Rechtsprechung
| VGH Hessen, 01.07.1985 - 11 UE 129/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 01.07.1985 - 11 UE 129/84
- BVerwG, 06.12.1985 - 1 B 117.85
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91
Zum Prüfungsumfang bei der Verlängerung eines Waffenscheins; zur Gefährdung eines …
So ist von einem fehlenden Bedürfnis mangels Erforderlichkeit der Führung einer Waffe etwa dann auszugehen, wenn eine weniger gefährliche Waffe (Schreckschuß- oder Reizstoffwaffe), die Erteilung einer Waffenbesitzkarte als eine die Allgemeinheit weniger gefährdende Maßnahme als die eines Waffenscheins, die Ausstellung eines befristeten oder modifizierten Waffenscheins (§ 35 Abs. 2 Satz 2 WaffG) oder polizeilicher Personenschutz ausreicht (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. etwa die Urteile vom 1. Juli 1985 - 11 UE 129/84 - und vom 28. Oktober 1985 - 11 UE 152/84 - sowie den Beschluß vom 3. März 1992 - 11 TG 261/91 - m. w. N.).
dejure.org
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