Rechtsprechung
| LG Köln, 31.08.2007 - 11 T 179/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,21288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme einer um 6 Monate hinausgeschobenen Fälligkeitsregelung bei Übersteigen des Wiederbeschaffungswerts durch den Reparaturaufwand um bis zu 30% und noch mindestens sechsmonatiger Nutzung des reparierten PkW durch den Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.05.2007 - 266 C 430/06
- LG Köln, 31.08.2007 - 11 T 179/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus LG Köln, 31.08.2007 - 11 T 179/07
Rn. 3 Entgegen der Auffassung der Beklagten vermag die Kammer in der Entscheidung des BGH vom 23.5.2006 (NJW 2006, 2179) weder das Postulat zu erblicken, dass in den Fällen der sog. "130 % -Grenze" - wie vorliegend gegeben - , in denen der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigt, der Geschädigte den reparierten PkW noch mindestens 6 Monate lang selbst nutzen muss, noch eine um 6 Monate hinausgeschobene Fälligkeitsregelung zu sehen.
- LG Chemnitz, 28.12.2007 - 1 O 1493/07 Der Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten ist auch bei Anwendung der "130- %-Grenze" mit Vorlage der Reparaturrechnung fällig, wobei mit der Reparatur des Fahrzeuges das Integritätsinteresse dokumentiert wird ( LG Köln, Beschluss vom 31.08.2007, AZ. 11 T 179/07 , zit.n. Juris).
- LG Bonn, 07.11.2007 - 1 O 214/07
Fälligkeit eines Anspruchs auf Ersatz von Reparaturkosten für einen Pkw nach …
dejure.org
Übersicht LG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.