Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 276/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 2; ZPO § 288 Abs. 1
Geständniswirkung des Nichtbestreitens; Schlußzahlungswirkung der Zahlungsverweigerung des Bauherrn - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schlußzahlungseinrede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtbestreiten; Zivilprozeßordnung; Geständniswirkung; Bauherr; Schlußzahlung; Warnfunktion; Schriftliche Zahlungsverweigerung; Prüfung der Schlußrechnung; Bestimmtheit der Ablehnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hat Schlußzahlungseinrede Erfolg? (IBR 1997, 139)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.11.1995 - 18 O 258/92
- OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 276/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 213
- VersR 1997, 593
- BauR 1997, 320
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79
Einklagbarkeit der Abnahme
Auszug aus OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 276/95
Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die ästhetische Gestaltung eines Werks, das im übrigen die vertraglich vorgesehenen Funktionen erfüllt, als vertragsgemäß angesehen werden kann, ist grundsätzlich der für den Auftraggeber erkennbare Bestellerwille (BGH BauR 1981, 284). - BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81
Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche …
Auszug aus OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 276/95
Wie der Bundesgerichtshof zutreffend entschieden hat (u.a. NJW 1983, 1496(1497), kommt dem Nichtbestreiten Geständniswirkung gemäß § 288 Abs. 1 ZPO zu, wenn es in Zusammenhang mit weiteren Umständen den Willen erkennen läßt, den gegnerischen Vortrag nicht bestreiten zu wollen. - BGH, 24.03.1983 - VII ZR 329/81
Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung
Auszug aus OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 276/95
Insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer den Eindruck vermittelt, eine weitere, endgültige Prüfung der Schlußrechnung stehe noch aus, fehlt es an der erforderlichen Bestimmtheit der Ablehnung (BGH Baurecht 1983, 476;… Ingenstau/Korbion, VOB, 10. Aufl., B § 16 Rnr. 46 b).
- OLG Köln, 05.07.2017 - 16 U 138/15
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an dem Unternehmer durch den …
Die schlusszahlungsgleiche Erklärung muss aus der Sicht des Auftragnehmers unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass endgültig keine weiteren Zahlungen mehr geleistet werden (…BGH, Urt. v. 17.12.1998 - VII ZR 37/98 = NJW 1999, 944, 945; OLG Köln, Urt. v. 22.05.1996 - 11 U 276/95 = NJW-RR 1997, 213). - OLG Köln, 10.01.2013 - 19 U 127/12 Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn zusätzliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf einen Geständniswillen schließen lassen (BVerfG, Beschl. v. 06.02.2001, -1 BvR 1030/00-;… BGH, Urt. v. 07.07.1994, -IX ZR 115/93-; beide zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 22.05.1996, -11 U 276/95-; zitiert nach beck-online).
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