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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 10.02.1976 - 11 Sa 855/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,14752
LAG Düsseldorf, 10.02.1976 - 11 Sa 855/75 (https://dejure.org/1976,14752)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.1976 - 11 Sa 855/75 (https://dejure.org/1976,14752)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 1976 - 11 Sa 855/75 (https://dejure.org/1976,14752)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von …

    hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27 April 1978 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gröninger, die Richter Hillebrecht und Roeper sowie die ehrenamtlichen Richter Kerrmann und Meyer-Estorf für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom Io. Februar 1976 - 11 Sa 855/75 - wird zurückgewiesen.

    In seiner verkehrstypischen Ausgestaltung wird durch den Abschluß eines Franchise- Vertrages ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Franchise-Nehmer und dem Franchise-Geber begründet, durch das der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer gegen Entgelt das Recht ein räumt, bestimmte Waren und / oder Dienstleistungen unter Verwendung von Name, Marke, Ausstattung usw. sowie der gewerblichen und technischen Erfahrungen des Franchise-Gebers und unter Beachtung des von diesem entwickelten Organisations- und Werbungssystems zu vertreiben, wobei der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer Beistand, Rat und Schulung in technischer und verkaufstechnischer Hinsicht gewährt und eine Kontrolle über die Geschäftstätigkeit des Franchise-Nehmers ausübt (vgl. KG MDR 1974, 144-;… Management-Enzyklopädie, Verlag moderne Industrie, 197° und 1972, Bd. 2, S. 1066 ff., Bd. 6 , S. 246; Skaupy, BB 1969, 113 ff.)« Ähnlich ist auch der von der Beklagten überreichte Formularvorvertrag gestaltet (B1.1o2 f. der Akte 11 Sa 855/75)- Dabei ist vorausgesetzt, daß der Franchise-Nehmer ähnlich wie der Vertragshändler oder Eigenhändler in eigenem Namen und für eigene Rechnung selbständig sein Geschäft betreibt.

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