Rechtsprechung
| OLG Rostock, 07.08.2006 - 11 WF 64/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
- IWW
- RA Kotz
Eheaufhebung - rechtsmissbräuchliche Eheschließung und PKH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 Satz 1
Keine Prozesskostenhilfe wegen Auflösung einer entgeltlich geschlossenen Scheinehe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer Scheinehe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei Scheinehe gegen Entgelt muss für Eheaufhebungsverfahren vorgesorgt werden
Verfahrensgang
- AG Greifswald, 21.03.2006 - 61 F 233/05
- OLG Rostock, 07.08.2006 - 11 WF 64/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein …
Auszug aus OLG Rostock, 07.08.2006 - 11 WF 64/06
Mit dem BGH (FamRZ 2005, 1477) ist der Senat der Ansicht, dass eine Partei, die rechtsmissbräuchlich eine Ehe geschlossen und dafür ein Entgelt erhalten hat, die Verpflichtung trifft, hiervon Rücklagen zu bilden, um die Kosten eines regelmäßig absehbaren Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können.
- OLG Saarbrücken, 11.11.2008 - 9 WF 26/08
Mutwilligkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe zur Aufhebung oder Scheidung …
Auch das von dem Amtsgericht zitierte OLG Rostock stellt nicht auf den Rechtsmissbrauch oder den Mutwillen als solchen ab, sondern auf die Frage, ob eine Partei als bedürftig anzusehen ist, wenn es ihr möglich und zumutbar gewesen wäre, Rücklagen für den vorhersehbaren Scheidungsantrag zu bilden (OLG Rostock, Beschluss vom 5. April 2007 - 11 WF 59/07, FamRZ 2007, 1335; s. auch OLG Rostock, Beschluss vom 7. August 2006 - 11 WF 64/06, OLGR Rostock 2007, 179-180). - KG, 06.04.2009 - 12 W 18/09
Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei Klagerücknahme
Ist dies im Zeitpunkt der Entscheidungsreife der Fall, kann keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 11 WF 364/02 - FamRZ 2003, 1761 = NJW-RR 2004, 79 = OLGR Hamm 3003, 176; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2006 - 3 W 25/06 - JurBüro 2007, 150; ArbG Regensburg JurBüro 1991, 1229;… vgl. Baumbach u. a., ZPO, 66. Aufl. 2008, § 114 Rn 94;… Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 119 Rn 45;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn 483) . - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08
Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären …
Eine Ausnahme ist jedoch nach dem im Verwaltungsprozess geltenden Kostenrecht geboten, wenn die Partei die Beiordnung eines Rechtsanwalts begehrt, der an ihrem Wohnsitz oder in dessen Nähe ansässig ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.11.2006 - 12 C 06.1924 -, JurBüro 2007, 150; ThürOVG, Beschl. v. 23.4.2001 - 3 KO 827/98 -, zit. n. juris; VGH BW, Beschl. v. 21.10.1996 - A 14 S 3124/95 -, zit. n. juris; OVG NW, Beschl. v. 24.1.1992 - 5 E 1522/91.A -,AnwBl 1993, 300; OVG RhPf, Beschl. v. 30.5.1989 - 13 E 35/89 -, NVwZ-RR 1990, 280). - LAG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Ta 396/12 Rn. 8 Grundsätzlich ist von einer hinreichenden Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung dann nicht auszugehen, wenn die Klage zurückgenommen worden ist (vgl. LAG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, Beschluss v. 13.07.2005 - 2 Ta 341/05 - Beschluss v. 29.01.2008 - 3 Ta 64/08 - OLG Brandenburg, Beschluss v. 27.09.2006 - 3 W 25/06, JurBüro 2007, 150; OLG Hamm, Beschluss v. 31.03.2003 - 11 WF 364/02, NJW-RR 2004, 79;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 6. Aufl., Rz. 409).
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