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| BVerwG, 28.10.2025 - 11 VR 15.25 (11 A 19.25) |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 27.08.2025 - 11 VR 8.25
Besitzeinweisung in Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb des …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2025 - 11 VR 15.25
Rn. 11 1. Mit den - der Sache nach gleichlautenden - Einwänden zur Nichteinhaltung der Sechs-Wochen-Frist des § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG, zur (angeblichen) Befangenheit der Mitarbeiterinnen des Antragsgegners sowie zu etwaigen Begründungsmängeln des Besitzeinweisungsbeschlusses hat sich der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. August 2025 im Verfahren gegen einen anderen, gegenüber dem Antragsteller ergangenen Besitzeinweisungsbeschluss für den SuedOstLink auseinandergesetzt und diese zurückgewiesen (BVerwG, Beschluss vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - juris Rn. 11 ff.).Dies ergibt sich im Einzelnen aus den Erwägungen im Senatsbeschluss vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - (…juris Rn. 21 ff.), der zwischen denselben Beteiligten ergangen ist.
Rn. 18 Bereits in seinem Beschluss vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - hat der Senat unter Rn. 28 entschieden:.
"Mit dem Tatbestandsmerkmal der "Weigerung" und dem Vortrag des Antragstellers hat sich der Senat im Beschluss vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - (…juris Rn. 28 f.) befasst.
Im Beschluss vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - hat der Senat unter Rn. 29 auf folgendes hingewiesen:.
- BVerwG, 01.10.2025 - 11 VR 12.25
Erfolgloser Eilantrag gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG
Auszug aus BVerwG, 28.10.2025 - 11 VR 15.25
Rn. 19 Im Beschluss vom 1. Oktober 2025 - 11 VR 12.25 - hat der Senat sodann unter Rn. 17 folgendes ausgeführt:.Denn maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses ist der Zeitpunkt seines Erlasses (BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2025 - 11 VR 12.25 - juris Rn. 11 m. w. N.) und noch in der mündlichen Verhandlung am 26. August 2025 hatte der Antragsteller die Erteilung einer Bauerlaubnis ohne Vertragsstrafenregelung abgelehnt.
- BVerwG, 22.06.2023 - 4 VR 4.23
Umfang der erstinstanzlichen Zuständigkeit nach § 6 BBPlG
Auszug aus BVerwG, 28.10.2025 - 11 VR 15.25
Rn. 7 Über den Antrag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO i. V. m. § 6 Satz 2 Nr. 1 BBPlG (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 9 ff. …und vom 29. Juli 2025 - 11 VR 5.25 - juris Rn. 6)."... Von einer Weigerung ist deshalb schon dann auszugehen, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen und dieser das Angebot nicht annimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21 …und vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 30).".
- BVerwG, 22.02.2024 - 11 VR 3.24
Weit überwiegend rechtmäßiger Besitzeinweisungsbeschluss; Vollzugsfolgenabwägung …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2025 - 11 VR 15.25
"... Von einer Weigerung ist deshalb schon dann auszugehen, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen und dieser das Angebot nicht annimmt (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21 und vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 30).". - BVerwG, 27.12.2024 - 11 VR 13.24
Auszug aus BVerwG, 28.10.2025 - 11 VR 15.25
Gegenstand der Weigerung in § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG ist die Einräumung des Besitzes unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche ab dem Zeitpunkt, in dem der Planfeststellungsbeschluss vollziehbar ist (vgl. § 44b Abs. 1 Satz 2 EnWG; BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 35). - BVerwG, 19.11.2024 - 11 VR 10.24
Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung
Auszug aus BVerwG, 28.10.2025 - 11 VR 15.25
Will ein Betroffener die Besitzüberlassung von weiteren Erläuterungen, Darlegungen - oder wie hier - vertraglichen Zugeständnissen des Vorhabenträgers in Bezug auf die geplanten Maßnahmen abhängig machen, steht dies der Annahme einer Weigerung folglich nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 2024 - 11 VR 10.24 - juris Rn. 20). - BVerwG, 29.07.2025 - 11 VR 5.25
- BVerwG, 23.09.2025 - 11 VR 10.25
Auszug aus BVerwG, 28.10.2025 - 11 VR 15.25
Auch in Ansehung der Ausführungen des Antragstellers in der Anhörungsrüge vom 31. August 2025, die der Senat mit Beschluss vom 23. September 2025 - 11 VR 10.25 - zurückgewiesen hat, sowie in diesem Verfahren, hält er an seiner Auffassung zum Begriff der Weigerung i. S. v. § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG fest.
- BVerwG, 21.04.2026 - 9 A 6.26
W. ./. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Der Kläger wendet sich gegen …
Den Eilantrag hat der Senat mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 abgelehnt (11 VR 15.25 ).Von einer Weigerung ist deshalb schon dann auszugehen, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen und dieser das Angebot nicht annimmt (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 30…, vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - juris Rn. 28 und vom 28. Oktober 2025 - 11 VR 15.25 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 15.05.2026 - 9 VR 11.26 Von einer Weigerung ist deshalb schon dann auszugehen, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung nach § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht annimmt (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21…, vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - juris Rn. 28 und vom 28. Oktober 2025 - 11 VR 15.25 - juris Rn. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 6 S 934/26
Gebotenheit des sofortigen Baubeginns im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG; …
Rn. 38 4. Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 52 Abs. 1 i.V.m. § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG und orientiert sich an Ziffer 34.2.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (…so auch BVerwG, Beschlüsse vom 29.04.2026 - 9 VR 10.26 -, juris Rn. 26 und vom 28.10.2025 - 11 VR 15.25 -, juris Rn. 23). - BVerwG, 03.12.2025 - 11 VR 18.25
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss vom 28. Oktober 2025 - 11 VR 15.25 - wird zurückgewiesen.
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