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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 ZB 06.3228   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,76583
VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 ZB 06.3228 (https://dejure.org/2008,76583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2008 - 11 ZB 06.3228 (https://dejure.org/2008,76583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 11 ZB 06.3228 (https://dejure.org/2008,76583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung;Begründung der angefochtenen Entscheidung mit mehreren, den Ausspruch selbständig tragenden Gesichtspunkten;Geltendmachung von Zulassungsgründen nur hinsichtlich eines Teils von kumulativ nebeneinander stehenden Begründungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 ZB 06.3228
    Zum einen habe dieser behördliche Ausspruch deshalb rechtskonform ergehen können, weil die motorisierte Verkehrsteilnahme des Klägers mit einer Atemalkoholkonzentration von 0, 19 mg/l am 22. November 2005 ein nach dem Erwerb der tschechischen Fahrerlaubnis liegendes Verhalten darstelle, das den Aufnahmestaat nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. April 2006 (NZV 2006, 498/500, RdNr. 38) ermächtige, seine nationalen Vorschriften über die Einschränkung, die Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung von Fahrerlaubnissen anzuwenden, und weil in der Person des Klägers Umstände vorlägen, die Zweifel an seiner Fahreignung begründen würden (vgl. dazu die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, die mit dem letzten vollständigen Absatz auf Seite 11 des angefochtenen Urteils beginnen und sich bis zu dem auf Seite 13 endenden Absatz erstrecken).

    Denn der von ihm insoweit aufgeworfenen Frage, "von welchem Zeitpunkt an 'alte Erkenntnisse' verwertet werden dürfen", kommt Erheblichkeit allenfalls im Rahmen der Problematik zu, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein nach dem Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis liegendes Verhalten im Sinne der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 6. April 2006 (a.a.O.) und vom 28. September 2006 (NZV 2007, 537/539, RdNr. 35) vorliegt, das einen Mitgliedstaat der Europäischen Union berechtigt, mit dem Instrumentarium seines nationalen Rechts gegen ausländische EU-Fahrerlaubnisse vorzugehen.

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 ZB 06.3228
    Denn der von ihm insoweit aufgeworfenen Frage, "von welchem Zeitpunkt an 'alte Erkenntnisse' verwertet werden dürfen", kommt Erheblichkeit allenfalls im Rahmen der Problematik zu, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein nach dem Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis liegendes Verhalten im Sinne der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 6. April 2006 (…a.a.O.) und vom 28. September 2006 (NZV 2007, 537/539, RdNr. 35) vorliegt, das einen Mitgliedstaat der Europäischen Union berechtigt, mit dem Instrumentarium seines nationalen Rechts gegen ausländische EU-Fahrerlaubnisse vorzugehen.
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 ZB 06.3228
    Dass die im Schriftsatz vom 8. November 2006 aufgestellte Behauptung, zu den durch das angefochtene Urteil aufgeworfenen (nicht näher spezifizierten) Fragen fehle eine höchstrichterliche Rechtsprechung, als solche nicht ausreicht, um die im Rahmen einer Grundsatzrüge erforderliche Klärungsbedürftigkeit einer Problematik darzutun, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Beschluss vom 9. März 1993 (NJW 1993, 2825/2826) ausdrücklich festgehalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1999 - 7 S 2408/98

    Unzulässige Umgehung des Anwaltszwangs durch Bezugnahme des Anwalts auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 ZB 06.3228
    Zweifelhaft ist bereits, ob die von ihm als grundsätzlich bedeutsam angesehene Rechtsfrage überhaupt hinreichend konkret und präzise formuliert wurde (vgl. zu diesem Gebot VGH BW vom 22.1.1999 NVwZ 1999, 429;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 54 zu § 124 a).
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