Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 20.04.2009 - 11 WF 274/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 114
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer Scheinehe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Keine Prozesskostenhilfe bei Scheinehe-Lösung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer Scheinehe
Verfahrensgang
- AG Bingen, 05.02.2009 - 9 F 1/09
- OLG Koblenz, 20.04.2009 - 11 WF 274/09
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1308
- NJW-RR 2011, 1080
- FamRZ 2009, 1932
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2009 - 11 WF 274/09
Hinsichtlich der Sachdarstellung der verschiedenen Auffassungen wird auf die Entscheidung BGH, FamRZ 2005, 1477, 1478 Bezug genommen.Der Senat folgt der in der Entscheidung BGH, FamRZ 2005, 1477 unter II b) bb) mitgeteilten Auffassung, dass die Rechtsverfolgung mutwillig ist, wenn die Ehe nur zu dem Zweck geschlossen wurde, einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen.
Der Bundesgerichtshof hat zwar in der Entscheidung BGH, FamRZ 2005, 1477, 1478 erkennen lassen, dass er der Auffassung zuneigt, ein Prozesskostenhilfegesuch in solchen Fällen nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, weil die Aufhebung bzw. die Scheidung der Ehe die einzige Möglichkeit zur Auflösung einer solchen Ehe darstelle und auch eine bemittelte Partei die Auflösung einer Scheinehe nicht auf einem anderen Weg erreichen könne.
- BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83
Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe
Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2009 - 11 WF 274/09
Auch das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 1984, 1206, 1207) hat zu dieser Frage nicht abschließend Stellung genommen, da nur gemäß der Auffassung der 4 Richter, deren Auffassung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht getragen hat (wegen Stimmengleichheit) PKH in solchen Fällen zu bewilligen ist, wenn die erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, weil sonst die bedürftige Partei unter Verletzung des Grundsatzes der Rechtsanwendungsgleichheit schlechter gestellt werde als die nicht bedürftige. - OLG Saarbrücken, 11.11.2008 - 9 WF 26/08
Mutwilligkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe zur Aufhebung oder Scheidung …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2009 - 11 WF 274/09
Zuletzt hat unter Berücksichtigung der in dieser BGH-Entscheidung erfolgten Ausführungen das OLG Saarbrücken Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer Scheinehe bewilligt, weil Mutwilligkeit im Sinne des § 114 ZPO nicht gegeben sei (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2009, 626 ff.). - OLG Koblenz, 22.08.2003 - 13 WF 647/03
Versagung der Prozesskostenhilfe für einen Eheaufhebungsantrag wegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2009 - 11 WF 274/09
In diesem Fall können die Erschleichung der Aufenthaltserlaubnis, die Heirat und das Scheidungsbegehren nicht voneinander isoliert betracht, sondern müssen als Gesamtplan gewürdigt werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2004, 548).
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
Prozesskostenhilfe für Aufhebung einer Scheinehe: Pflicht zur Finanzierung der …
Rn. 9 a) Das Beschwerdegericht (OLG Koblenz NJW-RR 2009, 1308) hat die Auffassung vertreten, die nachgesuchte Prozesskostenhilfe sei wegen Rechtsmissbrauchs zu versagen. - OLG Hamm, 05.10.2010 - 2 WF 218/10
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung einer Scheinehe; …
Rn. 13 Soweit das Amtsgericht seine Verfahrenskostenhilfe-Verweigerung darauf stützt, das Verhalten der Antragstellerin, nämlich Heirat verbunden mit einem beabsichtigten Erschleichen einer Aufenthaltserlaubnis und anschließendes Scheidungsbegehren seien als Gesamtplan zu würdigen, der zur Mutwilligkeit i. S. v. § 114 ZPO führe (in diesem Sinne OLG Koblenz NJW-RR 2009, 1308), bestehen in zweifacher Hinsicht Bedenken.Rn. 20 Der Senat teilt aus den angeführten Gründen diese Auffassung (so auch OLG Saarbrücken, B. v. 11.11.2008, Az. 9 WF 26/08, FamRZ 2009, 626; a. A. OLG Koblenz, B. v. 20.4.2009, Az. 11 WF 274/09, NJW-RR 2009, 1308).
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