Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 Abs 2 FreizügG/EU 2004, § 144 Abs 5 VwGO
Befristung der Ausweisung gegenüber Unionsbürger - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FreizügG/EU § 7 Abs. 2
Nichtbestehen einer mit der Ausreise beginnenden Höchstfrist für die Dauer des Verbots der Einreise und des Aufenthalts im Falle der Altausweisung eines jetzigen Unionsbürgers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtbestehen einer mit der Ausreise beginnenden Höchstfrist für die Dauer des Verbots der Einreise und des Aufenthalts im Falle der Altausweisung eines jetzigen Unionsbürgers
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.07.2014 - 11 K 1243/14
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15
Papierfundstellen
- DÖV 2016, 579 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14
Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15
Im Falle einer Altausweisung eines jetzigen Unionsbürgers besteht keine mit der Ausreise beginnende Höchstfrist für die Dauer des Verbots der Einreise und des Aufenthalts (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18/14 -, ZAR 2015, 190 unter Aufgabe der gegenteiligen Senatsrechtsprechung im Urteil vom 30. April 2014 - 11 S 244/14 -, InfAuslR 2014, 365 ).Rn. 8 Auf die vom Verwaltungsgericht zugelassene und vom Beklagten eingelegte Sprungrevision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. März 2015 (1 C 18.14) das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2014 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückverwiesen.
Gegenstand des Berufungsverfahrens sind ferner die Beschlüsse des Amtsgerichts Bialystok vom 26. November 2014 und vom 1. Juli 2013, die Akten des Bundesverwaltungsgerichts (1 C 18.14), die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart (11 K 1243/14), die Ausländerakten des Regierungspräsidiums Stuttgart (1 Band) und der Stadt Stuttgart (2 Bände) sowie die Akten im Strafverfahren vor dem Landgericht Stuttgart 112 Js 86708/98 vor.
Rn. 21 In dem für die Sach- und Rechtslage maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (…BVerwG, Urteile 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 8 und vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 10) ist die Berufung des Beklagten begründet.
Rn. 22 1. Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers ist § 7 Abs. 2 Satz 5 FreizügG/EU i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften vom 2. Dezember 2014 (BGBl I S.1922) in sinngemäßer Anwendung (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 22).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 - und vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, jeweils a.a.O.) ist die Entscheidung über die Dauer der Befristung - und zwar auch bei "Altausweisungen" - eine gerichtlich voll kontrollierbare, gebundene Entscheidung.
In dem im vorliegenden Fall zugrunde zulegenden Revisionsurteil vom 25. März 2015 (a.a.O., Rn. 29) hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG i.d.F. des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 (BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29, Rn. 33), wonach die Befristungsentscheidung auch hinsichtlich der Dauer der Frist eine gebundene Entscheidung ist, nach der Neufassung des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU im Dezember 2014 und der durch sie bewirkten Aufwertung der Rechtsstellung des Freizügigkeitsberechtigten angesichts des offenen Wortlauts der Vorschrift auf die Fristbemessung der Einreisesperre nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU übertragen.
Weitergehende Vorgaben für die Bestimmung der Dauer der Frist ergeben sich auch nicht aus dem Unionsrecht (näher BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 24 ff.).
Ferner gibt es bei einer Verlustfeststellung, die auf schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beruht, keine abstrakte Höchstdauer eines Einreise- und Aufenthaltsverbots; vielmehr kann nach den Umständen des Einzelfalls bei fortbestehender Gefährdung, jedenfalls bei Vorliegen der für die Verlustfeststellung erforderlichen Gefahrenlage, auch eine Frist von mehr als zehn Jahren ab Ausreise in Betracht kommen, während derer der Ausländer nicht in das Bundesgebiet einreisen und sich dort aufhalten darf (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 31 ff.).
Die Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls nach Gewichtung der jeweiligen Belange vorzunehmen ist, kann im Extremfall auch zu einer Befristung auf den Jetzt-Zeitpunkt führen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 28 und unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 -, BVerwGE 129, 243, Rn. 20).
Der Senat geht dabei zu Gunsten des Klägers davon aus, dass sein Antrag auch eine Verkürzung der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots mitumfasst (in diesem Sinne wohl BVerwG, Urteil 25. März 2015, a.a.O., Rn. 36).
Aufgrund des dargelegten konkreten Krankheits- und Behandlungsverlaufs gibt es ausgehend von der jetzigen Erkenntnislage auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die in der angefochtenen Behördenentscheidung festgelegte Frist zu lange wäre (zur Notwendigkeit einer solchen prognostischen Aussage durch den Senat vgl. das Revisionsurteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 36).
