Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.01.2003 - 11 ZB 01.3188 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Augsburg, 24.03.2015 - Au 3 K 13.2063
Öffentlicher Personennahverkehr; Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; …
Die der Klägerin aufgrund des Kooperationsvertrags zufließenden Ausgleichszahlungen waren Erträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen waren, und damit Erträge im handelsrechtlichen Sinn (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 19.10.2006 - 3 C 33/05 - BVerwGE 127, 42; BayVGH, B.v. 24.1.2003 - 11 ZB 01.3188 - juris; VGH BW, U.v. 31.3.2009 - 3 S 2455/06 - NVwZ-RR 2009, 720). - VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Überprüfung der Eigenwirtschaftlichkeit …
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 24. Januar 2003 - 11 ZB 01.3188 - und Beschluss gemäß § 130a VwGO über die mit dem soeben genannten Aktenzeichen zugelassene Berufung vom 7. April 2004 - 11 ZB 01.3188 - juris) geht - wenngleich unausgesprochen - davon aus, dass eine fiktive Genehmigung gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 PBefG auch dann entstehen kann, wenn der Genehmigungsbehörde mehrere konkurrierende Anträge vorliegen.
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