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Weitere Entscheidung unten: LG Bochum, 23.01.1990

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.04.1989 - 11 S 348/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4062
VGH Baden-Württemberg, 03.04.1989 - 11 S 348/89 (https://dejure.org/1989,4062)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.04.1989 - 11 S 348/89 (https://dejure.org/1989,4062)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. April 1989 - 11 S 348/89 (https://dejure.org/1989,4062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abänderungsantrag nach § 80 Abs 6 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 157 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1989 - 11 S 348/89
    Auch bei einer Verpflichtungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer aus Ermessensgründen erfolgten Versagung der Aufenthaltserlaubnis geltend gemacht und eine erneute behördliche Ermessensentscheidung begehrt wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt der gerichtlichen Prüfung grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, d. h. der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 -- 1 C 69.78 -- Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 = NJW 1982 S. 1413; BVerwG, Beschluß vom 20.05.1985 -- 1 B 46.85 --).
  • BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 46.85

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus Ermessenserwägungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1989 - 11 S 348/89
    Auch bei einer Verpflichtungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer aus Ermessensgründen erfolgten Versagung der Aufenthaltserlaubnis geltend gemacht und eine erneute behördliche Ermessensentscheidung begehrt wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt der gerichtlichen Prüfung grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, d. h. der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 -- 1 C 69.78 -- Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 = NJW 1982 S. 1413; BVerwG, Beschluß vom 20.05.1985 -- 1 B 46.85 --).
  • OVG Bremen, 18.09.1980 - 2 B 51/80
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1989 - 11 S 348/89
    Rn. 5 Es spricht nach Auffassung des Senats aber trotz des Umstandes, daß in der Sache die unmittelbar belastenden Wirkungen der Ablehnung des vom Antragsteller unbeschränkt gestellten Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO erst mit einer (für ihn negativen) Widerspruchsbescheidung eintreten, vieles dafür, daß bei einer derartigen Sachlage vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 6 VwGO (…vgl. nochmals Beschluß des beschließenden Senats vom 11.01.1988, a.a.O.) und nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO (so OVG Bremen, Beschluß vom 18.09.1980 -- 2 B 51/80 --, NJW 1981 S. 1172) zu gewähren ist.
  • OVG Thüringen, 11.01.2021 - 3 EO 279/19

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Ein Studienwechsel kann nur dann als Fortführung des ursprünglichen Aufenthaltszwecks verstanden werden, wenn es sich entweder nur um eine Schwerpunktverlagerung handelt, der Wechsel innerhalb einer Orientierungsphase von 18 Monaten ab Aufnahme des Studiums erfolgt (vgl. noch zu § 16 AufenthG a. F. Ziff. 16.2.5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV - AufenthG) oder die Gesamtstudiendauer sich nicht um mehr als 18 Monate verlängert (zu § 16 AufenthG a. F.: VG Karlsruhe…, Beschluss vom 10. April 2019 - 7 K 4692/18 - juris Rn. 32 unter Verweis u. a. auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. April 1989 - 11 S 348/89 - juris Rn. 7;… s. a. Fleuß, in BeckOK AusländerR, 25. Ed. Stand 1. März 2020, § 16b AufenthG Rn. 60).
  • VG Karlsruhe, 09.07.2020 - 3 K 7685/18

    Aufenthalt von Ausländern - Wechsel des Aufenthaltszwecks durch Wechsel des …

    Ein Studienwechsel kann nur dann als Fortführung des ursprünglichen Aufenthaltszwecks verstanden werden, wenn es sich entweder nur um eine Schwerpunktverlagerung handelt, der Wechsel innerhalb einer Orientierungsphase von 18 Monate ab Aufnahme des Studiums erfolgt (vgl. noch zu § 16 AufenthG a.F. Ziff. 16.2.5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AufenthGAVwV) oder die Gesamtstudiendauer sich nicht um mehr als 18 Monate verlängert (zu § 16 AufenthG a.F.: VG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.04.2019 - 7 K 4692/18 -, juris Rn. 32 unter Verweis u.a. auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.1989 - 11 S 348/89 -, juris Rn. 7;… s.a. Fleuß, in BeckOK AusländerR, 25. Ed. Stand 01.03.2020, § 16b AufenthG Rn. 60).
  • VG Karlsruhe, 10.04.2019 - 7 K 4692/18
    Ein Wechsel des Studiums kann nur dann als Fortführung des ursprünglichen Aufenthaltszwecks verstanden werden, wenn es sich entweder nur um eine Schwerpunktverlagerung handelt oder aber der Wechsel innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt oder die Gesamtstudiendauer sich nicht um mehr als 18 Monate verlängert (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.1989 - 11 S 348/89 -, juris Rn. 7; VG Bayreuth…, Beschluss vom 27.04.2016 - B 4 S 16.227 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1993 - 11 S 1149/93

    Beantragen einer lediglich befristeten Anordnung der aufschiebenden Wirkung; zum …

    Denn in diesem Falle könnte ein uneingeschränkter Antrag auf -unbefristete- Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich des Zeitraumes nach Erlaß des Widerspruchsbescheids mangels Rechtsschutzbedürfnis mit der Folge teilweise abgelehnt werden, daß insoweit vorläufiger Rechtsschutz nach Erlaß der Widerspruchsentscheidung nur noch unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO begehrt werden kann (vgl. Beschl. d. Senats v. 3.4.1989 -11 S 348/89- VBlBW 1989, 374/375).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - 7 B 1761/05

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Möglichkeit einer Anordnung der …

    Rn. 12 vom 25. November 1992 - 11 S 2528/92 - und vom 3. April 1989 - 11 S 348/89 -, beide JURIS-Dokumentation,.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1994 - 11 S 793/94

    Vorläufiger Rechtsschutz: Abänderungsverfahren - zum Vorliegen veränderter …

    Das Verwaltungsgericht hat das Rechtsschutzziel des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluß vom 3.5.1993 nicht etwa nur eingeschränkt - als auf den Zeitraum bis zur Entscheidung über den Widerspruch gerichtet (s. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 17.6.1993 - 11 S 1149/93 - FamRZ 1994, 40) - gewürdigt oder den Antrag im übrigen mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgelehnt (s. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.4.1989 - 11 S 348/89 - VBlBW 1989, 374 = ESVGH 40, 157 (Ls)); das Gericht hat vielmehr den weitergehenden Antrag als - im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO - sachlich nicht begründet abgelehnt.
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Rechtsprechung
   LG Bochum, 23.01.1990 - 11 S 348/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,25981
LG Bochum, 23.01.1990 - 11 S 348/89 (https://dejure.org/1990,25981)
LG Bochum, Entscheidung vom 23.01.1990 - 11 S 348/89 (https://dejure.org/1990,25981)
LG Bochum, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 11 S 348/89 (https://dejure.org/1990,25981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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