Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 11 W 9/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1052
Wird zitiert von ... (17)
- OLG München, 13.01.2021 - 20 W 1742/20
Voraussetzungen für die Ablehnung von Richter und Sachverständigen
Auch die stark verzögerte Erstellung eines Gutachtens stellt im Allgemeinen keinen Ablehnungsgrund dar (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2013, 20 WF 402/13 = BeckRS 2014, 11482; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.1998, 11 W 9/98 = MDR 1998, 1052, zitiert nach juris).Selbst wenn es hier möglich und wünschenswert gewesen wäre, das Verfahren zu beschleunigen, liegt nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2013, 20 WF 402/13 = BeckRS 2014, 11482; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.1998, 11 W 9/98 = MDR 1998, 1052, zitiert nach juris; siehe im Übrigen weiter oben), noch keiner der Ausnahmefälle vor, in denen die Verfahrensweise oder Verfahrensdauer schlechthin unvertretbar wäre.
- OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 26 W 3/15
Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Spruchverfahren wegen der Behandlung …
Insbesondere dient sie nicht dazu, im laufenden Verfahren die Beurteilung des Beschwerdegerichts zu einzelnen Rechtsfragen, Meinungsäußerungen oder Verfahrensschritten einzuholen, um dadurch eine frühzeitige "Korrektur" des Verfahrensverlaufs im Sinne eines Beteiligten durchzusetzen (…vgl. BGH, Beschluss v. 20.01.2014 - AnwZ (Brfg) 51/12 - Rn. 9;… OLG Hamm, Beschluss v. 03.06.2015 - I-32 W 12/15 - Rn. 15;… OLG Bamberg, Beschluss v. 30.04.2015 - 1 U 125/14 - Rn. 31, alle juris; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.03.1998 - 11 W 9/98 - Rn. 4, MDR 1998, 1052 m.w.N.;… Bork in: Stein/Jonas, aaO Rn. 14 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 15.05.2024 - 11 W 34/23
Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die für den Insolvenzschuldner tätig …
Eine unsachgemäße Verfahrensleitung - auch die stark verzögerte Bearbeitung einer Sache - stellt im Allgemeinen noch keinen Ablehnungsgrund dar, zumal sie regelmäßig beide Parteien gleich trifft (OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 3 W 526/09 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012 -1 W 18/12 -, juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 20 WF 402/13 -, Rn. 12, juris).
- OLG Brandenburg, 30.03.2015 - 13 WF 68/15
Ablehnung eines Richters im Zivilprozess: Misstrauen gegen die Unparteilichkeit …
Fehlverhalten und andere Missstände, die das gesamte Verfahren belasten und damit beiden Parteien in gleicher oder ähnlicher Weise unzumutbar erscheinen müssen, begründen nicht Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters (§ 42 II ZPO), sondern gegen seine generelle Eignung, das Verfahren in angemessener Zeit mit einem materiell-rechtlich zutreffenden Ergebnis abzuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 1998, 10239). - OLG Brandenburg, 21.09.2020 - 1 W 25/20 Anderes kann gelten, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des mit der Sache befassten Richters unter Berücksichtigung aller Umstände objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken können, weil sein besonderes Bedürfnis an einer zeitnahen Entscheidung wiederholt zum Ausdruck gebracht worden oder offensichtlich ist (OLG Düsseldorf Beschluss vom 3.3.1998 - 11 W 9/98, BeckRS 1998, 10239 Rn. 7).
- OLG Jena, 24.08.2016 - 1 WF 429/16
Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner im Kindesunterhaltsverfahren: …
Eine unsachgemäße Verfahrensleitung - auch die stark verzögerte Bearbeitung einer Sache - stellt im Allgemeinen noch keinen Ablehnungsgrund dar (OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009, Az. 3 W 526/09 zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012, Az. 1 W 18/12 zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 13 WF 146/19
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Fehlverhalten und andere Mißstände, die das gesamte Verfahren belasten und damit beiden Beteiligten in gleicher oder ähnlicher Weise unzumutbar erscheinen müssen, begründen nicht Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters (§ 42 II ZPO), sondern gegen seine generelle Eignung, das Verfahren in angemessener Zeit mit einem materiellrechtlich zutreffenden Ergebnis abzuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 1998, 10239). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung wegen Befangenheit - Richter - Dauer …
Dies gilt auch dann, wenn der antragstellende Beteiligte ein besonderes Interesse an einer beschleunigten Sachentscheidung hat und ihm der seit Verfahrensbeginn verstrichene Zeitraum unerklärlich lang erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052). - OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; Befangenheit wegen …
Rn. 10 Denn eine Verfahrensverzögerung kann für sich genommen - auch wenn sie von Beteiligten, gegebenenfalls zu Recht, als schwer zumutbar empfunden wird - nur im Ausnahmefall die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen sich das richterliche Vorgehen als derart weit vom geübten Verfahren entfernt erweist, dass es den Anschein der Willkür erweckt und sich dem dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf persönlicher Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (…OLG Köln, Beschl. v. 23. Juni 2017 - II-27 WF 95/17 -, juris Rn. 14;… OVG NRW, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 18 A 130/89 -, juris Rn. 6), etwa bei grober Verletzung von Verfahrensgrundrechten, schwerwiegender Vernachlässigung verfassungsrechtlich geschützter Grundwerte oder einem Vorgehen, das jeglicher sachlicher Rechtfertigung entbehrt (…OLG Hamm, Beschl. v. 4. Januar 2011 - 1 W 86/10 -, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. März 1998 - 11 W 9/98 -, juris Rn. 6). - OLG Hamm, 04.01.2011 - 1 W 86/10
Verfahrensrecht - Befangenheit wegen verzögerter Sachbearbeitung
Eine andere Beurteilung gilt ausnahmsweise dann, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des zuständigen Richters unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken können, etwa weil er sein besonderes Interesse an einer zeitnahen Entscheidung wiederholt zum Ausdruck gebracht hat oder dieses offensichtlich ist (vgl. OLG Köln Beschluss v. 24.02.2010, Az. 4 WF 25/10, veröffentlicht bei juris; OLG Dresden, Beschluss v. 29.06.2009, Az. 3 W 526/09, veröffentlicht bei juris; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1052). - BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvC 28/23
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und verworfene Wahlprüfungsbeschwerde
- LSG Thüringen, 05.11.2009 - L 11 SF 42/09
Besorgnis der Befangenheit bei gerichtlicher Untätigkeit
- LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
- LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 AR 187/01
- OLG Dresden, 20.12.2000 - 10 Abl 43/00
Ablehnung eines Richters wegen überlanger Verfahrensdauer
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2009 - L 1 SF 4/09
- VG Berlin, 13.10.2011 - 3 K 245.11
Befangenheitsantrag wegen Prozessführung
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