Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.08.2007 - 11 ZB 07.1271 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 27.09.2010 - 11 CS 10.1104
Feststehender gelegentlicher Konsum von Cannabis
Unzulässigkeit der Forderung nach einer medizinisch-psychologischen Begutachtung in einer solchen Fallgestaltung (Aufgabe von BayVGH vom 14.3.2007 Az. 11 CS 06.2043 und vom 20.8.2007 Az. 11 ZB 07.1271);.Rn. 25 Soweit der beschließende Senat es in der Vergangenheit als zulässig angesehen hat, gelegentliche Cannabiskonsumenten auch dann gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV damaliger Fassung (heute: § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV) zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens aufzufordern, wenn die nach dieser Bestimmung erforderlichen weiteren, Eignungszweifel begründenden Tatsachen ausschließlich in dem Verdacht bestehen, "harte" Betäubungsmittel konsumiert zu haben (vgl. BayVGH vom 14.3.2007 Az. 11 CS 06.2043 RdNr. 13; vom 20.8.2007 Az. 11 ZB 07.1271 RdNrn. 10 ff.), kann hieran aus den aufgezeigten Gründen nicht festgehalten werden.
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