Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.03.2010 - 11 ZB 08.1713 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Mähdrescher mit einer Breite von 3,78 m; Ausnahmegenehmigung nicht erteilt; keine Berufungszulassungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2010 - 11 ZB 08.1713
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642). - BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2010 - 11 ZB 08.1713
Das so gewonnene Merkmal einer Ausnahmesituation ist sodann unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG vom 21.2.2002 NZV 2002, 426).
- VGH Bayern, 23.03.2017 - 11 ZB 16.1828
Anspruch auf Einrichtung von Taxistandplätzen
Das Merkmal einer Ausnahmesituation ist unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.2002 - 3 C 33.01 - NZV 2002, 426; BayVGH, B.v. 9.3.2010 - 11 ZB 08.1713 - juris, jeweils zu der vergleichbaren Vorschrift des § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO). - VGH Bayern, 29.10.2014 - 11 ZB 13.2323
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung; beschränkt öffentlicher Weg (nur …
Das Merkmal einer Ausnahmesituation ist unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.2002 - 3 C 33.01 - NZV 2002, 426; BayVGH, B.v. 9.3.2010 - 11 ZB 08.1713 - juris, jeweils zu der vergleichbaren Vorschrift des § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO).
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