Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 620
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 620
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 620 ZPO wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung; Ausschluss des Umgangsrechts; Rechtsmittel gegen eine an sich unanfechtbare Entscheidung; Auslegung des § 620 ZPO
Verfahrensgang
- AG Beckum, 29.01.2004 - 6 F 61/00
- OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 532
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist in Ausnahmefällen ein Rechtsmittel auch gegen eine an sich unanfechtbare Entscheidung gegeben, wenn diese wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit grob fehlerhaft ist, der angefochtene Beschluß "auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte" (BGH v. 8.10.1992 - VII ZB 3/92, MDR 1993, 80 = NJW 1993, 135, vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 567 Rz. 18, je m.w.N.). - OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
Angesichts der in § 620 Ziffern 1 und 2. vorgenommenen Differenzierung zwischen Sorge- und Umgangsrecht sind danach Entscheidungen zu letzterem - soweit durch einstweilige Anordnung ergangen - grundsätzlich nicht nach § 620 c S. 1 ZPO beschwerdefähig (…Zöller-Philippi, ZPO, 23. Auf. § 620 c Rz. 4 unter Hinweis auf OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497; OLG Dresden, MDR 2003, 633). - OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 15 WF 347/99
Für eine einstweilige Anordnung gemäß § 644 Zivilprozessordnung (ZPO) notwendiges …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
Der Erlass einer einstweiligen Anordnungen setzt ein bestehendes Regelungsbedürfnis voraus, das nur dann und nur insoweit bejaht werden kann, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht mehr genügend wahren würde {Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 19 Rz. 30; Zöller-Philippi, aaO. § 620 Rz. 5; OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 180; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 72 ff, 73).
- OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 6 WF 62/01
Eingreifen des Familiengerichts bei elterlicher Sorge wegen Verhinderung der …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
Der Erlass einer einstweiligen Anordnungen setzt ein bestehendes Regelungsbedürfnis voraus, das nur dann und nur insoweit bejaht werden kann, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht mehr genügend wahren würde {Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 19 Rz. 30; Zöller-Philippi, aaO. § 620 Rz. 5; OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 180; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 72 ff, 73). - OLG Hamburg, 02.02.1987 - 12 WF 7/87
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
Angesichts der in § 620 Ziffern 1 und 2. vorgenommenen Differenzierung zwischen Sorge- und Umgangsrecht sind danach Entscheidungen zu letzterem - soweit durch einstweilige Anordnung ergangen - grundsätzlich nicht nach § 620 c S. 1 ZPO beschwerdefähig (…Zöller-Philippi, ZPO, 23. Auf. § 620 c Rz. 4 unter Hinweis auf OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497; OLG Dresden, MDR 2003, 633). - OLG Saarbrücken, 17.12.1985 - 6 WF 176/85
Regelung des Umgangsrechts; Mündliche Verhandlung; Einstweilige Anordnung; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04
Angesichts der in § 620 Ziffern 1 und 2. vorgenommenen Differenzierung zwischen Sorge- und Umgangsrecht sind danach Entscheidungen zu letzterem - soweit durch einstweilige Anordnung ergangen - grundsätzlich nicht nach § 620 c S. 1 ZPO beschwerdefähig (Zöller-Philippi, ZPO, 23. Auf. § 620 c Rz. 4 unter Hinweis auf OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497; OLG Dresden, MDR 2003, 633).
- OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21
Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von …
Ebenso verhält es sich bei den Entscheidungen des OLG Hamm (Beschluss vom 7.4.2004, 11 WF 60/04, der ein Umgangsverfahren betraf, und Beschluss vom 16.7.2007, 4 UF 9/07, in dem es um die Aufhebung einer Verfahrensbeistandsbestellung ging).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".