995 - Bs IV 87/95
Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe eines abgelaufenen Reiseausweises ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Sigmaringen, 17.08.2006 - 8 K 2023/04
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Regelausweisung …
Die Ausländerbehörde soll von einer Ausweisung absehen können, wenn im Einzelfall besondere Umstände gegeben sind, die den Antragsteller entlasten oder aufgrund derer die Ausweisung als unangemessene Härte erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.1994 - 11 S 1202/94 -). - VG Sigmaringen, 17.08.2006 - 8 K 2039/04
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Regelausweisung …
Die Ausländerbehörde soll von einer Ausweisung absehen können, wenn im Einzelfall besondere Umstände gegeben sind, die den Antragsteller entlasten oder aufgrund derer die Ausweisung als unangemessene Härte erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.1994 - 11 S 1202/94 -). - VG Sigmaringen, 16.01.2004 - 8 K 2196/03
Regelausweisung einer türkischen Staatsangehörigen wegen serienmäßiger …
Die Ausländerbehörde soll von einer Ausweisung absehen können, wenn im Einzelfall besondere Umstände gegeben sind, die den Antragsteller entlasten oder aufgrund derer die Ausweisung als unangemessene Härte erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.1994 - 11 S 1202/94 -).
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