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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.08.2006 - 11 WF 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8929
OLG Rostock, 15.08.2006 - 11 WF 109/06 (https://dejure.org/2006,8929)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.08.2006 - 11 WF 109/06 (https://dejure.org/2006,8929)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. August 2006 - 11 WF 109/06 (https://dejure.org/2006,8929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 56; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbemerkung 3 Abs. 3
    Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV- RVG auch bei Besprechungen unter Beteiligung des Gerichtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer Terminsgebühr; Bedeutung des Passus "ohne Beteiligung des Gerichts"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2706 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 790
  • FamRZ 2007, 572
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 10.03.2005 - 8 W 89/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Termin- und Einigungsgebühr bei Einbeziehung eines …

    Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2006 - 11 WF 109/06
    Dies schließt jedoch eine Terminsgebühr nicht aus (…Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., Vorbemerkung 3 VV Rdn. 109;… Riedl/Sußbauer, RVG, Vorbemerkung 3 VV, Rdn. 48; a. A. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 940).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - L 39 SF 50/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Terminsgebühr - Mehrvergleich - kein …

    Rn. 28 Die abweichende Auffassung, wonach die Terminsgebühr auch in dem einbezogenen Verfahren entsteht (Bayerisches Landessozialgericht…, Beschluss vom 7. Januar 2011, L 15 B 939/08 SF KO, Juris-Rn. 21; Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 15. August 2006, 11 WF 109/06, Juris-Rn. 5), ist mit den vorgenannten Erwägungen nicht in Einklang zu bringen.

    Dieser Begriff ist unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung, in der von "Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts" die Rede ist (…BT-Drucksache 15/1971, S. 209), dahingehend zu verstehen, dass nur außergerichtliche Besprechungen gemeint sind (Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 21. Oktober 2009, IV ZB 27/09, Juris-Rn. 8; abweichend Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 15. August 2006, 11 WF 109/06, Juris-Rn. 5).

  • BAG, 17.02.2014 - 10 AZB 81/13

    Terminsgebühr

    Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Rostock (15. August 2006 - 11 WF 109/06 -) ist vereinzelt geblieben.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 6 W 166/07

    Rechtsanwaltskosten: Entstehung der erhöhten Terminsgebühr bei zusätzlicher …

    Soweit das OLG Rostock (NJW-RR 2007, 790) von der oben erwähnten Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW-RR 2005, 940 f.) abgewichen ist, hat es sich lediglich auf die - hier im Ergebnis irrelevante - Frage bezogen, ob eine Terminsgebühr nach RVG-VV Vorb.
  • LAG Düsseldorf, 25.11.2013 - 13 Ta 503/13

    Mehrbetrag und Verfahrensgebühr

    Rn. 20 Die vom Beschwerdeführer angezogene Entscheidung des OLG Rostock (15.08.2006 - 11 WF 109/06 - NJW-RR 2007, 790) lässt außer Betracht, dass bereits in dem Einbeziehungsverfahren eine Erhöhung der Terminsgebühr eingetreten ist.
  • OLG Bamberg, 07.11.2007 - 2 WF 54/07

    Regelung des Umgangsrechts mit Kindern sowie Freistellung von …

    Die gegenteilige Entscheidung des OLG Rostock (FamRZ 2007, 572 ff.) befasst sich nur mit der Frage, welche Gebühren für den Rechtsanwalt entstanden sind, und nicht mit dem Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung.
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 13 W 72/25

    Doppelte Terminsgebühr durch Mitwirkung des Anwalts an Einigungsbesprechung im …

    Nach herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, ist Sinn der Anmerkung, dass durch die Einigungsbemühungen nur in dem Verfahren bzw. nur in der Angelegenheit eine, gegebenenfalls erhöhte, Terminsgebühr anfällt, in dem sie stattfinden (vgl. BAG…, Beschluss vom 17.02.2014 - 10 AZB 81/13, juris Rn. 11 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 04.02.2025 - 14 WF 21/25, juris Rn. 10; OLG Jena…, Beschluss vom 19.04.2013 - 9 W 188/13, juris Rn. 2; OLG München…, Beschluss vom 09.06.2008 - 11 W 1488/08, juris Rn. 5 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 30.01.2008 - 6 W 166/07, juris Rn. 3; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10.03.2005 - 8 W 89/05, juris Rn. 11 f.;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 27. Auflage 2025, RVG VV 3103 Rn. 101 f.;… Schneider, NZFam 2017, S. 15 ; a.A. OLG Rostock, Beschluss vom 15.08.2006 - 11 WF 109/06, juris Rn. 5).
  • OLG Bamberg, 08.05.2009 - 7 WF 41/09

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts …

    Die Entscheidung des OLG Rostock vom 15.8.2006 11 WF 109/06 befasst sich mit dem Entstehen einer Terminsgebühr, nicht mit der Verfahrensgebühr und klärt nicht die Frage, ob die zugestandene Gebühr aus der Staatskasse oder vom Mandanten zu erstatten ist.
  • OLG Köln, 04.03.2025 - 14 WF 21/25

    Festsetzung der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts i.R.d. bewilligten …

    Rn. 13 b. Allerdings fällt nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, eine Terminsgebühr durch die Einigungsbemühungen nur in dem Verfahren an, in dem die Einigungsgespräche stattfinden, nicht in dem Verfahren, dessen Anspruch einbezogen werden soll bzw. wird (…Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 26. Aufl. 2023, RVG VV 3103 Rn. 101 f., beck-online; BAG, Beschluss vom 17.02.2014 - 10 AZB 81/13, beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.03.2005 - 8 W 89/05, beck-online; a.A. OLG Rostock, Beschluss vom 15. August 2006 - 11 WF 109/06, juris).
  • OLG Köln, 09.09.2024 - 14 WF 21/25
    Rn. 13 b. Allerdings fällt nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, eine Terminsgebühr durch die Einigungsbemühungen nur in dem Verfahren an, in dem die Einigungsgespräche stattfinden, nicht in dem Verfahren, dessen Anspruch einbezogen werden soll bzw. wird (…Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 26. Aufl. 2023, RVG VV 3103 Rn. 101 f., beck-online; BAG, Beschluss vom 17.02.2014 - 10 AZB 81/13, beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.03.2005 - 8 W 89/05, beck-online; a.A. OLG Rostock, Beschluss vom 15. August 2006 - 11 WF 109/06, juris).
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