Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.09.2021 - 11 U 84/18 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 110 ZPO
Sicherheitsleistung gemäß § 110 ZPO seit dem Brexit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 110 ZPO
Sicherheitsleistung gemäß § 110 ZPO seit dem Brexit - rechtsportal.de
§ 110 ZPO
Leistung einer Sicherheit eines britischen Klägers für Prozesskosten; Keine Geltung von Befreiungstatbeständen für das Vereinigte Königreich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BrexitAbk Art. 67; BrexitAbk Art. 126 f.; ZPO § 110; ZPO § 282; ZPO § 296
Verfahren --> Prozesskostensicherheit
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.04.2018 - 10 O 75/13
- OLG Frankfurt, 09.09.2021 - 11 U 84/18 (Kart)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 71
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.03.2021 - X ZR 54/19
Zivilprozess: Antrag auf Prozesskostensicherheit in der Berufungsinstanz gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2021 - 11 U 84/18
Der Senat teilt die Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 01. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 2), wonach die Voraussetzungen des § 110 II Nr. 1, 2 ZPO für das Vereinigte Königreich nicht gegeben sind.Denn die erst im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union eingetretenen Voraussetzungen lagen bei Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht noch nicht vor und in der Berufungsinstanz hat vor dem Verlangen noch keine mündliche Verhandlung stattgefunden (vgl. BGH, Beschluss vom 01. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 8 f.).
- BGH, 15.05.2001 - XI ZR 243/00
Sicherheitsleistung eines im Ausland ansässigen Beklagten
- LG Frankfurt/Main, 22.08.2025 - 12 O 239/24
Englisches Part 26A-Verfahren kein Insolvenzverfahren i.S.d. § 343 InsO
Ein Aufleben der zwischenstaatlichen Regelungen des EuGVÜ infolge des Brexit ist nicht anerkannt (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.09.2021 - 11 U 84/18 -, juris). - LG Hamburg, 29.03.2022 - 310 O 113/14
Prozesskostensicherheit bei gewöhnlichem Aufenthalt in Großbritannien für vor …
Dem wird entgegengehalten, dass Art. 67 Abs. 2 des Austrittabkommens zwischen Urteilen, (sonstigen) Entscheidungen, öffentlichen Urkunden, gerichtlichen Vergleichen und Gerichtsstandsvereinbarungen differenziere und die weitere Anwendung der Brüssel Ia-Verordnung ausdrücklich nur für Urteile und öffentliche Urkunden anordne, wohingegen er andernorts auf Entscheidungen abstelle (OLG Frankfurt, NJW-RR 2022, 71 Rn. 6).
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