Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 28.02.2014 - 11 U 86/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- autokaufrecht.info
Rücknahme eines Gebrauchtwagens trotz positiver TÜV-Prüfung
- IWW
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nicht verkehrssicherer Pkw muss zurückgenommen werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rücknahmepflicht des Gebrauchtwagenhändlers trotz positiver Hauptuntersuchung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gebrauchtwagenkauf: Verkehrsunsicherer Pkw trotz vorheriger TÜV-Abnahme
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Rücknahmepflicht des Gebrauchtwagenhändlers trotz positiver Hauptuntersuchung
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
TÜV allein reicht nicht: Gebrauchtwagenhändler muss Fahrzeug selbst überprüfen
- vogel.de (Kurzinformation)
Händler hat "generelle" Untersuchungspflicht - Auch HU-Plakette befreit Händler nicht von dieser Pflicht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Prüfpflicht für Gebrauchtwagenhändler bei Pkw-Verkauf
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Für Gebrauchtwagenhändler kann trotz positiver Hauptuntersuchung Rücknahmepflicht bestehen - Prüfverschulden eines Dritten ist Verkäufer zuzurechnen
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 30.08.2013 - 3 O 3170/12
- OLG Oldenburg, 28.02.2014 - 11 U 86/13
- BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09
Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2014 - 11 U 86/13
Bedient sich ein Verkäufer zur Erfüllung seiner Untersuchungspflicht eines Dritten zur Begutachtung des zu verkaufenden Fahrzeugs, so handelt das beauftragte Unternehmen als Erfüllungsgehilfe (§ 278 Satz 1 BGB) und ein Prüfverschulden ist dem Verkäufer gemäß § 276 Abs. 2 BGB zuzurechnen (BGH, NJW 2010, 2426;… Reinking/Eggert, a.a.O. Rd. 3893).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.09.2015 - I-11 U 86/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34 S. 1; StrG NRW § 99a
Verkehrssicherungspflicht eines Bundeslandes für auf seinem Gebiet liegende Bundesstraßen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht eines Bundeslandes für auf seinem Gebiet liegende Bundesstraßen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung; Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Aufweichen der Fahrbahn bei sommerlichen Temperaturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 26.06.2013 - 8 O 208/10
- OLG Hamm, 11.09.2015 - I-11 U 86/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89
verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2015 - 11 U 86/13
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der Geschädigte nicht dazu verpflichtet, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden ist, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 21.02.1991, III ZR 204/89 - Rz. 44-45 zitiert nach Juris …sowie Urteil vom 30.03.1983, VIII ZR 3/83 - Rz. 27 zitiert nach Juris; ebenso: OLG Düsseldorf…, Urteil vom 17. November 2011 - I-8 U 1/08, 8 U 1/08 - Rn. 54, Juris). - OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 8 U 1/08
Haftung der Partner einer Gemeinschaftspraxis
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2015 - 11 U 86/13
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der Geschädigte nicht dazu verpflichtet, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden ist, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist (BGH…, Urteil vom 21.02.1991, III ZR 204/89 - Rz. 44-45 zitiert nach Juris …sowie Urteil vom 30.03.1983, VIII ZR 3/83 - Rz. 27 zitiert nach Juris; ebenso: OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2011 - I-8 U 1/08, 8 U 1/08 - Rn. 54, Juris).
- LG Hagen, 15.09.2022 - 8 O 396/21 Rn. 31 Durch die Regelungen in den §§ 9, 9a StrWG NRW ist die Verkehrssicherungspflicht für die Straßen und Wege in Träger der Straßenbaulast zu einer öffentlich-rechtlichen Pflicht erhoben, die in den Bereich ihrer hoheitlichen Betätigung fällt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 11.9.2015 - 11 U 86/13, BeckRS 2016, 8878 Rn. 21).
- LG Hagen, 07.12.2022 - 8 O 132/22 Rn. 30 Durch die Regelungen in den §§ 9, 9a StrWG NRW ist die Verkehrssicherungspflicht für die Straßen und Wege in Träger der Straßenbaulast zu einer öffentlich-rechtlichen Pflicht erhoben, die in den Bereich ihrer hoheitlichen Betätigung fällt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 11.9.2015 - 11 U 86/13, BeckRS 2016, 8878 Rn. 21).
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