Rechtsprechung
| OLG München, 04.04.2006 - 11 W 1234/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt - 4 O 2434/03
- OLG München, 04.04.2006 - 11 W 1234/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02
Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG München, 04.04.2006 - 11 W 1234/06
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des BGH (JurBüro 03, 257 = NJW 03, 756).
- OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer …
Es ist auch nicht erforderlich, dass die von ihm entfaltete Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (Senatsbeschluss vom 04.04.2006 - 11 W 1234/06; Kammergericht Rpfleger 2005, 569 = JurBüro 2005, 418). - OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr für die Prüfung einer …
Unabhängig davon setzt die Entstehung einer Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren nur voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags in der Rechtsmittelinstanz in irgendeiner Weise tätig geworden ist (Senat JurBüro 1994, 93, 94; Senatsbeschlüsse vom 08.08.2006 - 11 W 1234/06 - und vom 01.08.2005 - 11 W 843/05 - jeweils zum Berufungsverfahren).
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