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2014 - 11 S 244/14
Nachträgliche Aufhebung / Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen / …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15
Im Falle einer Altausweisung eines jetzigen Unionsbürgers besteht keine mit der Ausreise beginnende Höchstfrist für die Dauer des Verbots der Einreise und des Aufenthalts (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18/14 -, ZAR 2015, 190 unter Aufgabe der gegenteiligen Senatsrechtsprechung im Urteil vom 30. April 2014 - 11 S 244/14 -, InfAuslR 2014, 365 ).Dies folge aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. April 2014 ( 11 S 244/14 - InfAuslR 2014, 365 Rn. 83 ), wonach - unabhängig von der Fortdauer des Ausweisungszwecks - eine Ausweisung grundsätzlich auf höchstens zehn Jahre zu befristen sei und diese Frist mit der Ausreise beginne.
Soweit der Senat im Urteil vom 30. April 2014 ( 11 S 244/14 - InfAuslR 2014, 365 ) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er an dieser aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit nicht mehr fest.
- BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 20.14
Anspruch eines Ausländers auf Befristung der Wirkungen einer vor Inkrafttreten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15
Rn. 21 In dem für die Sach- und Rechtslage maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (BVerwG, Urteile 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris, Rn. 8 …und vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 10) ist die Berufung des Beklagten begründet.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 - …und vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, jeweils a.a.O.) ist die Entscheidung über die Dauer der Befristung - und zwar auch bei "Altausweisungen" - eine gerichtlich voll kontrollierbare, gebundene Entscheidung.
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07
Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15
Die Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls nach Gewichtung der jeweiligen Belange vorzunehmen ist, kann im Extremfall auch zu einer Befristung auf den Jetzt-Zeitpunkt führen (BVerwG…, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 28 und unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 -, BVerwGE 129, 243, Rn. 20). - EuGH, 19.09.2013 - C-297/12
Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15
Dessen ungeachtet erfülle er auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. September 2013 (C-297/12) auch nicht die Voraussetzungen, unter denen einem ausgewiesenen Drittstaatsangehörigen das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot unabhängig von einer Befristung nicht mehr entgegengehalten werden dürfte. - BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15
In dem im vorliegenden Fall zugrunde zulegenden Revisionsurteil vom 25. März 2015 (…a.a.O., Rn. 29) hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG i.d.F. des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29, Rn. 33), wonach die Befristungsentscheidung auch hinsichtlich der Dauer der Frist eine gebundene Entscheidung ist, nach der Neufassung des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU im Dezember 2014 und der durch sie bewirkten Aufwertung der Rechtsstellung des Freizügigkeitsberechtigten angesichts des offenen Wortlauts der Vorschrift auf die Fristbemessung der Einreisesperre nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU übertragen. - VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 11 S 1857/15
Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Erteilungsverbots bleibt gebundene …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2016 - 11 S 992/15
Abgesehen davon ist nach der Rechtsprechung des Senats zum Aufenthaltsgesetz (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 -, juris) die Aufhebung bzw. Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Titelerteilungsverbots, das auf einer Ausweisung beruht, auch in Ansehung des seit 1. August 2015 geltenden § 11 Absatz 3 Satz 1 AufenthG eine gebundene Entscheidung.
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19
Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und derjenigen des erkennenden Senats ist die Entscheidung über die Dauer der Befristung eine gerichtlich voll kontrollierbare, gebundene Entscheidung (…BVerwG, Urteile vom 28.04.2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 29, …und vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 29;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.02.2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 34 , und vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris Rn. 22 ;… Dienelt: in Bergmann/ders. AuslR, 13. Auflage 2020, § 7 FreizügG/EU Rn. 66.).Ferner gibt es bei einer Verlustfeststellung, die auf schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beruht, keine abstrakte Höchstdauer eines Einreise- und Aufenthaltsverbots; vielmehr kann nach den Umständen des Einzelfalls bei fortbestehender Gefährdung, jedenfalls bei Vorliegen der für die Verlustfeststellung erforderlichen Gefahrenlage, auch eine Frist von mehr als zehn Jahren ab Ausreise in Betracht kommen, während derer der Ausländer nicht in das Bundesgebiet einreisen und sich dort aufhalten darf (BVerwG…, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 31 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.02.2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 35 , und vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris Rn. 24 ).
