Rechtsprechung
| LG Essen, 03.09.1992 - 11 T 491/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Coesfeld, 21.10.2002 - 14 M 1132/02 Folglich vertritt das Landgericht Düsseldorf in der von der Gläubigerin vorgelegten Entscheidung eine Mindermeinung, die rechtlicher Prüfung nicht standhält (Schneider a. a. O., vgl. auch Mümmler JurBüro 1993, 435; LG Wuppertal, DGVZ 1987, 189).
- ArbG Essen, 10.06.2008 - 2 Ca 357/08 Der Einwand der Erfüllung ist immer durch Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen (vgl. BayObLG vom 11. November 1999 - 2 Z BR 157/99 - KTS 2000.133 = ZMR 2000.189 = NZM 2000, 302 = ZWE 2000, 358, OLG München vom 22. März 2000 - 3 W 688/00 - OLG R München 2000, 280 = MDR 2000, 907 = InVo 2001, 33 [OLG München 22.03.2000 - 3 W 688/00] ; LG Essen vom 03. September 1992 - 11 T 491/92 - DGVZ 1992, 172 = JurBüro 1993, 435).
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