Rechtsprechung
| SG Hildesheim, 10.01.2002 - S 11 U 2/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 10.01.2002 - S 11 U 2/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 6 U 64/02
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11
Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten
Das bloße Können der Behörde ist im Rahmen des rechtmäßigen Alternativverhaltens nur dann berücksichtigungsfähig, wenn entweder die Entscheidung ihrer ständigen früheren Übung in gleichen oder ähnlichen Fällen entsprochen hätte (grundlegend: BGH, NJW 1959, 1125, 1126; BGH, BB 1993, 27, 28; im Anschluss: Senat, Urteil vom 10.11.2000, 11 U 2/00, S. 13 unten; so auch: Thür. OLG…, Urteil vom 08.02.2000, 3 U 443/99, zitiert nach juris Rn. 41) oder sich das behördliche Ermessen im Hinblick auf eine bestimmte Entscheidung derart verdichtet hat, dass sie die Entscheidung deshalb hätte vornehmen "müssen" (vgl. dazu: BGH, BB 1993, 27, 28), es sei denn, dass die damalige Entscheidung gerade dem erkennbaren, in Kenntnis der Rechtsproblematik gebildeten Willen der Behörde entsprach (BGH, NVwZ 2000, 1206, 1207).
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