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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.950   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69097
VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.950 (https://dejure.org/2010,69097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2010 - 11 ZB 10.950 (https://dejure.org/2010,69097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2010 - 11 ZB 10.950 (https://dejure.org/2010,69097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage;Anhörung des Halters erst nach dem Ablauf von 14 Tagen seit der Tatbegehung;Mangelnde Ursächlichkeit der verspäteten Anhörung für die Unaufklärbarkeit der Tat;Entbehrlichkeit von Feststellungen zur konkreten Gefährlichkeit der aufzuklärenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.950
    Rn. 12 3. Jedenfalls seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1995 (BVerwGE 98, 227/229 f.) ist geklärt, dass ein Verkehrsverstoß, der zur Eintragung eines Punkts im Verkehrszentralregister führt, von seiner Schwere her ausreicht, um für den Fall seiner Unaufklärbarkeit die Führung eines Fahrtenbuches verlangen zu können, ohne dass es darauf ankommt, ob durch die Zuwiderhandlung andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wurden.
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.950
    Rn. 9 1. Bestandteil der angemessenen Ermittlungsbemühungen, die die öffentliche Verwaltung erfolglos unternommen haben muss, ehe sie dem Halter eines Fahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuches aufgeben darf, ist es - worauf die Klägerin grundsätzlich zu Recht verweist -, dass der Halter in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften, die mit seinem Fahrzeug begangen wurde, befragt wird, wer das Tatfahrzeug im maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat (BVerwG vom 13.10.1978 Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5; vom 25.6.1987 Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; vom 14.5.1997 Az. 3 B 28.97 RdNr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.950
    Eine verspätete Anhörung des Halters ist jedoch dann unschädlich, wenn sie für die unterbliebene Feststellung des verantwortlichen Fahrers nicht ursächlich war (vgl. z.B. VGH BW vom 1.10.1992 NZV 1993, 47; vom 16.4.1999 NZV 1999, 396).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1992 - 10 S 2173/92

    Fahrtenbuchauflage gemäß StVZO § 31a nach vorangegangener ausreichender …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.950
    Eine verspätete Anhörung des Halters ist jedoch dann unschädlich, wenn sie für die unterbliebene Feststellung des verantwortlichen Fahrers nicht ursächlich war (vgl. z.B. VGH BW vom 1.10.1992 NZV 1993, 47; vom 16.4.1999 NZV 1999, 396).
  • OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18

    Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - …

    Die Nichteinhaltung der Frist ist allerdings unschädlich, wenn sie für die unterbliebene Feststellung des verantwortlichen Fahrers nicht ursächlich war (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 28/97 - Juris, Rn. 5;… Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 - Juris, Rn. 2; Beschluss des erkennenden Senats vom 20. November 2011 - 2 EO 427/11 - n. v., Abdruck S. 4 f.;… OVG Nds., Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 - Juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2010 - 11 ZB 10.950 - Juris, Rn. 9).
  • VG Augsburg, 12.05.2016 - Au 3 K 15.1218

    Fahrtenbuchauflage nach unzulässigem Rechtsüberholen außerhalb geschlossener …

    An einem derartigen Kausalzusammenhang fehlt es, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf vor Einstellung des Bußgeldverfahrens bzw. Verfolgungsverjährung geltend gemachten Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht, sondern z. B. auf seiner fehlenden Bereitschaft, zur Aufklärung des Sachverhalts - insbesondere durch Eingrenzung des möglichen Täterkreises und Förderung der Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreise der Nutzungsberechtigten - beizutragen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B. v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris;… BayVGH, B. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 18;… B. v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 13;… B. v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 18; B. v. 8.11.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9;… B. v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris Rn. 20;… VG Augsburg, U. v. 19.6.2012 - Au 3 K 12.287 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 24.05.2016 - Au 3 S 16.681

    Fahrtenbuchauflage nach Tempoverstoß

    An einem derartigen Kausalzusammenhang fehlt es, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf vor Einstellung des Bußgeldverfahrens bzw. Verfolgungsverjährung geltend gemachten Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht, sondern z. B. auf seiner fehlenden Bereitschaft, zur Aufklärung des Sachverhalts - insbesondere durch Eingrenzung des möglichen Täterkreises und Förderung der Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreise der Nutzungsberechtigten - beizutragen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B. v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris;… BayVGH, B. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 18;… B. v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 13;… B. v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 18; B. v. 8.11.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9;… B. v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris Rn. 20;… VG Augsburg, U. v. 19.6.2012 - Au 3 K 12.287 - juris Rn. 20).

