Rechtsprechung
| FG Münster, 23.06.1997 - 11 V 111/97 F, EW |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Düsseldorf, 25.09.2006 - 10 K 5519/02
Sondervergütung; Organschaft; Geschäftsführung; Mitunternehmer; …
Die Zwischenschaltung ändert nichts daran, dass es sich wirtschaftlich betrachtet um einen Beitrag zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks der Personengesellschaft handelt (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1999, 720; vom 10. Juli 2002 I R 71/01, BStBl II 2003, 191;… in BStBl II 2005, 390, und in BFH/NV 2006, 1198; FG Münster, Beschluss vom 23. Juni 1997 11 V 111/97 F, EW, EFG 1998, 291; FG Bremen, Urteil vom 7. März 2000 299351K 5, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2002, 417; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2002 5 K 1329/99, EFG 2002, 1299; FG Hamburg, Urteil vom 25. April 2003 III 14/01, EFG 2003, 1379). - FG Saarland, 01.07.2002 - 1 K 395/99
Behandlung eines Gehalts als Sondervergütung eines Kommanditisten (§ 15 Abs. 1 …
Auch dann, wenn die Tätigkeitsvergütung nicht von der Komplementär-GmbH, sondern von einem verbundenen Unternehmen gezahlt wird, liegt bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Beitrag zur Förderung des Gesellschaftszweckes der KG vor (FG Münster, Beschluss vom 23. Juni 1997 11 V 111/97 F, EW, EFG 1998, 291). - FG Münster, 10.02.2005 - 8 K 720/00
Sondervergütung bei mittelbarer Beteiligung; Abgrenzung von Sondervergütung und …
Rn. 56 Das Finanzgericht Münster habe mit Beschluss vom 23.06.1997 11 V 111/97, F, EW, EFG 1998, 291 entschieden, dass es nicht ernstlich zweifelhaft sei, dass Vergütungen für mittelbare Leistungen an den Kommanditisten einer KG in den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG fallen würden: Bereits der BFH habe in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass Vergütungen der Komplementärin an ihren Geschäftsführer, die der Kommanditist einer einstufigen GmbH & Co. KG erhalte, Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG seien (vgl. BFH-Beschluss vom 25.02.1991 GrS 7/89 BStBl. II 1991, 691).
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