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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 306/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3587
OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 306/92 (https://dejure.org/1993,3587)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.1993 - 11 U 306/92 (https://dejure.org/1993,3587)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 11 U 306/92 (https://dejure.org/1993,3587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1445 (Ls.)
  • MDR 1993, 852
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH; …

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 306/92
    Dabei wird der Inhaber des Betriebes auch dann aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet, wenn der Vertragspartner den Handelnden für den Betriebsinhaber hält oder sich sonst unrichtige Vorstellungen vom Betriebsinhaber macht (vgl. BGHZ 62, 217, 219; NJW 81, 2569; 90, 2678; 91, 2569).

    Darüberhinaus kommt es für die Anwendung der Grundsätze des unternehmensbezogenen Geschäfts weder auf die Eintragung im Handelsregister noch auf die konkrete Bezeichnung der Firma an (vgl. BGHZ 116, 219; NJW 90, 2678).

    Auch dem vom BGH (NJW 90, 2678, 2679) entschiedenen Fall lag ein schriftlicher Vertrag zugrunde.

  • BGH, 01.06.1981 - II ZR 1/81

    GmbH-Geschäftsführer - Mündlicher Geschäftsabschluß - Schriftlicher …

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 306/92
    Dabei wird der Inhaber des Betriebes auch dann aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet, wenn der Vertragspartner den Handelnden für den Betriebsinhaber hält oder sich sonst unrichtige Vorstellungen vom Betriebsinhaber macht (vgl. BGHZ 62, 217, 219; NJW 81, 2569; 90, 2678; 91, 2569).

    Da der Empfänger mündlich abgegebener Willenserklärungen weder das eine noch das andere ausschließen kann, ist ein Vertrauen auf eine unbeschränkte Haftung nicht gerechtfertigt, solange er nichts Schriftliches in Händen hält oder er die Rechtsform des Unternehmens durch Nachfrage geklärt hat (vgl. BGH NJW 1981, 2569, 2570;… Schmidt, Handelsrecht, 3. Aufl. 1987 § 5 III 2 b).

  • BGH, 12.12.1983 - II ZR 238/82

    Anspruch auf Schadensersatz aus Forderungsabtretungen wegen nicht erhaltener …

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 306/92
    Ein solches liegt vor, wenn das Geschäft typischerweise zum Geschäftsbereich des Unternehmens gehört (vgl. BGH NJW 84, 1347, 1348); Indiz dafür ist auch, daß der Geschäftsabschluß in den Betriebsräumen des Unternehmens erfolgt (vgl. BGH BB 57, 1014).
  • BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91

    Zulässigkeit einer Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 306/92
    Dabei wird der Inhaber des Betriebes auch dann aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet, wenn der Vertragspartner den Handelnden für den Betriebsinhaber hält oder sich sonst unrichtige Vorstellungen vom Betriebsinhaber macht (vgl. BGHZ 62, 217, 219; NJW 81, 2569; 90, 2678; 91, 2569).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 104/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 306/92
    Ein solches liegt vor, wenn das Geschäft typischerweise zum Geschäftsbereich des Unternehmens gehört (vgl. BGH NJW 84, 1347, 1348); Indiz dafür ist auch, daß der Geschäftsabschluß in den Betriebsräumen des Unternehmens erfolgt (vgl. BGH BB 57, 1014).
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