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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 11 S 50.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26865
OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 11 S 50.09 (https://dejure.org/2009,26865)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2009 - 11 S 50.09 (https://dejure.org/2009,26865)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 11 S 50.09 (https://dejure.org/2009,26865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahmegenehmigung für die Nutzung eines Kraft in der Berliner Umweltzone; Notwendigkeit von Rechtsbehelfen für ein Vorgehen gegen die Verbote der Umweltzone umsetzende Verkehrszeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmegenehmigung für die Nutzung eines Kraft in der Berliner Umweltzone; Notwendigkeit von Rechtsbehelfen für ein Vorgehen gegen die Verbote der Umweltzone umsetzende Verkehrszeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 11 S 50.09
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt, kurzum, wenn die Maßnahme als willkürlich bezeichnet werden muss (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rz. 39 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 11 S 35.08

    Rechtschutz gegen die Einrichtung von Umweltzonen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 11 S 50.09
    Dass es dessen jedoch bedarf, entspricht ständiger Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschlüsse vom 19. März 2008 - 11 S 16.08 - und vom 7. Mai 2008 - 11 S 35.08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 11 S 16.08

    Antrag auf PKH für einstweilige Anordnung gegen Durchsetzung der Umweltzone

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 11 S 50.09
    Dass es dessen jedoch bedarf, entspricht ständiger Rechtsprechung auch des Senats (vgl. nur Beschlüsse vom 19. März 2008 - 11 S 16.08 - und vom 7. Mai 2008 - 11 S 35.08 -).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16

    Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

    Rn. 43 Soweit von dem Beklagten zu bewältigende Sachverhaltskonstellationen von den Ausnahmetatbeständen nicht angemessen erfasst werden sollten (zu diesbezüglichen Bedenken vgl. etwa VGH München…, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 22 C 16.14 27 - NVwZ 2017, 894 Rn. 162), erscheint ein Rückgriff auf die allgemeine Ausnahmevorschrift des § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO jedenfalls im Wege unionsrechts- und verfassungskonformer Auslegung nicht von vornherein als ausgeschlossen, wenn dies geboten sein sollte, um einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und den Belangen der von Verkehrsverboten negativ Betroffenen zu erreichen (ablehnend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 11 S 50.09 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    Rn. 46 Soweit von dem Beklagten zu bewältigende Sachverhaltskonstellationen von den Ausnahmetatbeständen nicht angemessen erfasst werden sollten (zu diesbezüglichen Bedenken vgl. etwa VGH München…, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 22 C 16.14 27 - NVwZ 2017, 894 Rn. 162), erscheint ein Rückgriff auf die allgemeine Ausnahmevorschrift des § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO jedenfalls im Wege unionsrechts- und verfassungskonformer Auslegung nicht von vornherein als ausgeschlossen, wenn dies geboten sein sollte, um einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und den Belangen der von Verkehrsverboten negativ Betroffenen zu erreichen (ablehnend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 11 S 50.09 - juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 26.06.2013 - 1 RBs 85/13

    Umweltzone; Plakette; Gleichheitssatz; Ungleichbehandlung; Verfassungsmäßigkeit

    Deswegen kann nicht die Rede davon sein, dass die Betroffene, die ohne jegliche Plakette in die Umweltzone eingefahren ist, gegenüber anderen willkürlich ungleich behandelt wird (vgl. insoweit: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08.12.2009 - OVG 11 S 50.09 - juris; VG Berlin, Beschl.v. 09.07.2008 - 10 A 138.08 - juris).
  • VG Stuttgart, 16.12.2020 - 17 K 5178/19
    Dabei stellen die Vorschriften des § 40 Abs. 1 Satz 2 BImSchG und des § 40 Abs. 3 BImSchG i.V.m. der 35. BImSchV abschließende Spezialvorschriften für Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen und -verboten in Umsetzung der Vorgaben eines Luftreinhalteplans dar, sodass in ihrem Anwendungsbereich ein Rückgriff auf allgemeine Ausnahmevorschriften grundsätzlich ausscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2009 - OVG 11 S 50.09 -, juris Rn. 9; VG Stuttgart…, Urteil vom 18.12.2019 - 17 K 99/17 -, juris Rn. 86 zu § 46 Abs. 1a StVO; Rebler/Scheidler, Ausnahmen von Fahrverboten in einer Umweltzone, NVwZ 2010, 98, 100).
  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 22 C 11.2395

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für einen Mercedes 190 D, Baujahr …

    Rn. 10 Als Belegstelle hinzuzufügen ist der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2009 (Az. 11 S 50.09).
  • VG München, 13.06.2024 - M 28 E 24.533

    Einstweiliger Rechtsschutz (erfolglos), Antrag auf einstweilige Anordnung, …

    Rn. 55 Aus Sicht der Kammer bestehen mit Blick auf die Systematik der Vorschrift bereits erhebliche Zweifel, ob für Ausnahmen von nach § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG erlassenen Fahrverboten überhaupt auf diese straßenverkehrsrechtliche Vorschrift zurückgegriffen werden kann, da andernfalls die eng gefassten Ausnahmetatbestände in § 40 Abs. 1 Satz 2 BImSchG und § 1 Abs. 2 35. BImSchV unterlaufen würden (so auch OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 8.12.2009 - OVG 11 S 50.09 - juris Rn. 9;… VG Stuttgart, U.v. 16.12.2020 - 17 K 6770/19 - juris Rn. 50;… Will in BeckOK StVR, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe, Stand 15.10.2023, § 46 StVO Rn. 127).
  • VG Stuttgart, 16.12.2020 - 17 K 6770/19
    Dabei stellen die Vorschriften des § 40 Abs. 1 Satz 2 BImSchG und des § 40 Abs. 3 BImSchG i.V.m. der 35. BImSchV abschließende Spezialvorschriften für Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen und -verboten in Umsetzung der Vorgaben eines Luftreinhalteplans dar, sodass in ihrem Anwendungsbereich ein Rückgriff auf allgemeine Ausnahmevorschriften grundsätzlich ausscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2009 - OVG 11 S 50.09 -, juris Rn. 9; VG Stuttgart…, Urteil vom 18.12.2019 - 17 K 99/17 -, juris Rn. 86 zu § 46 Abs. 1a StVO).
  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 22 C 11.2524

    Streitwert für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der …

    Einige Oberverwaltungsgerichte haben in vergleichbaren Fällen § 52 Abs. 2 GKG angewendet und sind von einem Hauptsachestreitwert von 5000 Euro pro Fahrzeug ausgegangen (OVG NW vom 21.12.2010 Az. 8 B 754/10; OVG Berlin-Bbg vom 8.12.2009 Az. 11 S 50.09).
  • VG München, 16.07.2013 - M 1 K 13.1078

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone München

    Auch dieses Argument würde, sollte es zutreffen, allenfalls die Gültigkeit der Regelungen zur Umweltzone selbst in Frage stellen, nicht jedoch zur Begründung des erhobenen Anspruches auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von diesem Regelwerk beitragen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2012 a.a.O. Rn. 9; ferner OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.12.2009 - OVG 11 S 50.09 - Juris).
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