Rechtsprechung
| LG Hannover, 28.12.1978 - 11 T 188/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,11854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 495
Wird zitiert von ... (2)
- LG Darmstadt, 21.09.1992 - 5 T 897/92
Klage gegen den Gerichtsvollzieher auf Durchführung einer Zwangsvollstreckung …
Zwar ist anerkannt, daß ein neuer Mietvertrag zustande gekommen sein kann, wenn der Gläubiger aufgrund eines Räumungstitels nicht nur rückständige Mieten, sondern auch für längere Zeit die laufende Miete vom Schuldner erhalten hat (vgl. LG Hannover, MDR 79, 495; Noack, DGVZ 78, 161 (162)).Dieser Einwand, kann aber nicht in diesem Verfahren, sondern nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden (vgl. LG Freiburg, DGVZ 89, 155 (156); LG Hannover, MDR 79, 495 (496);… Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 885 Anm. 1) B. a); Noack a.a.O.).
- AG Hamburg-Altona, 01.03.2005 - 316 C 635/04 Dass hierfür auch ein praktisches Bedürfnis besteht, etwa weil verhindert werden soll, dass der ehemalige Mieter gegebenenfalls jahrelang eine Stellung als nur geduldeter "Mieter 2. Klasse" erhält, der jederzeit mit einer Vollstreckung des Titels rechnen muss, ist fast allgemein anerkannt (…vgl. etwa OLG Hamm, RE v. 01.10.1981, NJW 1982, S. 341;… LG Hamburg, Urt.v. 20.05.1988, WuM 1989, S. 32;… LG Essen, Urt.v. 02.03.1983, WuM 1984, S. 252;… LG Düsselorf, Urt.v. 16.02.1979, MDR 1979, S. 496; LG Hannover, B.v. 28.12.1978, MDR 1979, S. 495 [LG Hannover 28.12.1978 - 11 T 188/78] ).
dejure.org
Übersicht LG Hannover
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.