Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 11 U 2/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Keine Anhaltspunkte für unzulässige Abschaltvorrichtung in Mercedes-Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 06.12.2018 - 3 O 7/18
- OLG Frankfurt, 18.07.2019 - 11 U 2/19
- OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 11 U 2/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 11 U 2/19
Ein Sachmangel kann im Falle einer Manipulation der Motorsteuerungssoftware darin liegen, dass das Fahrzeug bei Gefahrübergang nicht den Anforderungen der Typengenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes genügte, so dass der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht gewährleistet ist (BGH, Hinweisbeschluss vom 8.1. 2019, VIII ZR 225/17 = NJW 2019, 1133, betreffend Dieselmotoren des Typs EA 189 der Marke VW). - BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 46/13
Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 11 U 2/19
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Hersteller eines Produkts nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers ist, der das Erzeugnis im eigenen Namen vertreibt (BGH, Urteil vom 25.4. 2014, VIII ZR 46/13, Rn 31). - OLG Düsseldorf, 30.05.2017 - 22 U 52/17
Unwirksamkeit des Rücktritts wegen Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs (§ 218 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 11 U 2/19
Dass die Beklagte als Vertragshändlerin der Mercedes AG auftritt und dass daher ein gemeinsames Interesse daran besteht, das Vertrauen der Kunden in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Mercedes-Fahrzeuge zu fördern, reicht nicht aus, um die rechtliche und organisatorische Selbständigkeit der Beklagten vom Mercedes-Konzern aufzuheben und die Mercedes Benz AG auf diese Weise als "Dritte" i. S. des § 123 II BGB anzusehen, für deren Verhalten die Beklagte einstehen müsste (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.5. 2017 - I - 22 U 52/17).
- LG Münster, 27.07.2020 - 12 O 281/19 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Hersteller eines Produkts nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers ist, der das Erzeugnis im eigenen Namen vertreibt (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.09.2019, 11 U 2/19, BeckRS 2019, 30296).
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| OLG Frankfurt, 18.07.2019 - 11 U 2/19 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 06.12.2018 - 3 O 7/18
- OLG Frankfurt, 18.07.2019 - 11 U 2/19
- OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 11 U 2/19
Wird zitiert von ...
- LG Münster, 04.11.2019 - 11 O 4/19 Dass die Beklagte zu 1) als Vertragshändlerin der Beklagten zu 2) auftritt und dass daher ein gemeinsames Interesse daran besteht, das Vertrauen der Kunden in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Porsche-Fahrzeuge zu fördern, reicht nicht aus, um die rechtliche und organisatorische Selbständigkeit der Beklagten von der Beklagten zu 2) aufzuheben und die Beklagte zu 2) auf diese Weise als "Dritte" i. S. des § 123 II BGB anzusehen, für deren Verhalten die Beklagte zu 1) einstehen müsste (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 11 U 2/19 -, Rn. 22 - 23, juris mwN).
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