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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 11 U 3/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10758
OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 11 U 3/97 (https://dejure.org/1997,10758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.1997 - 11 U 3/97 (https://dejure.org/1997,10758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 1997 - 11 U 3/97 (https://dejure.org/1997,10758)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 684
  • NZG 1998, 111
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450

    Mitwirkungsverbote bei Entscheidung über Fraktionsausschluss; keine …

    Denn nur dann kann der Betroffene sachgerecht über die Einlegung eines Rechtsmittels entscheiden und kann das ggf. angerufene Gericht darüber befinden, ob die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegten Tatsachen zutreffend festgestellt worden sind (…BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, B.v. 23.9.1997 - 11 U 3/97 - NJW-RR 1998, 684/685;… Reichert, Hdb. des Vereins- und Verbandsrechts, a.a.O., Rn. 1636, 1691;… Schweyer, Der eingetragene Verein, 14. Aufl. 1990, Rn. 104;… ebenso für den Ausschluss aus einer Fraktion Lange, a.a.O., S. 309).

    Auf eine solche nachträgliche Begründung kann nur verzichtet werden, wenn die Abstimmung über den Ausschluss unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ein zuvor dem Betroffenen übermitteltes Anhörungsschreiben erfolgt ist, das die Sachverhalte, die der beabsichtigten Ordnungsmaßnahme zugrunde liegen, im Einzelnen erläutert (…vgl. SaarlOVG, B.v. 20.04.2012, a.a.O., 614 f.; OLG Karlsruhe, B.v. 23.9.1997, a.a.O.).

  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00

    Satzungsverstöße in einem Verein

    Dies wäre dann der Fall, wenn klar zu Tage läge, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre, wenn also bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommt, dass der Mangel das Ergebnis hätte beeinflussen können (BGHZ 49, 209/211; 59, 369; BGH NJW 1974, 183/185; DB 1998, 124; BayObLG NJW-RR 1997, 289/290; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 684; OLG Köln ZIP 1985, 1139).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00

    Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer …

    Die in der Rechtsprechung entschiedenen Fälle (OLG Düsseldorf MDR 81, 843; OLG Karlsruhe NJW-RR 98, 684; BGH NJW 90, 40) hatten sämtlich die fehlende Mitteilung eines konkreten Ausschließungsgrundes zum Gegenstand, so daß der Betroffene sein Verteidigungsvorbringen nicht ausreichend einrichten konnte.
  • KG, 11.01.2021 - 8 U 32/19

    Geschäftsraummiete: Schadensersatzanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH …

    Es ist anerkannt, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.1988 - III ZR 143/87, NJW-RR 1998, 684, Tz. 10).
  • AG Bonn, 14.02.2022 - 118 C 10/21
    Rn. 85 Wenngleich an das Ausschließungsverfahren und die Begründung des Ausschließungsbeschlusses gerade bei kleineren Idealvereinen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen, so ist doch mindestens erforderlich, dass die Vorwürfe, die dem Mitglied gemacht werden und die zu seinem Ausschluß führen sollen, im Ausschließungsverfahren so konkret bezeichnet werden, dass sich der Auszuschließende in angemessener Form verteidigen kann (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. September 1997 - 11 U 3/97 -, Rn. 33, juris;… Stöber/Otto in: Stöber/Otto, a. a. O., Rn. 339;… BeckOGK/Könen, a. a. O., Rn. 600).
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08

    Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit …

    Diese können wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Art sein (OLG Celle, NJW-RR 1994, 1545; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 684).
  • VG Schleswig, 11.01.2024 - 6 B 21/23

    Anforderungen an den Ausschluss aus einer Kreistagsfraktion

    Diese Verfahrensweise dient dazu, das Fraktionsmitglied allein durch die Lektüre der Mitteilung über seinen Fraktionsausschluss in die Lage zu versetzen, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob es den Beschluss hinnehmen oder aber hiergegen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen will (vgl. hierzu auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, Rn. 30, juris, unter Bezugnahme auf BGH, Urteil v. 10. Juli 1989 - II ZR 30/89 - NJW 1990, 40, 41 und OLG Karlsruhe, Beschluss v. 23. September 1997 - 11 U 3/97 - NJW-RR 1998, 684, 685).
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