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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 11 Verg 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6310
OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 11 Verg 3/09 (https://dejure.org/2009,6310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2009 - 11 Verg 3/09 (https://dejure.org/2009,6310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 11 Verg 3/09 (https://dejure.org/2009,6310)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128 Abs 3 GWB, § 2 Abs 2 RVG, Nr 2301 RVG-VV
    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren bei vorangegangener Tätigkeit im Vergabeverfahren

  • Judicialis

    GWB § 128 Abs 3; ; RVG § 2 Abs 2; ; RVG-VV Nr. 2301

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs 3; RVG § 2 Abs 2; RVG -VV Nr. 2301
    Vergütung des Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vergütung des Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rügeerwiderung: Geringere Vergütung im Nachprüfungsverfahren! (IBR 2010, 1078)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2010, 104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 11 Verg 3/09
    Für seine Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer verdient der Rechtsanwalt in Ermangelung eines konkreten Gebührentatbestands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 Abschnitt 3 VV-RVG (BGH, Beschluss vom 23.09.2008, X ZB 19/07, VergabeR 2009, 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2008 - 13 S 2939/07

    Eine Geschäftsgebühr für Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 11 Verg 3/09
    Der sachliche Grund dafür, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren nach Nr. 2301 VV-RVG geringer vergütet wird, liegt darin, dass er durch die - nach Nr. 2300 VV-RVG vergütete - vorangegangene Tätigkeit im Ausgangsverfahren bereits in den Fall eingearbeitet ist (…OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.06.2008 - 2 O 114/08, zitiert nach Juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 07.02.2008 - 13 S 2939/07 zitiert nach Juris Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 11 Verg 1/09

    Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Gebührenanspruch des bereits im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 11 Verg 3/09
    Die Rüge der Antragstellerin zählt noch zum Vergabeverfahren und nicht schon zum Nachprüfungsverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 13.07.2009 - 11 Verg 1/09, zitiert nach Juris Rn. 18;… Summa in: jurisPK-VergR, 2. Aufl. 2008, VT 1 zu § 128 GWB Rn 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2008 - 2 O 114/08

    Geschäftsgebühr für das Widerspruchsverfahren bei vorangegangener Tätigkeit im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 11 Verg 3/09
    Der sachliche Grund dafür, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren nach Nr. 2301 VV-RVG geringer vergütet wird, liegt darin, dass er durch die - nach Nr. 2300 VV-RVG vergütete - vorangegangene Tätigkeit im Ausgangsverfahren bereits in den Fall eingearbeitet ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.06.2008 - 2 O 114/08, zitiert nach Juris Rn. 6;… VGH Mannheim, Beschl. v. 07.02.2008 - 13 S 2939/07 zitiert nach Juris Rn. 11).
  • OLG München, 25.01.2010 - Verg 11/09

    Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren: Festsetzungsfähige Aufwendungen für …

    Die Erhebung von Rügen - und damit auch die Stellungnahme zu diesen - ist Bestandteil des Ausschreibungsverfahrens (OLG München vom 7.10.2005 - Verg 7/05; OLG Frankfurt vom 15.10.2009 - 11 Verg 3/09); das Nachprüfungsverfahren beginnt erst in dem Augenblick, in welchem ein Nachprüfungsantrag gestellt wird, und zwar unabhängig davon, ob Rügen vorher erhoben worden sind oder nicht.

    Daraus folgt, dass es für die Heranziehung des Gebührentatbestandes Nr. 2301 VV RVG nicht darauf ankommt, welcher Art die Vertretung des Rechtsanwalts im vorangegangenen Vergabeverfahren war und ob er Rügen gleichen Inhalts wie im nachfolgenden Nachprüfungsverfahren oder anderen Inhalts für seinen Auftraggeber beantwortet hat (so auch OLG Frankfurt vom 15.10.2009 - 11 Verg 3/09).

    Der BGH (Beschluss vom 23.9.2008 - X ZB 19/07) hat eine Gebühr von 1, 0 und das OLG Frankfurt (Beschluss vom 15.10.2009 - 11 Verg 3/09) eine Gebühr von 1, 1 bei einem schwierigen Nachprüfungsverfahren für angemessen angesehen.

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