Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 16.02.2009 - 11 WF 13/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 118 Abs. 1 S. 3 ZPO; § 48 Abs. 1 RVG
Prozesskostenhilfe kann im Berufungsverfahren ausdrücklich auf die Kosten für den Abschluss eines Vergleichs beschränkt werden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe kann im Berufungsverfahren ausdrücklich auf die Kosten für den Abschluss eines Vergleichs beschränkt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Osnabrück - 8 F 305/02
- OLG Oldenburg, 16.02.2009 - 11 WF 13/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1315
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2009 - 11 WF 13/09
Rn. 4 Der Senat schließt sich dabei der Auffassung des BGH, FamRZ 2004, 1708 an, wonach im Falle eines Vergleichs im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich bewilligt werden kann.
- OLG Köln, 30.09.2014 - 12 WF 107/14
Höhe der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines …
Diese Auffassung wird, soweit ersichtlich, auch von weiteren Oberlandesgerichten geteilt (u.a. OLG Bamberg…, Beschluss vom 21.03.2011 - 4 W 42/10 - zitiert nach juris, Rz. 29 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 04.08.2011 - 23 WF 475/11 -;OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.2012 - 6 WF 109/12 - OLG Celle , Beschluss vom 21.01.2011 - 10 WF 6/11 - KG, Beschluss vom 03.06.2009 - 19 WF 40/09 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.02.2009 - 11 WF 13/09 -sämtlich zitiert nach juris).
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