Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 15.10.2012 - 11 WF 246/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 56 Abs. 2 RVG; Nr. 3101 VV RVG
Anforderungen an die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Differenzverfahrensgebühr und die erhöhte Terminsgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Differenzverfahrensgebühr und die erhöhte Terminsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg, 12.09.2012 - 5 F 369/12
- OLG Oldenburg, 15.10.2012 - 11 WF 246/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 14.02.2012 - 25 W 23/12
Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss eines Vergleichs
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.10.2012 - 11 WF 246/12
Zur weiteren Begründung wird im Übrigen auch auf einen Beschluss des OLG Hamm vom 14.2.2012 (25 W 23/12) Bezug genommen. - OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10
Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.10.2012 - 11 WF 246/12
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ausführliche Darstellung des Streitstandes im Beschluss des OLG Bamberg vom 21.03.2011 ( 4 W 42/10) = NJOZ 2011, 1855, 1857 Bezug genommen.
- OLG Köln, 02.10.2014 - 12 WF 130/14
Höhe der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Bewilligung der …
Rn. 6 Dass die Beiordnung auch für den Vergleich erfolgt, hat - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist - zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten ist ( so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.10.2012, 11 WF 246/12, zitiert nach juris, Rn. 7; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 8.3.2013, 3 So 126/12, zitiert nach juris, Rn. 12 = NJW 2013, 2378; OLG Bamberg…, Beschluss vom 21.3.2011, 4 W 42/10, zitiert nach juris, Rn. 40 = FamRZ 2011, 1605-1607; OLG Hamm, Beschluss vom 14.2.2012;… 25 W 23/12, zitiert nach juris Rn. 8). - OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs
Rn. 5 Wird die VKH- Bewilligung auf einen Vergleich erstreckt, in dem auch bislang nicht rechtshängige Gegenstände geregelt werden, so hat dies - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist - zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten ist ( so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.10.2012, 11 WF 246/12, zitiert nach juris, Rn. 7; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 8.3.2013, 3 So 126/12, zitiert nach juris, Rn. 12 = NJW 2013, 2378; OLG Bamberg…, Beschluss vom 21.3.2011, 4 W 42/10, zitiert nach juris, Rn. 40 = FamRZ 2011, 1605-1607; OLG Hamm, Beschluss vom 14.2.2012;… 25 W 23/12, zitiert nach juris Rn. 8).
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