Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
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Zur Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 10.08.2010 - 1 O 5/10
- LG Köln, 10.08.2010 - 1 O 5/10
- OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02
Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren …
- OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 27 W 2/08
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Auszug aus OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
Rn. 3 Wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend ausgeführt hat, ist der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens in Vergabesachen unterhalb der Schwellenwerte in Anlehnung an § 50 Abs. 2 GKG, also unter Zugrundelegung eines Wertes in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme, zu bemessen ( vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2008 - 12 U 91/09 - ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 27 W 2/08 - ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.08.2010 - 2 W 37/10 - , juris ). - OLG Stuttgart, 09.08.2010 - 2 W 37/10
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung im ein unterschwelliges …
Auszug aus OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
Rn. 3 Wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend ausgeführt hat, ist der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens in Vergabesachen unterhalb der Schwellenwerte in Anlehnung an § 50 Abs. 2 GKG, also unter Zugrundelegung eines Wertes in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme, zu bemessen ( vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2008 - 12 U 91/09 - ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 27 W 2/08 - ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.08.2010 - 2 W 37/10 - , juris ). - LG Bonn, 10.08.2010 - 1 O 5/10
Geringfügige Formfehler i.S.d. sparsamen Mittelverwendung führen zur …
Auszug aus OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 10.08.2010 (1 O 5/10) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 26.11 2010 dahin abgeändert, dass der Streitwert des Verfahrens auf 217.192,85 EUR festgesetzt wird. - OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 91/09
Anforderungen an die Gewerkschaftsmitgliedschaft als Voraussetzung eines …
Auszug aus OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
Rn. 3 Wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend ausgeführt hat, ist der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens in Vergabesachen unterhalb der Schwellenwerte in Anlehnung an § 50 Abs. 2 GKG, also unter Zugrundelegung eines Wertes in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme, zu bemessen ( vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2008 - 12 U 91/09 - ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2008 - 27 W 2/08 - ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.08.2010 - 2 W 37/10 - , juris ).
- OLG Rostock, 22.03.2024 - 2 U 10/23
Etagenverteiler - Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der vergaberechtlichen …
Danach beträgt der Streitwert in Verfahren nach dem GWB 5 Prozent der Bruttoauftragssumme (so auch OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 21 W 314/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 4. Dezember 2008, 12 U 91/08; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25. Januar 2010, 1 W 333/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. August 2010, 2 W 37/10; OLG Köln, Beschluss vom 9. Dezember 2010, 11 W 66/10; Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 9. April 2010, 1 U 27/10, jew. zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11
Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens
Jedenfalls im vorliegenden Verfahren ist die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht nicht als zu niedrig anzusehen, das unter Heranziehung des in § 50 Abs. 2 GKG zum Ausdruck kommenden Gedankens den wirtschaftlichen Wert des mit dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgten Unterlassungsanspruchs mit 5 % der Summe des von der Antragstellerin abgegebenen Angebots bemessen hat (so auch Brandenburgisches Oberlandesgerichts, Beschluss vom 4.12.2008, 12 U 91/08; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25.1.2010, 1 W 333/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.8.2010, 2 W 37/10; OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2010, 11 W 66/10; jeweils zitiert nach Juris). - OLG Rostock, 13.03.2024 - 2 U 10/23
Kommunales Wohnungsbauunternehmen = öffentlicher Auftraggeber?
Danach beträgt der Streitwert in Verfahren nach dem GWB 5 Prozent der Bruttoauftragssumme (so auch OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 21 W 314/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 4. Dezember 2008, 12 U 91/08; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25. Januar 2010, 1 W 333/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. August 2010, 2 W 37/10; OLG Köln, Beschluss vom 9. Dezember 2010, 11 W 66/10; Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 9. April 2010, 1 U 27/10). - LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11
Einstweilige Verfügung: Kostentragung bei Antragsrücknahme; Höhe des Streitwerts …
Dies ist das Interesse der Antragstellerin am Verfahrensergebnis entsprechend der Regelung in § 50 Abs. 2 GKG, die die Bewertung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers im Vergabeverfahren anhand einer pauschalierten Gewinnerwartung vornimmt (…so die obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Brandenburg, aaO; OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2010, Az. 11 W 66/10 zitiert nach juris).
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