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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 11 S 1291/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3202
VGH Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 11 S 1291/96 (https://dejure.org/1996,3202)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.1996 - 11 S 1291/96 (https://dejure.org/1996,3202)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 11 S 1291/96 (https://dejure.org/1996,3202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschiebungsankündigung nach AuslG 1990 § 56 Abs 6 S 2 ist kein Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Anforderungen an Rechtsschutzinteresse im einstweiligen Rechtsschutz; Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; Anforderungen an einen Verwaltungsakt; Rechtswirkungen der Duldung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1996, 477
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1996 - 11 S 73/96

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Aussetzungsverfahren hinsichtlich einer sofort …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 11 S 1291/96
    Ein solches Interesse besteht im Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur dann, wenn durch die erstrebte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs ein rechtlicher oder tatsächlicher Vorteil für den Betroffenen eintreten kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.6.1993 - 11 S 488/93 - und vom 7.2.1996 - 11 S 73/96 -).

    Diese Ausreisepflicht ist auch vollziehbar, weil sie auf einem vollziehbaren Verwaltungsakt, nämlich dem ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beruht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.2.1996 - 11 S 73/96 -).

    Im übrigen kommt es für den Eintritt der weiteren Folgen der Versagung eines Aufenthaltsrechtes nach den Regelungen des Ausländergesetzes nicht auf die sofortige Vollziehbarkeit der entsprechenden ausländerrechtlichen Maßnahme an, da bereits ihre - durch die gesetzliche Regelung in § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG angeordnete - Wirksamkeit, die unbeschadet der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage fortbesteht, zum Ausschluß weiterer aufenthaltsrechtlicher Vergünstigungen führt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.2.1996 - 11 S 73/96 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 § …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 11 S 1291/96
    Denn die Bestimmung einer Ausreisefrist nach §§ 42 Abs. 3, 50 Abs. 1 AuslG hat im Gegensatz zur Ankündigung der Abschiebung nach § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG eine den aufenthaltsrechtlichen Status des Ausländers gestaltende Rechtswirkung, die derjenigen einer Duldung vergleichbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1995 - 13 S 574/95 -).

    Die Frist des § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG ist daher ausschließlich eine Sperrfrist für den Vollzug der Abschiebung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1995 - aaO. -).

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 12.83

    Krankenhaus - Zielplanliste - Zielvostellungen - Rechtsnatur - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 11 S 1291/96
    In derartigen Fällen kann in der vorbereitenden Maßnahme noch kein Verwaltungsakt gesehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.7.1984 - 3 C 12/83 - NJW 1985, 693 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 11 S 2132/93

    Zum Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 11 S 1291/96
    Rn. 5 Da im Fall des Antragstellers eine - vorläufige - Aussetzung der mit der Ablehnung des Asylantrages unanfechtbaren Ausreisepflicht nicht mehr möglich ist, kann die sofortige Vollziehbarkeit der Ablehnung einer Aufenthaltsbefugnis auch nicht einen belastenden Rechtsschein entfalten (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.12.1993 - 11 S 2132/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 11 S 488/93

    (Kein Erlöschen der Aufenthaltsgestattung des AsylVfG § 55 Abs 1F: 1992-06-26) …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 11 S 1291/96
    Ein solches Interesse besteht im Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur dann, wenn durch die erstrebte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs ein rechtlicher oder tatsächlicher Vorteil für den Betroffenen eintreten kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.6.1993 - 11 S 488/93 - und vom 7.2.1996 - 11 S 73/96 -).
  • VG Düsseldorf, 09.11.2017 - 22 L 5379/17

    Widerruf Duldung Rechtsschutz Verwaltungsvollstreckung Vaterschaftsanerkennung …

    Rn. 64 VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 1996 - 11 S 1291/96 -, juris, Rn. 8; VG Karlsruhe, Urteil vom 15. Mai 2006 - A 4 K 10788/05 -, juris, Rn. 25.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.1997 - 9 M 1674/97

    Abschiebung; Ankündigung; Inhaltliche Anforderungen; Schriftform; Form

    Die Ankündigung soll dem betroffenen Ausländer die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig auf die Beendigung des Aufenthalts einzustellen und seine persönlichen Angelegenheiten zu ordnen (VGH Mannheim, Beschl. v. 17.7.1996 - 11 S 1291/96 - VBlBW 1996, 477 (478)).

    Letztlich spricht gegen das Erfordernis der Schriftform, daß es sich bei der Ankündigung der Abschiebung nicht um einen Verwaltungsakt handelt (VGH Mannheim, Beschl. v. 17.7.1996 aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 10 S 777/01

    Ausweisung wegen Häufung an sich nicht ausweisungsrelevanter Straftaten

    Der Senat bemerkt jedoch, dass das Regierungspräsidium S. seinen - keinen Verwaltungsakt darstellenden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1996, VBlBW 1996, 477) - Hinweis auf die - seiner Auffassung nach - vollziehbare Abschiebungsandrohung des Landratsamts Ortenaukreis vom 12.12.1990 zu überdenken hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 18 B 2289/02

    Formlose Ankündigung der Abschiebung; Konkludente Bekanntgabe der Ankündigung …

    - vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.7.1996 - 11 S 1291/96 -, VBlBW 1996, 477 - Funke-Kaiser, a.a.O. -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2023 - 4 MB 3/23

    Zulässigkeit einer Zwischenentscheidung zum Stopp einer Abschiebung

    Als "Sperrfrist für den Vollzug der Abschiebung" ist die Abschiebungsankündigung ausschließlich für den Zeitpunkt der beabsichtigten Abschiebung erheblich, d.h. die Abschiebung darf erst dann erfolgen, wenn seit ihrer Ankündigung die Monatsfrist vergangen ist (…Haedicke, HTK-AuslR, § 60a AufenthG zu Abs. 5, Stand: 13.10.2020, Rn. 37, 38; vgl. schon VGH Mannheim, Beschl. v. 17.07.1996 - 11 S 1291/96 -, juris Rn. 11 zu § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG a.F.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 M 74/02

    Ankündigung der Abschiebung muss Frist nur seit Auslauf der Duldung wahren

    Die Ankündigung der Abschiebung enthält - anders als die Abschiebungsandrohung - keine an den Ausländer gerichtete Fristsetzung (zur Differenzierung vgl. VGH BW, Beschl. v. 17.07.1996 - 11 S 1291/96 -, VBlBW 1996, 477 [478].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2003 - 18 B 2536/02

    Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes bzgl. einer Abschiebungsankündigung

    Rn. 6 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1997 - 1 C 14.96 -, InfAuslR 1998, 217; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. März 1997 - 9 M 1674/97 -, AuAS 1997, 136; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. Juli 1996 - 11 S 1291/96 -, VBlBW 1996, 477; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2002, § 56 AuslG Rn.15.
  • VG Karlsruhe, 24.06.1998 - A 6 K 11490/98

    Aussetzung der Abschiebung aufgrund einstweiliger Anordnung; Anforderungen an …

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  • VG Freiburg, 13.02.2004 - 1 K 2374/03

    Der Sofortvollzug einer Verfügung kann aus mehreren Gründen gerechtfertigt sein.

    Gleichwohl bedeutete dies keinen wirklichen rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil, weil er nämlich bereits anderweitig vollziehbar ausreisepflichtig ist (vgl. zu diesen Zulässigkeitserwägungen etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.02.1996 - 11 S 73/96 - InfAuslR 1996, 277; Beschl. v. 17.07.1996 - 11 S 1291/96 - VBlBW 1996, 477).
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