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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.03.2008 - 11 ZB 07.495   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75836
VGH Bayern, 17.03.2008 - 11 ZB 07.495 (https://dejure.org/2008,75836)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2008 - 11 ZB 07.495 (https://dejure.org/2008,75836)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2008 - 11 ZB 07.495 (https://dejure.org/2008,75836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verlust der Fahreignung; multiple Sklerose; Fahrverhaltensbeobachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2008 - 11 ZB 07.495
    Danach liegende Umstände - etwa die nachträgliche Vorlage eines für den Betroffenen günstigen Sachverständigengutachtens - sind nicht für die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgebend, sondern können sich erst in einem Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auswirken (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

    Die Anordnung eines Gutachtens gemäß § 11 Abs. 4 FeV ist folglich nur bei Eignungszweifeln möglich (…vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 11 Rn. 40), nicht aber bei ärztlich festgestelltem und nicht substantiiert in Zweifel gezogenem Fehlen der Fahreignung (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2008 - 11 ZB 07.495 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 11 ZB 20.35

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

    Wie der Senat bereits im Beschwerdeverfahren ausgeführt hat, kommt die Anordnung eines Gutachtens gemäß § 11 Abs. 4 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3232), nur bei Eignungszweifeln in Betracht, etwa wenn mehrere der erhobenen medizinischen Befunde sich als "an der Grenze liegend" erwiesen haben (…vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 Rn. 40), nicht aber bei ärztlich festgestelltem und nicht substantiiert in Zweifel gezogenem Fehlen der Fahreignung (…vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 15; B.v. 17.3.2008 - 11 ZB 07.495 - juris Rn. 9).
  • VG Regensburg, 30.01.2018 - RO 8 S 17.1542

    Erkrankung an Multipler Sklerose - Auswirkungen auf den Straßenverkehr

    Die Durchführung einer Fahrverhaltensprobe dient dazu, festzustellen, ob sich ein festgestellter Teilleistungsmangel im realen Verkehr auswirkt und ob er möglicherweise kompensiert werden kann (BayVGH, B.v. 17.3.2008 - 11 ZB 07.495 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 13.12.2010 - AN 10 K 10.01764

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweise auf psychische Störung/Multiple Sklerose; …

    Zur Abklärung, welche Auswirkungen diese Krankheit, die die Fahreignung ausschließen kann (vgl. BayVGH vom 17. März 2008, 11 ZB 07.495), auf die Fahreignung der Klägerin hat, war die Beklagte befugt, ein ärztliches Gutachten anzufordern.
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