Die Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls nach Gewichtung der jeweiligen Belange vorzunehmen ist, kann im Extremfall auch zu einer Befristung auf den Jetzt-Zeitpunkt führen (…BVerwG, Urteile vom 25.02.2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 28, …und vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 - juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris Rn. 25 ).
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16
Befristung der Altausweisung eines Unionsbürgers
Die Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 dahingehend, dass über die Länge der Frist nach Ermessen entschieden wird, gibt angesichts dessen, dass der Wortlaut des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU unverändert gelassen wurde, keinen Anlass für die Annahme, dies wirke sich auf ein nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU zu beurteilendes Einreise- und Aufenthaltsverbot aus (vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris, Rn. 23 ).Der Senat geht dabei zu Gunsten des Klägers davon aus, dass sein Antrag auch eine Verkürzung der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots mitumfasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris, Rn. 26 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil 25.03.2015 - 1 C 18.14 -, ZAR 2015, 190, Rn. 36).
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2025 - 11 S 296/24
Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Gebiet der …
Die Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls nach Gewichtung der jeweiligen Belange vorzunehmen ist, kann im Extremfall auch zu einer Befristung auf den Jetzt-Zeitpunkt führen (…BVerwG, Urteile vom 07.09.2021 - 1 C 47.20 - juris Rn. 15 ff., vom 25.02.2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 28 …und vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 - juris Rn. 25;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.05.2021 - 11 S 800/19 - juris Rn. 193 und vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 - juris Rn. 25 ).
- VGH Bayern, 29.01.2019 - 10 B 18.1094
Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach Erwerb des …
Die Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 dahingehend, dass über die Länge der Frist nach Ermessen entschieden wird, gibt angesichts dessen, dass der Wortlaut des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU unverändert gelassen wurde, keinen Anlass für die Annahme, dies wirke sich auf ein nach dem FreizügG/EU zu beurteilendes Einreise- und Aufenthaltsverbot aus (vgl. VGH BW, U.v. 24.3.2016 - 11 S 992/15 - juris Rn. 23;… U.v. 15.2.2017 - 11 S 983/16 - juris Rn. 34). - VG Düsseldorf, 28.06.2022 - 27 K 6757/20
Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, Totschlag, …
Rn. 148 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 2016 - 11 S 992/15 -, juris, Rn. 22; Kurzidem, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 33. Edition, Stand: 1. Januar 2021 Rn. 10 f. - VG Ansbach, 20.07.2020 - AN 11 K 18.01995
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich bei der Entscheidung über die Befristung einschließlich der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbotes um eine gerichtlich voll kontrollierbare, gebundene Entscheidung, woran auch die Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 nichts geändert habe, da der Wortlaut des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU in diesem Zusammenhang nicht verändert worden sei (…vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 10 B 18.1094 - juris Rn. 50; VGH BW, U.v. 24.3.2016 - 11 S 992/15 - juris Rn. 23). - VG Sigmaringen, 12.02.2024 - 8 K 590/23
Löschung Einreise- und Aufenthaltsverbot im SIS und AZR; Drogendealer; …
Die Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls nach Gewichtung der jeweiligen Belange vorzunehmen ist, kann im Extremfall auch zu einer Befristung auf den Jetzt-Zeitpunkt führen (…BVerwG, Urteile vom 25.02.2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 28 …und vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 - juris Rn. 25;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 17.05.2021 - 11 S 800/19 -, juris Rn. 193 und vom 24.03.2016 - 11 S 992/15 -, juris Rn. 25 ). - VG Berlin, 03.03.2021 - 19 K 102.20 Die Entscheidung über die Fristlänge steht nicht im behördlichen Ermessen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 29, so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 2016 - VGH 11 S 992/15 -, juris Rn. 23;… ebenso Hailbronner, a.a.O., Rn. 23; Kurzidem, ebd.;… Dienelt, in: Bergmann/ders., Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 7 FreizügG/EU Rn. 66, 73; s.a. FreizügG/EU-VwV Ziff. 7.2.5).
- VG Ansbach, 18.01.2022 - AN 11 K 20.00972
Erfolglose Klage wegen Verlustfeststellung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich bei der Entscheidung über die Befristung einschließlich der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbotes um eine gerichtlich voll kontrollierbare, gebundene Entscheidung, woran auch die Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 nichts geändert habe, da der Wortlaut des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU in diesem Zusammenhang nicht verändert worden sei (…vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 10 B 18.1094 - juris Rn. 50; VGH BW, U.v. 24.3.2016 - 11 S 992/15 - juris Rn. 23).
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