Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 29.08.2011 - 11 T 15/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 49a Abs. 1
Der Streitwert für eine Klage gegen die Genehmigung der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft liegt bei 20% bis 25% des Gesamtvolumens; Bemessung des Streitwerts bei einer Klage gegen die Genehmigung der Jahresabrechnung einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der Streitwert für eine Klage gegen die Genehmigung der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft liegt bei 20% bis 25% des Gesamtvolumens; Bemessung des Streitwerts bei einer Klage gegen die Genehmigung der Jahresabrechnung einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwert bei Jahresabrechnung = Jahreskosten des Klägers!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwarzenbek - 2 C 937/10
- LG Itzehoe, 29.08.2011 - 11 T 15/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder …
Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2011 - 11 T 15/11
Deren Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000,00 Euro anzusetzen (BGH NJW-RR 2011, 1026 f). - LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2008 - 14 T 2925/08
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Demnächstige Zustellung der …
- LG Nürnberg-Fürth, 23.03.2009 - 14 T 2103/09
Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Gesamtinteresse bei Anfechtung von …
Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2011 - 11 T 15/11
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Landgerichts Nürnberg/Fürth (ZMR 2009, 555 f) geht die Kammer in solchen Fällen zur Bewertung des einfachen Einzelinteresses regelmäßig von 20 % des Wertes der Einzelabrechnung aus, vorliegend also von 690, 00 Euro.
- OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
Streitwert bei Anfechtung des WEG-Beschlusses über Jahresabrechnung
Es sind daher auch hier die Erwägungen anzustellen, die der Rechtsprechung zugrunde liegen, nach der der Bestimmung des Werts des Gesamtinteresses bei Anfechtung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans lediglich ein Bruchteil der insgesamt eingestellten Kosten zugrunde zu legen ist (ebenso LG Itzehoe, Beschluss vom 29.8.2011 - 11 T 15/11 -, LG Frankfurt/ Oder, Beschluss vom 12.8.12013 - 16 T 76/13 -, jeweils zitiert nach juris). - LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 9 S 5/14
Abrechnungsschlüssel: Umfassen Müllkosten auch die anteiligen Hausmeisterkosten?
Auch diese Ansicht wird vom OLG Frankfurt am Main geteilt (OLG Frankfurt am Main WuM 2014, 629 ; BeckRS 2015, 00239 ; ebenso LG Itzehoe ZWE 2012, 181).
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