Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 16.04.2010 - 11 O 47/10
- LG Kiel, 01.06.2012 - 3 O 127/10
- OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- KG, 23.11.2010 - 9 W 165/09
Notarrecht: Unbeachtlichkeit des Widerrufs einer Verwahrungsanweisung
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12
Das ergebe sich aus der Entscheidung des Kammergerichts DnotZ 2011, 758ff.Rn. 27 1.3) Soweit das Landgericht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Beklagte den in den Schreiben vom 26.10.2009 (Blt.44 d.A.) und 27.11.2009 (Blatt 46 d.A.) liegenden Widerruf der einseitigen Verwahrungsanweisung nicht hätte beachten dürfen, widerspricht das - entgegen der Ansicht des Beklagten - nicht der Entscheidung des Kammergerichts DNotZ 2011, 758ff.
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12
Hat ein Notar eine Amtspflichtverletzung begangen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, davon auszugehen, dass er schuldhaft gehandelt hat, es sei denn, er trägt - von ihm zu beweisende - Umstände vor, bei deren Vorliegen die Amtspflichtverletzung nicht schuldhaft wäre (vgl. BGH NJW 2001, 70, 72; BGH NJW-RR 1989, 153). - BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls - …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12
Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug führt im Wege der Vorteilsausgleichung dazu, dass die im Rahmen der Schadensbeseitigung gezahlte Umsatzsteuer vom Schädiger nicht zu ersetzen ist (…siehe Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 249 Rn. 249; BGH VersR 1972, 973f).
- BGH, 10.07.2008 - III ZR 292/07
Anforderungen auf die Risikoaufklärung durch den Notar bei Einschaltung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12
Ein durchschnittlich erfahrener und pflichtbewusster Notar, der Maßstab für den hier zu erhebenden Fahrlässigkeitsvorwurf ist (siehe BGH NJW-RR 2009, 199-202, Juris-Rn.9), hätte jedoch anhand der oben dargestellten Umstände erkennen können und müssen, dass er den auf dem von ihm unter der Bezeichnung "Projektgesellschaft X mbH / C.D. GmbH" geführten Anderkonto liegenden Geldbetrag nicht auf eine einseitige Aufforderung durch Herrn Y ohne vorherige Unterrichtung der C.D. GmbH hätte auszahlen dürfen. - BGH, 10.02.2000 - IX ZR 41/99
Auslegung einer Hinterlegungsanweisung durch den Notar
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12
Der Bundesgerichtshof hat in der vom Landgericht zitierten Entscheidung BGH NJW 2000, 1644, unter Juris-Rn.9 ausgeführt: "daß es grundsätzlich nur auf die dem Notar erteilte Weisung, nicht aber auf Umstände außerhalb des Treuhandauftrags ankommt. - BGH, 07.11.1978 - VI ZR 171/77
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12
In beiden Fällen entspricht es dem erkennbaren Sinn und Zweck des Verwahrungsgeschäftes, auch die Interessen des unbeteiligten Dritten abzusichern und den Dritten in den Schutzbereich der notariellen Amtspflichten einzubeziehen mit der Folge, dass der Notar auch dem Dritten gegenüber Amtspflichten zu beachten hat (…siehe Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, Rn. 335; BGH DnotZ 1979, 311, 312). - BGH, 16.06.1988 - IX ZR 34/87
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung notarieller Amtspflichten - …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12
Hat ein Notar eine Amtspflichtverletzung begangen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, davon auszugehen, dass er schuldhaft gehandelt hat, es sei denn, er trägt - von ihm zu beweisende - Umstände vor, bei deren Vorliegen die Amtspflichtverletzung nicht schuldhaft wäre (vgl. BGH NJW 2001, 70, 72; BGH NJW-RR 1989, 153).
- BGH, 10.11.2016 - III ZR 235/15
Schadensersatzanspruch des Darlehensgebers wegen sittenwidriger Schädigung: …
Im Fall einer Verletzung derartiger notarieller Warn- und Hinweispflichten ist ein Mitverschulden des Darlehensgebers in Gestalt einer unzureichenden Prüfung der Kreditwürdigkeit möglich (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1977 - VI ZR 176/76, WM 1978, 190, 192; OLG Schleswig, Urteil vom 20. Juni 2013 - 11 U 73/12, juris Rn. 40 f).
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