Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.07.2011 - 11 ZB 11.162 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 28.10.2010 - 11 CS 10.1930
Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund von …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2011 - 11 ZB 11.162
Vielmehr hat der Senat bereits entschieden, dass die Formulierung "darf" in § 11 Abs. 8 FeV nicht die Folgerung zulässt, dass der Behörde im Rahmen der Frage, ob aus der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Fahrungeeignetheit des Betroffenen geschlossen werden kann, ein Ermessen zukommt (BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930).
- VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349
Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen …
Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde demgegenüber der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (so ausdrücklich BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24; vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329 RdNr. 40; vgl. zu dem der Behörde beim Vollzug des § 11 Abs. 8 FeV nicht zustehenden Ermessen auch BayVGH vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 RdNr. 10; zu den Auswirkungen, die sich aus dem zwingenden Charakter des § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV auf die Handhabung des § 11 Abs. 8 FeV ergeben, ferner BayVGH vom 22.7.2011 Az. 11 ZB 11.162 RdNr. 5). - VGH Bayern, 06.11.2018 - 11 CS 18.821
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens - Nachweis …
Nimmt der Betroffene die Gelegenheit, die Zweifel der Behörde durch Vorlage eines Gutachtens auszuräumen, nicht wahr, muss die Behörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ungeachtet der Formulierung "darf" von fehlender Fahreignung ausgehen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessen zusteht, und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis entziehen (…BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 11 CS 11.2349 - SVR 2012, 354 = juris Rn. 47; B.v. 23.7.2011 - 11 ZB 11.162 - juris Rn. 5;… B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930 - juris Rn. 24;… VGH BW, B.v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - DAR 2015, 105 = juris Rn. 10 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 06.02.2012 - 11 CE 11.2964
Antragserweiterung in einem von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren
Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde demgegenüber der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24; vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329 RdNr. 40; vom 14.11.2011 Az. 11 CS 11.2349 RdNr. 47; vgl. zu den Auswirkungen, die sich aus dem zwingenden Charakter des § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV auf die Handhabung des § 11 Abs. 8 FeV ergeben, ferner BayVGH vom 22.7.2011 Az. 11 ZB 11.162 RdNr. 5).
- VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
Feststehende Erkrankung des schizophrenen Formenkreises in der Vergangenheit
Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24; vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329 RdNr. 40; vom 14.11.2011 Az. 11 CS 11.2349 RdNr. 47; vgl. zu den Auswirkungen, die sich aus dem zwingenden Charakter des § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV für die Handhabung des § 11 Abs. 8 FeV ergeben, ferner BayVGH vom 22.7.2011 Az. 11 ZB 11.162 RdNr. 5). - VG Bayreuth, 31.01.2012 - B 1 K 11.431
Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
Die Behörde muss also vor dem Schluss auf die Nichteignung nur prüfen, ob die Voraussetzungen des § 11 Abs. 8 FeV vorliegen; ist dies der Fall, ist dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV kein Ermessen vorsehen (vgl. insbesondere BayVGH vom 22.7.2011 Az. 11 ZB 11.162, vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329 und vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930; dazu, dass für den Schluss auf die Nichteignung - nur - die Berechtigung der Gutachtensanforderung maßgebend ist auch BVerwG vom 9.6.2005 in BayVBl 2006, 121 = NJW 2005, 3081). - VG Bayreuth, 26.11.2019 - B 1 S 19.1075
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums
Nimmt der Betroffene die Gelegenheit, die Zweifel der Behörde durch Vorlage eines Gutachtens auszuräumen, nicht wahr, muss die Behörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ungeachtet der Formulierung "darf" von fehlender Fahreignung ausgehen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessen zusteht, und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis entziehen (…BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 11 CS 11.2349 - SVR 2012, 354 = juris Rn. 47; B.v. 23.7.2011 - 11 ZB 11.162 - juris Rn. 5;… B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930 - juris Rn. 24;… VGH BW, B.v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - DAR 2015, 105 = juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).
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