    Nach alledem waren für die Nichtbenennung des verantwortlichen Fahrers nicht ein mangelndes Erinnerungsvermögen - hierauf hat sich die Antragstellerin auch zu keiner Zeit berufen -, sondern der Wille der Antragstellerin ursächlich, es zu verhindern, dass gegen einen ihrer Angehörigen ein Bußgeld verhängt wird (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 8.11.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9 f.).

  • VG Augsburg, 08.06.2016 - Au 3 K 16.230

    Erfolglose Klage gegen Fahrtenbuchauflage

    An einem derartigen Kausalzusammenhang fehlt es, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf vor Einstellung des Bußgeldverfahrens bzw. Verfolgungsverjährung geltend gemachten Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht, sondern z. B. auf seiner fehlenden Bereitschaft, zur Aufklärung des Sachverhalts - insbesondere durch Eingrenzung des möglichen Täterkreises und Förderung der Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreise der Nutzungsberechtigten - beizutragen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris;… BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 18;… B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 13;… B.v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 18; B.v. 8.11.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9;… B.v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris Rn. 20;… VG Augsburg, U.v. 19.6.2012 - Au 3 K 12.287 - juris Rn. 20).

    Auf ein solches hat sich der Kläger vorliegend ohnehin zu keiner Zeit berufen (vgl. zum Ganzen allg. BayVGH, B.v. 8.11.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9 f.).

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1187

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Fahrtenbuchauflage

    Allerdings ist die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist unschädlich, wenn sie für die Nichtfeststellung des Fahrzeugführers nicht kausal ist, etwa weil die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (…vgl. etwa BayVGH, B. v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 18; B. v. 8.10.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9 f.).
  • VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
    Jedoch ist die Nichteinhaltung dieser Frist unschädlich, wenn dies für die unterbliebene Feststellung des verantwortlichen Fahrers nicht ursächlich war (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.05.1997 - 3 B 28/97 - juris Rn. 5 …und vom 25.06.1987 - 7 B 139/87 - juris Rn. 2, OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 02.11.2004 - 12 ME 413/04 - juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.11.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 04.03.2020 - B 1 K 19.46

    Fahrtenbuchauflage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung - Anfechtungsklage

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem anerkannt, dass eine verspätete Anhörung die Anordnung der Fahrtenbuchauflage dann nicht ausschließt, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (…vgl. BVerwG, B.v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris Rn. 3, 5; BayVGH, B.v. 8.11.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß

    In diesem Fall ist die verzögerte Anhörung nicht ursächlich für die unterbliebene Feststellung des Fahrers, da eine Identifizierung des Fahrzeuglenkers keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris;… BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 18;… B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 13;… B.v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 18; B.v. 8.11.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9;… B.v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris Rn. 20;… VG Augsburg, U.v. 19.6.2012 - Au 3 K 12.287 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 08.11.2012 - B 1 K 11.557

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h außerorts; …

    Das damit verbundene Risiko, dass zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss aber die Rechtsordnung nicht hinnehmen (vgl. näher BVerwG vom 11.8.1999 in BayVBl 2000, 380 = NZV 2000, 385; ebenso u.a. BayVGH vom 8.11.2010 Az. 11 ZB 10.950, vom 6.5.2010 Az. 11 ZB 09.2947, vom 11.12.2009 Az. 11 ZB 08.401, vom 23.2.2009 Az. 11 CS 08.2948 und vom 12.6.2008 Az. 11 CS 08.587; VGH Baden-Württemberg vom 15.4.2009 in ZfSch 2009, 417).
  • VG Augsburg, 05.04.2011 - Au 3 K 10.1805

    Fahrtenbuch; 12 Monate; Aussageverweigerung; "2-Wochen-Frist"; Ermessen

    Eine verzögerte Anhörung ist allerdings dann unschädlich, wenn sie für die erfolglose Ermittlung des Täters nicht ursächlich war (st. Rspr.; vgl. z.B. BayVGH vom 8.11.2010, 11 ZB 10.950 juris-RdNr. 9 m.w.N.).
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