Rechtsprechung
| OLG München, 11.03.2004 - 11 W 2889/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts einer ausländischen Partei; Grundsatz der Vorhersehbarkeit; Erstattungsfähigkeit der Kosten des (deutschen) Einvernehmensanwalts; Anwaltsleistung als Sonstige Leistung nach dem Umsatzsteuergesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BRAGO § 24a; EG-RA-RL 77/249/EWG Art. 4; EGV-Amsterdam Art. 49; EGV-Amsterdam Art. 50; EuRAG § 28; UStG § 3a; UStG (Österr.) § 3a; UStG (Österr.) § 19; ZPO § 91
Anerkennung und Vollstreckung --> Anwalts- und Kostenrecht
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 12.09.2002 - 7 O 4130/99
- OLG München, 11.03.2004 - 11 W 2889/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1508
- MDR 2004, 841
- FamRZ 2004, 1803
- Rpfleger 2004, 653
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 11.12.2003 - C-289/02
AMOK - Freier Dienstleistungsverkehr - In einem Mitgliedstaat niedergelassener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 14.07.1992 - 11 W 1903/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
Zulässigkeit der Berechnung von Rechtsanwaltskosten anhand der jeweils …
Der Senat vermag nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte München (vgl. JurBüro 2004, 380 - 382) und Stuttgart (vgl. OLGR Stuttgart 2008, 74 - 76) zu folgen, wonach zu den bei der Beauftragung eines ausländischen Verkehrsanwaltes erstattungsfähigen Kosten eines deutschen Rechtsanwalts auch die ausländischen Umsatzsteuerbeträge gehören.Entgegen der Ansicht der Beklagten hat der BGH (…a. a. O.) mit der Bezugnahme auf die vorgenannte Rechtsprechung des OLG München (JurBüro 2004, 380, 381) diese Auffassung nicht ausdrücklich bestätigt.
- OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang …
Erstattungsfähig sind jedoch nur die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts (…BGH a. a. O.; BGH NJW-RR 2005, 1732;… OLG Stuttgart a. a. O.; OLG München NJW-RR 2004, 1508).Dass die ausländische Umsatzsteuer danach erstattungsfähig ist als notwendige Kosten des Rechtsstreits gem. § 91 Abs. 1 ZPO, wird auch vom OLG München (NJW-RR 2004, 1508 = JurBüro 2004, 380), dem sich der Senat anschließt, vertreten.
- OLG Brandenburg, 03.01.2024 - 6 W 123/23
In Frage stehende Festsetzungsfähigkeit der liechtensteinischen Bezugssteuer für …
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien könnte daher nicht nur in Deutschland erhobene, sondern auch die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Prozessparteien geschuldete Umsatzsteuer erstattungsfähig sein (so etwa OLG München, Beschluss vom 11.03.2004 - 11 W 2889/02, MDR 2004, 841; FG Köln…, Beschluss vom 01.12.2014 - 10 Ko 1901/14, juris Rn. 22 ff.;… a.A.: Schmitt in Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, RVG VV Teil 7 zu VV 7008 Rn. 12 mwN).
- FG Köln, 01.12.2014 - 10 Ko 1901/14
Kostenfestsetzung: Erstattung ausländischer Umsatzsteuer sowie Nachweis der …
Rn. 32 bb) Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien ist nicht nur deutsche, sondern zumindest die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschuldete Umsatzsteuer erstattungsfähig (ebenso OLG München, Beschluss vom 11.3.2004 - 11 W 2889/02, MDR 2004, 841;… a.A. Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, 7008 VV, Rz. 18 "Auftraggeber Auslandsunternehmen" mit zahlreichen Nachweisen). - OLG Brandenburg, 30.06.2026 - 6 W 44/26
Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren
b) Der Anfall einer etwaig nicht vorsteuerabzugsfähigen ... (Land 01)ischen Mehrwertsteuer ist nicht dargelegt und vor dem Hintergrund der Geltendmachung deutscher Umsatzsteuer auch nicht plausibel anzunehmen, weshalb sich hier nicht die Frage stellt, ob die nationale Kostenerstattungsregelung in Nr. 7008 VV RVG dahin europarechtskonform auszulegen ist, dass nicht nur in Deutschland erhobene, sondern auch die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Prozessparteien geschuldete Umsatzsteuer erstattungsfähig sein kann (siehe dazu OLG München, Beschluss vom 11.03.2004 - 11 W 2889/02, MDR 2004, 841; FG Köln…, Beschluss vom 01.12.2014 - 10 Ko 1901/14, juris Rn. 22 ff.;… Schmitt in Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, RVG VV Teil 7 zu VV 7008 Rn. 12 mwN). - OLG München, 16.02.2011 - 11 W 224/11
Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts einer …
Damit ist die Beklagte gemäß § 19 Abs. 1 des österreichischen Umsatzsteuergesetzes Steuerschuldnerin und in der Lage, den Vorsteuerabzug vorzunehmen (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1508). - OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 6 W 117/23
Notwendigkeit der wegen einer anwaltlichen Vertretung angefallenen …
Für diese Konstellationen entspricht es herrschender Auffassung, dass der Kostenerstattungsanspruch zwar grundsätzlich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf die Kosten eines deutschen Prozessbevollmächtigten beschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2005 - VI ZB 5/05, NJW-RR 2005, 1732, 1733), die im Ausland angefallene Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer jedoch selbst über den deutschen Steuersatz hinaus beansprucht werden kann, wenn der Erstattungsberechtigte auch bei Beauftragung eines deutschen Anwalts eine entsprechende Steuer in seinem Heimatland zu entrichten gehabt hätte (vgl. OLG München, Beschluss vom 11.03.2004 - 11 W 2889/02, NJW-RR 2004, 1508; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 22.05.2007 - 8 W 202/07, juris, Rn. 17; s. auch OLG München, Beschluss vom 16.02.2011 - 11 W 224/11, NJW-RR 2011, 1207, 1208). - OLG Karlsruhe, 14.03.2023 - 13 W 31/22
Berücksichtigen der geltend gemachten schweizerischen Umsatzsteuer bei der …
Unabhängig von der Frage, ob diese Bezugssteuer unter die Regelung Nr. 7008 VV RVG fällt (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 11.03.2004 - 11 W 2889/02, juris Rn. 12; OLG München…, Beschluss vom 16.02.2011 - 11 W 224/11, juris Rn. 11;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, 25. Auflage 2021, RVG VV 7008 Rn. 68 f. m.w.N. hinsichtlich der Kosten eines ausländischen Prozessbevollmächtigten) handelt es sich bei der Bezugssteuer jedenfalls um notwendige Kosten der Rechtsverteidigung gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 HS.
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