Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 31.01.2008 - 11 T 53/08 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG
Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris;… Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).
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