Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15 , 11 Verg 8/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 115; 118 Abs. 1 Satz 2; 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, VO 1370/2007 Art. 5 Abs. 1; Art. 5 Abs. 4, VO 1370/2007 Art. 7 Abs. 2
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB, wenn Zuschlag nicht zu besorgen ist; zur Möglichkeit der Antragstellung gem. § 118 Abs. 1 S. 3 GWB nach Ablauf der Frist des § 118 Abs. 1 S. 2 GWB - VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB, wenn Zuschlag nicht zu besorgen ist; zur Möglichkeit der Antragstellung gem. § 118 Abs. 1 S. 3 GWB nach Ablauf der Frist des § 118 Abs. 1 S. 2 GWB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ohne drohende Zuschlagserteilung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bbgundpartner.de
(Kurzinformation)
Überprüfbarkeit der Direktvergabevoraussetzungen bereits nach der Vorabbekanntmachung
Verfahrensgang
- VK Hessen, 29.06.2015 - 69d-VK-22/15
- OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15 , 11 Verg 8/15
- OLG Frankfurt, 10.11.2015 - 11 Verg 8/15
- OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 8/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04
Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer …
- OLG Koblenz, 06.11.2008 - 1 Verg 3/08
Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung des Auftraggebers aufgrund eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15
Aus dieser Entscheidung folgt jedoch nicht, dass der Senat grundsätzlich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach Ablauf der Frist des § 118 Abs. 1 S. 2 GWB ablehnt, sofern besondere Umstände eine derartige Entscheidung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen stützen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. November 2008, 1 Verg 3/08;… Schweda in: Langen/Bunte, KartellR, Bd. 1, 12. Aufl., § 118 Rn. 9). - OLG Frankfurt, 30.10.2008 - 11 Verg 15/08
Rücknahme der Verfahrensaufhebung und des Ausschlusses des Bieters
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15
Insoweit liegt eine vom Beschluss des Senats vom 30.10.2008 abweichende Konstellation vor (11 Verg 15/08).
- OLG Naumburg, 05.05.2011 - 2 Verg 3/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15
Rn. 24 Ausgehend hiervon besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB, wenn ein Zuschlag im laufenden Vergabeverfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. Mai 2011, 2 Verg 3/11). - OLG Düsseldorf, 06.11.2000 - Verg 20/00
Zeitliche Grenzen des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15
Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - ein Antrag zunächst unter Wahrung der Frist des § 118 Abs. 1 S. 2 GWB gestellt und mangels Rechtsschutzbedürfnisses im Hinblick auf einen derzeit nicht drohenden Zuschlag abschlägig beschieden wurde (vgl. ausdrücklich zu dieser Ausnahmemöglichkeit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.11.2000, Verg 20/00; auch Bastius in: Müller-Wrede, Kommentar zum Vergaberecht, § 118 Rd. 21, 24). - OLG München, 05.11.2007 - Verg 12/07
Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung des Zuschlagsverbots
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15
Eine drohende Zuschlagserteilung vor der endgültigen Hauptsacheentscheidung ist nicht nur im Falle der Aufhebung eines Vergabeverfahrens nicht mehr zu befürchten, sondern auch dann, wenn aus anderen Gründen auf absehbare Zeit kein wirksamer Zuschlag erteilt werden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 5.11.2007, Verg 12/07). - OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09
Aufschiebende Wirkung der Beschwerde auch bei Direktvergabe!
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15
Es soll vor einer Entscheidung des Vergabesenats sichergestellt werden, dass die Vergabestelle keine vollendeten Tatsachen schaffen und dadurch den Bieter auf den Sekundärrechtsschutz verweisen kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 5.5.2009 - Verg 5/09).
- OLG Frankfurt, 24.08.2017 - 11 Verg 12/17
Frist für Antrag auf Verlängerung / Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
Die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen, wird in der Praxis überwiegend bejaht für Fälle, bei denen sich das Vergabeverfahren zum Zeitpunkt des Nachprüfungs- bzw. Beschwerdeverfahrens in einem Stadium befand, in dem es nicht zu einem Zuschlag kommen konnte oder in denen der Auftraggeber zunächst ausdrücklich zugesagt hatte, den Zuschlag vor Ablauf des Beschwerdeverfahrens nicht zu erteilen, so dass für einen zugleich mit der Beschwerde eingereichten Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. das Rechtsschutzbedürfnis zweifelhaft war (…vgl. Stoye/Gielen, in Müller-Wrede, § 173 Rdnr. 33 a.E.; Senat, Beschluss vom 6.8.2015, 11 Verg 7/15; offen gelassen bei OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.11.2000, Verg 20/00).
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