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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2000 - 11 VR 14.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6369
BVerwG, 27.10.2000 - 11 VR 14.00 (https://dejure.org/2000,6369)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2000 - 11 VR 14.00 (https://dejure.org/2000,6369)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 11 VR 14.00 (https://dejure.org/2000,6369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BNatSchG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; WaStrG §§ 8, 12 Abs. 1 und 2; VerkPBG §§ 1, 5 Abs. 1
    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes; Unterbleiben eines Planfeststellungsverfahrens; Unterhaltung einer Bundeswasserstraße; Ausbau einer Bundeswasserstraße; Errichtung eines Parallelbauwerkes (Leitwerkes)

  • Wolters Kluwer

    Ausbau der Bundeswasserstraße ohne vorheriges Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren; Unzulässige Entziehung des nach dem Bundesnaturschutzgesetz für Planfeststellungsverfahren eingeräumten Mitwirkungsrechts; Gelegenheit zur Äußerung sowie zur Einsicht ...

  • Wolters Kluwer

    Tenor eines Beschweisbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Baustopp für Arbeiten an der Elbe

  • nomos.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)

    Kein Baustopp für Arbeiten an der Elbe

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 88
  • DVBl 2000, 1864
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.01.1994 - 7 VR 12.93

    Einwendungen gegen den Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Berlin - Erforderlichkeit …

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 11 VR 14.00
    Der erforderliche unmittelbare Bezug zu einem Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 1 VerkPBG ist gegeben, wenn - wie hier - darüber gestritten wird, ob den Bauarbeiten ein solches Verfahren hätte vorausgehen müssen (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1994 - BVerwG 7 VR 12.93 - NVwZ 1994, 370).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 A 1.95

    Mitwirkungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände - Planfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 11 VR 14.00
    Fehlt es bereits aus diesen Gründen an einem Anordnungsanspruch, so kann dahinstehen, ob dem Begehren des Antragstellers auch entgegenzuhalten wäre, dass die Bauarbeiten des Antragsgegners, selbst wenn es sich bei ihnen entgegen der Auffassung des Senats um einen Ausbau nach § 12 Abs. 2 WaStrG handelte, möglicherweise auch auf der Grundlage einer Plangenehmigung hätten durchgeführt werden können, für die ein Beteiligungsrecht des Antragstellers nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1995 - BVerwG 11 VR 11.95 - [Buchholz 406.401 § 29 Nr. 7] und Urteil vom 22. März 1995 - BVerwG 11 A 1.95 - [Buchholz 406.401 § 29 Nr. 6]).
  • BVerwG, 07.07.1995 - 11 VR 11.95

    Naturschutzrecht: Antrag eines anerkannten Naturschutzverbandes auf Erlaß einer …

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 11 VR 14.00
    Fehlt es bereits aus diesen Gründen an einem Anordnungsanspruch, so kann dahinstehen, ob dem Begehren des Antragstellers auch entgegenzuhalten wäre, dass die Bauarbeiten des Antragsgegners, selbst wenn es sich bei ihnen entgegen der Auffassung des Senats um einen Ausbau nach § 12 Abs. 2 WaStrG handelte, möglicherweise auch auf der Grundlage einer Plangenehmigung hätten durchgeführt werden können, für die ein Beteiligungsrecht des Antragstellers nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1995 - BVerwG 11 VR 11.95 - [Buchholz 406.401 § 29 Nr. 7] und Urteil vom 22. März 1995 - BVerwG 11 A 1.95 - [Buchholz 406.401 § 29 Nr. 6]).
  • BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 13.01

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes; Unterbleiben eines …

    Am 17. Oktober 2000 beantragte der Kläger im Verfahren BVerwG 11 VR 14.00 den Erlass einer einstweiligen Anordnung und verlangte, die Beklagte zu verpflichten, die begonnenen Bauarbeiten sofort einzustellen.

    Wie bereits im Beschluss des einstweiligen Anordnungsverfahrens vom 27. Oktober 2000 (BVerwG 11 VR 14.00 - ) qualifiziert der Senat auch nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage im Hauptsacheverfahren die streitigen Stromregulierungsarbeiten als Unterhaltung im Sinne von § 8 WaStrG.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2024 - 11 D 14/23

    Unterfallen der geplanten Gesamtinstandsetzungsmaßnahmen der A3 dem weiten …

    Rn. 108 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 -, juris, Rn. 54, zu § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV; Lau, UPR 2023, S. 248 (249); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 9 A 13.01 -, juris, Rn. 31, sowie Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 11 VR 14.00 -, juris, Rn. 12 ff., jeweils zu § 8 WaStrG.
  • OVG Brandenburg, 28.06.2001 - 4 A 115/99

    Anfechtung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans durch einen …

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  • OVG Sachsen, 18.01.2018 - 4 B 93/17

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag, ; gesetzliches Verbot; Vollstreckung; …

    Ein solcher Zusammenhang dürfte jedenfalls nach 30 Jahren nicht mehr bestehen (vgl. zu einem Sonderfall BVerwG, Beschl. v. 27. Oktober 2000 - 11 VR 14.00 -, juris Rn 12 m. w. N. = DVBl. 2000, 1864).
  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 22 CE 09.1560

    Einstweilige Anordnung

    Entscheidend sind hier die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, also dass der Damm in seiner Funktion - der Regelung der Abflussverhältnisse - dem früheren Querbauwerk entspricht (…vgl. BVerwG vom 5.12.2001, a.a.O.; vom 27.10.2000 ZfW 2001, 176).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22

    Uferbefestigungsmaßnahme; Anspruch einer Naturschutzvereinigung auf Sicherung …

    Die Grenzziehung zwischen Unterhaltung und Ausbau vollzieht sich im Wasserstraßenrecht deshalb nach der Unterscheidung, ob es sich um Maßnahmen zur Substanzerhaltung der bestehenden Bundeswasserstraße oder aber um solche zur wesentlichen Umgestaltung des Verkehrsweges handelt (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 11 VR 14.00 - juris Rn. 9).
  • VG Dessau-Roßlau, 04.09.2008 - 1 B 178/08

    Verfahren des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen …

    Unabhängig davon wäre das Verwaltungsgericht für einen entsprechenden Rechtsstreit um ein Beteiligungsrecht in einem wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren auch nicht zuständig, denn über Klagen aus Planfeststellungsverfahren - zu denen auch der Streit um die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens und ein hieraus abgeleitetes Beteiligungsrecht gehört (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 11 VR 14/00 -, NVwZ-RR 2001, 88) - entscheidet nach § 48 Abs. 1 Nr. 9 VwGO im ersten Rechtszug das Oberverwaltungsgericht.
  • VG Stade, 05.10.2004 - 1 B 1111/04

    Einstellung von Rodungsarbeiten im Randstreifenbereich einer Bundeswasserstraße; …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass die Unterhaltungsmaßnahmen des Bundes an seinen Wasserstraßen nicht von einer Planfeststellung abhängen und damit auch keine Beteiligungsrechte der anerkannten Naturschutzverbände, insbesondere auch nicht ergänzend auf landesrechtlicher Grundlage, gegeben sind (…Urt. v. 5.12.2001 - 9 A 13.01 -, BVerwGE 115, 294; Beschl. v. 27.10.2000 - 11 VR 14.00 -, Buchholz 445.5 § 8 WaStrG Nr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2002 - 20 B 768/02
    Rn. 19 vgl. Beschluss zum Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 11 VR 14.00 - Beschluss zum Urteil vom 14. Mai 1997 - 11 A 43.96 -,.
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